Samstag, 11. November 2006 21:16
Wäre es nicht besser gewesen, den Bischof nicht zu informieren?
Kürzlich verbot ein bischöfliches Ordinariat einem Priester einer Ecclesia-Dei Gemeinschaft, eine Messe im Alten Ritus zu lesen. Eine Gruppe von Laien wandte sich an Rom. Am 7. November kam die Antwort. Der Text.
Weihnachtsmesse der Petrusbruderschaft in Stuttgart 2005
Weihnachtsmesse der Petrusbruderschaft in Stuttgart 2005
(kreuz.net, Vatikan) Ihr Brief vom 11. September ist bei uns angekommen, haben Sie Dank und verzeihen Sie die späte Antwort.

Sie fragen an, ob der Diözesanbischof die Feier einer Heiligen Messe im Alten Ritus verbieten kann, auch wenn der „Rector ecclesiae“ dies bereits erlaubt hat. Die Antwort ist: ja, er kann es.

Canon 838 § 3 des Kirchenrechtes sagt: „Dem Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeiten Normen für den Bereich der Liturgie zu erlassen, an die alle gebunden sind.“

Die öffentliche Feier der Heiligen Messe fällt ohne Zweifel in diese Zuständigkeit des Bischofs, das heißt, er kann sie erlauben oder verbieten.

Die Tatsache, daß in dem von Ihnen zitierten Fall der Priester Mitglied eines Institutes ist, welches das Privileg hat, den römischen Ritus in seiner früheren Form, das heißt nach dem Meßbuch von 1962 zu zelebrieren, ändert nichts an der Kompetenz des Ortsbischofs.

Der Priester kann privat in diesem Ritus zelebrieren in den Kirchen und Kapellen seines Institutes und außerdem überall, wo der „Rector ecclesiae“ es ihm erlaubt.

Wenn es sich aber um eine öffentliche Meßfeier handelt, kommt ohne Zweifel die Zuständigkeit des Bischofs ins Spiel.

Wenn er diese öffentliche Meßfeier verbietet, so hat sich sowohl der „Rector ecclesiae“ als auch der besagte Priester daran zu halten. Dies ist die Rechtslage.

Eine andere Frage ist es, ob der Ortsbischof mit diesem Verbot pastoral klug gehandelt hat, was man aus Ihrer Sicht bezweifeln kann.

Man kann auch bezweifeln, daß es klug war, dem Ordinariat von der Meßfeier nach dem Alten Ritus Kenntnis zu geben „der guten Ordnung halber“ (ein sehr deutsches Argument!).

Wäre es nicht besser gewesen, diese Meßfeier als private Messe des Paters anzusehen, ohne viel davon zu reden?

Sie werden enttäuscht sein von meiner Antwort, aber ich kann Ihnen keine andere Antwort geben. Sie wissen aus der Presse, daß der Heilige Vater eine Neuordnung dieses Gebietes plant.

Es wird gut sein, in Geduld abzuwarten, wie sich die rechtliche Lage dann verändert. Beten Sie, daß der Herr alles so lenke, wie er es für gut befinden.

© Titelbild: Petrusbruderschaft, fssp.org
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