Mittwoch, 26. Juli 2006 16:24
Seit den 70er Jahren spielt er in München das Lied vom Tod. Jetzt zwitschern ihm Lebensretter dazwischen. Der Todbringer kann dagegen nichts tun.

Das jüngste Urteil des Münchner Landgerichtes ist ein kleiner Sieg im Kampf um das Lebensrecht für alle
(kreuz.net, München) Akut abtreibungs- gefährdeten Müttern darf auf Münchens Straßen unmittelbar
vor Kinderschlachthöfen Hilfe angeboten werden.
Das entschied das Münchner Landgericht am Dienstag.
Das Gericht wies eine Klage des Münchener Kinderabtreibers Friedrich Stapf zurück. Dieser versuchte,
die sogenannte Gehsteigberatung vor seinem privaten Kinderschlachthof loszuwerden.
Seit dem Jahr 2000
bieten ehrenamtliche Mitarbeiter der deutschen Lebensrechtsorganisation ‘Lebenszentrum München – Helfer
für Gottes Kostbare Kinder Deutschland’ Müttern vor Stapfs Tötungsinstitut Hilfe an.
Die Lebensrechtler
retteten mit ihrer Gehsteigberatungen bislang mehr als 300 Kinder vor dem sicheren Tod durch Abtreiber
Stapf.

Dieses Baby starb im Alter von 11 Wochen
Der Abtreiber betrachtet das Überleben von 300 Menschen – etwa 15 Schulklassen – als Schädigung
seiner Einkünfte. Darum wollte er vor Gericht durchsetzen, daß die Hilfe in letzter Minute verboten
wird.
Bei Zuwiderhandlung wollte er den Lebensrettern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro anhängen.
Kinderabtreiber Stapf verleumdete die Gehsteigberatung vor seinem Todesunternehmen als „massiven Eingriff
in das Arzt-Patienten-Verhältnis“.
Abtreibungswillige Mütter kämen bei ihm nach den Gesprächen oft
verärgert, verwirrt oder weinend an. Manche wollten sich keinen weiteren Termin geben lassen, um nicht
noch einmal an den Gehsteigberatern vorbei zu müssen.
Doch Todbringer Stapf steht mit dieser Darstellung
einsam auf weiter Flur.
Vor Gericht erklärten Zeugen, daß die Beratung freundlich und respektvoll angeboten
werde. In den Gesprächen würden keine negativen Worte über den Kindertöter fallen.
Diese Aussage
bestätigte auch eine Polizeistreife in zivil, welche die Lebensretter wegen Stapfs Beschwerden zwei Wochen
lang sporadisch und versteckt beobachtete.
Der Richter erklärte, daß er in der Gehsteigberatung keine
substantielle Beeinträchtigung des „Geschäftsbetriebs der Abtreibungsklinik“ sehe.
Es handle sich auch
nicht um einen „vorsätzlichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis“.
Die schriftliche Begründung
für die Abweisung der Klage wird frühestens in einem Monat vorliegen. Kindertöter Stapf will Berufung
einlegen.
Der Anwalt des ‘Lebenszentrums’, bezeichnete das Urteil gegenüber der protestantischen Nachrichtenagentur
‘idea’ als einen „bedeutsamen Teilerfolg für den Lebensschutz in Deutschland“.
Kindertöter Friedrich
Stapf betreibt die größte Abtreibungsanstalt Deutschlands, in der jährlich rund 4.000 Deutsche ihr
Leben lassen müssen. Mit seinem blutigen und brutalen Geschäft erwirtschaftet er jährlich einen Umsatz
im Millionenbereich.
In seinem Kinderschlachthof wurden seit Mitte der siebziger Jahre über 100.000
Kinder vernichtet.
1998 erstritt sich Stapf vor dem Bundesverfassungsgericht die Erlaubnis, mehr als
25 Prozent seiner Einkünfte aus dem Geschäft mit illegalen aber straffrei durchgeführten vorgeburtlichen
Kindsmorden zu erzielen.
Der Freistaat Bayern versuchte damals vergeblich, das wirtschaftliche Interesse
an Kinderabtreibungen einzudämmen.
Abtreiber Stapf wurde auch gesehen, wie er versuchte, eine Lebensrechtlerin
(25) vor seiner Tötungsstation mit dem Auto anzufahren.