Kinderschlachtung
Pferdefuß: Schweizer Transplantationsgesetz kurbelt das Geschäft mit der Abtreibung an
Schweizer Lebensschützer lancieren ein Volksbegehren, um das jüngst im Parlament beschlossene „Transplantationsgesetz“ zu Fall zu bringen. Das Gesetz möchte Opfer als Transplantationsmaterial verwerten und liefert die Frauen Eizellen- oder Embryojägern aus.
(kreuz.net, Bern) In der Schweiz hat sich schon Ende November ein Referendumskomitee „Nein zum Transplantationsgesetz“ formiert. Ein Referendum besteht nach Schweizer Recht darin, daß innerhalb einer Frist gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz Unterschriften von Schweizer Stimmberechtigten gesammelt werden. Wird die notwendige Anzahl von Unterschriften erreicht, muß eine bindende Volksabstimmung über das Gesetz durchgeführt werden.

Das Schweizer Parlament hat das „Transplantationsgesetz“ am 8. Oktober 2004 beschlossen. Es regelt die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Lebensrechtler laufen Sturm gegen das neue Gesetz und haben ein Referendumskomitee organisiert, welches das neue Gesetz vor das Volk bringen will.

In einer Presseerklärung erklärte das Referendumskomitee, daß es eine klare gesetzliche Regelung der Organtransplantation grundsätzlich befürworte. Nicht akzeptierbar sei dagegen die erlaubte Verwendung von sogenannt „überzähligen“ Kleinstkindern und abgetriebenen Kindern für Transplantationszwecke.

Das Referendum gegen das „Transplantationsgesetz“ wird in einer lebensfeindlichen Zeit ergriffen. Erst am 28. November ist in der Schweiz ein Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz gescheitert. Das Gesetz, das jetzt in der Eidgenossenschaft in Kraft ist, erlaubt die Tötung von Kleinstkindern und ihre Verwendung als Rohmaterial für die Produktion von Stammzellen.

Das Transplantationsgesetz setzt nach Ansicht des Referendumskomitees Mütter unter zunehmenden Druck. Die Mütter würden als biologische Produzentinnen von Eizellen, Embryonen und Föten für die Bioindustrie ausgenützt.

Im Transplantationsgesetz geht es um die industrielle Verwendung von Menschen, die durch künstliche Befruchtungen außerhalb des Mutterleibes produziert wurden. Zusätzlich gestattet das Transplantationsgesetz auch die Verwendung von Zellen, Geweben oder Organen von abgetriebenen Föten für Transplantationszwecke. Solche Technologien wünschen sich für die Ausbeute größere und entwickeltere Kinder. Damit wird durch das neue Transplantationsgesetz zugleich die in der neuen Schweizer Fristenregelung bereits eingebaute Türe für die Spätabtreibungen aufgestoßen.

Den Referendumsbogen findet man unter www.nein-zum-transplantationsgesetz.ch und www.admin.ch (Referendumsvorlagen).