11:05:11 | Donnerstag, 22. Juni 2006
EU
Behinderte sind ein Schaden, der beseitigt gehört
Wenn behinderte Menschen nicht rechtzeitig entdeckt und getötet werden, müssen die verantwortlichen Ärzte Schadenersatz zahlen. Ein französisches Horrorurteil.
(kreuz.net, Straßburg) Horrorurteil in Straßburg. Der französische Staat wird zahlen, weil Ärzte staatlicher
Spitäler zwei behinderte Kinder vorgeburtlich nicht rechzeitig entdeckt und getötet haben.
Die beiden
geschädigten Elternpaare erhalten ein Schmerzensgeld von jeweils 2,4 Millionen Euro.
Das gab der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte bekannt.
Damit wird die unterbliebene Schlachtung von zwei behinderten
Menschen als gewöhnlicher Haftungsfall betrachtet, der umfangreiche Ersatzansprüche nach sich zieht.
Mit dem Geld soll die lebenslange Pflege der Kinder – deren Geburt nicht rechtzeitig verhindert werden
konnte – gewährleistet werden.
Die Eltern hatten sich in Straßburg gegen ein französisches Gesetz
gewandt, das Zahlungen für behinderte Kinder erschwerte.
Das Gesetz verstößt – nach Auffassung des
Gerichtshofs – gegen den Eigentumsschutz aus dem ersten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Tageszeitung ‘Frankfurter Allgemeine’ weist darauf hin, daß dieses Urteil auch auf unerwünschte
gesunde Kinder angewendet werden könnte, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei einem
Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation trotzdem lebend geboren werden.
In beiden Fällen hatten
Ärzte städtischer Spitäler in Paris eine Fehldiagnose gestellt.
Darum brachte die Mutter Christine
Draon im Dezember 1996 ein schwerbehindertes Kind auf die Welt. Ultraschall- und Fruchtwassertests hatten
keine Anomalien festgestellt.
Das behinderte Kind muß sein Leben lang intensiv gepflegt werden.
Ein
Jahr ließ das Ehepaar Maurice ihr drittes, noch nicht geborenes Kind kontrollieren. Das Ehepaar besaß
bereits ein behindertes Kind, das an Muskelschwund leidet.
Ein zweites, das an der gleichen Krankheit
zu leiden schien, konnte rechtzeitig durch Abtreibung umgebracht werden.
Das dritte Kind entkam während
der Schwangerschaft den Behindertenjägern. Nach einer vorgeburtlichen Untersuchung fand man keine Hinweise
auf eine Behinderung.
Doch einige Monate nach der Geburt zeigte auch dieses Baby Symptome von Muskelschwund.
Die Kinder, die nie hätten geboren werden sollen, sind heute acht und neun Jahre alt.