Kinderschlachtung
Deutsche Gesetzeslücke erlaubt Designerbabys
Eine Grauzone im deutschen Gesetz ermöglicht es, sogenannte Designerbabys auszuwählen. Zwei selektierte Kinder sind kürzlich in Deutschland geboren. Sind dafür kranke gestorben?
(kreuz.net) Die ‘Bioethik-Nachrichten’ berichten über zwei deutsche Kinder, die in den letzten Wochen nach einer sogenannten „Polkörper-Diagnostik“ geboren wurden. Ein erstes Kind nach Maß kam in Regensburg zur Welt, das zweite Kind in Lübeck.

Die Polkörperdiagnostik funktioniert nach folgendem Prinzip. Während der Entwicklung der Eizelle bilden sich zwei sogenannte „Polkörperchen“. Mit Hilfe mikrochirurgischer Techniken werden nach einer künstlichen Befruchtung die Polkörperchen von der befrucheten Eizelle entfernt und im Hinblick auf ihr Genmaterial analysiert. Die Polkörperchen werden der befruchteten Eizelle im Zeitraum zwischen dem Eindringen des Spermiums in die Eizelle und der Verschmelzung der Zellkerne entnommen. Aufgrund dieser Analyse kann zum Beispiel das Vorliegen von Abweichungen in der Chromosomenzahl festgestellt werden.

Dadurch können bei der künstlichen Befruchtung jene Kinder aussortiert werden, die an von der Mutter übertragenen Erbkrankheiten leiden.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz – das die Zeugung von Kindern im Reagenzglas regelt – verbietet die Untersuchung der befruchteten Eizelle. Die künstlich befruchtete Eizelle besitzt somit vor dem deutschen Gesetz einen rechtlichen Status. Allerdings beginnt dieser rechtliche Schutz des Menschen erst nach der Kernverschmelzung.

Gesetzlich ungeregelt ist der Zeitraum zwischen der Befruchtung der Eizelle und der Kernverschmelzung. Diese Gesetzeslücke wird genützt, um behinderte Kinder – im Fachjargon „fehlerhafte Eizellen“ genannt – mittels der Polkörperchen-Diagnostik auszusortieren.

Die Forschung greift auf die Polkörperchen-Diagnostik zurück, weil die ‘Präimplantations-Diagnostik’ in Deutschland verboten ist. Bei letzterer wird der Embryo erst nach der Verschmelzung der Chromosomen, meist am 3. Tag nach der Befruchtung, auf sogenannte ‘krankheitsrelevante Merkmale’ untersucht. Zu diesem Zeitpunkt genießt der Mensch schon den Schutz durch das Embryonenschutzgesetz.

Nach der Meldung der „Bioethiknachrichten“ sieht der ‘Nationale Ethikrat’ in Deutschland die Polkörperchen-Diagnose „nicht im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz, weil sie extrem früh, unmittelbar nach der Befruchtung (Zellverschmelzung), angewandt wird.“ Kritiker sprechen dagegen davon, daß Forscher die lückenhaften Vorgaben des Gesetzgebers zu ihren Gunsten ausnützten. Die Geschichte zeige, daß eine solche langjährige und ‘erfolgreiche’ Praxis später argumentativ verwendet wird, um das Experimentieren mit Menschen offiziell zu legitimieren.

Die Forschung mit Zellen aus menschlichen Embryonen (Stammzellen) sei hierfür ein Beispiel.