Kinderabtreibung
Die Auswirkungen der Kinderabtreibung auf den Rechtsstaat
„Das Recht auf Abtreibung geht vor. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist dem untergeordnet.“ Es ist eine Diktatur dieser Meinung geworden. Rechte an sich spielen keine Rolle mehr. Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Waldstein.
(kreuz.net/jfdl) Prof. Dr. Wolfgang Waldstein lehrte von 1965 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1992 Römisches Recht an der Universität in Salzburg. Seit dem 31. Mai 1994 ist er Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben.

Das folgende Interview zum 30. Jahrestag der Kinderabtreibung in Österreich führte Norbert Steinacher, Exekutivdirektor der Lebensschutzorganisation „Jugend für das Leben“ am 18. Januar 2004 in Salzburg.

Frage: Was waren die Folgen der Einführung der Kinderabtreibung in Österreich?

Prof. Waldstein: Eine Korruption ist eingetreten, die solche Formen angenommen hat, daß es praktisch zum Selbstverständlichen gehört, über das man nicht einmal mehr sprechen darf. Ich erwähne an dieser Stelle Weihbischof Dr. Andreas Laun – der damals noch nicht Weihbischof, ich glaube auch noch nicht einmal Dozent war.

Dr. Laun hat sich, in diesem Zusammenhang, in Wien sehr für den Schutz des ungeborenen Kindes eingesetzt. Was mußte er da an Anflegelungen und Anpöbelungen erleben! Das Schönste aber passierte ihm hier in Salzburg, wo er einen Vortrag an der Universität gehalten hat. Eine Gruppe der Anwesenden versuchte diesen Vortrag zu verhindern, indem sie Kochtopfdeckeln zusammenschlugen. Der Lärm war so laut, das er nicht sprechen konnte. Als Dr. Andreas Laun sich auf das verfassungsrechtliche Recht der Meinungsfreiheit berief, wurde ihm laut entgegengeschrieen: „Das Recht auf Abtreibung geht vor! Das Recht auf Meinungsfreiheit ist dem untergeordnet!“

Frage: Eine Diktatur?

Prof. Waldstein: Es ist tatsächlich eine Diktatur dieser Meinung geworden, die so ist, daß Rechte an sich keine Rolle mehr spielen können. Jedes Recht, auch jedes Menschenrecht kann jeden Augenblick beseitigt werden, wenn eine Mehrheit dies für zweckmäßig erachtet, so wie das in den Niederlanden, in Belgien und sogar im Kanton Zürich (Schweiz) de facto bereits geschehen ist. Im Kanton Zürich wurde durch Kantonalgesetz gestattet, in den Krankenhäusern und Altenheimen denjenigen, die aktive Sterbehilfe praktizieren, Zugang zu gestatten.

In den Niederlanden sieht man, daß in dem Augenblick, da der erste Schritt getan ist, die Frage der Zustimmung überhaupt keine Rolle mehr spielt. Es geht dann einfach wie eine Lawine weiter. In der Schweiz jedoch ist immerhin eine allgemeine Abstimmung, ob die Euthanasie nun gestattet wird oder nicht, noch nicht erfolgt.

Wenn einmal das Rechtsbewußtsein soweit geschwunden ist, daß man nicht mehr erkennt, daß dort das grundlegendste Menschenrecht auf Leben einfach mißachtet wird, dann gibt es nur den einen Weg: zu versuchen – soweit es überhaupt möglich ist – das Rechtsbewußtsein wieder zu wecken. Wie weit das im Einzelnen möglich ist, das wissen alle, die sich damit beschäftigen: Es ist ein mühsamer und harter Weg.

Dem steht eine sozusagen „herrschende“ Meinung gegenüber, die so massiv ist, daß jeder, der anderer Meinung ist, zunächst sozusagen als „Feind“ erscheint. Es geht nicht darum, daß jemand das Bestrafen anderer wünscht. Für Rechtsgüter gibt es keinen anderen Schutz, als die Androhung der Strafe für die Verletzung des Rechtsgutes. Wenn es keine Strafe für Diebstahl gäbe, wenn man sagen würde: „Leute, die stehlen, sind doch alle arme Kerle, wie kann man ihnen das in ihrer Not antun, daß man sie noch straft“, wie würde es dann im Staat aussehen? Aber den Schutz des Lebens darf man ohne weiteres aufheben?!

Es ist eigentlich von Anfang an gesehen worden, das dies die Zerstörung der Grundlage eines Rechtsstaates bedeutet.

Der Verwaltungsgerichtshof hat das in einer berühmten Erkenntnis in einem anderen Fall gesagt: „Im Rechtsstaat steht kein Mensch über dem Recht und kein Mensch außerhalb des Rechts.“ Die ungeborenen Kinder sind aber außerhalb des Rechts. Damit sind wir im Grunde kein Rechtsstaat mehr.