Donnerstag, 1. Februar 2007 09:36
Die Homo-Diktatur steht
In Frankreich ist es verboten, die Homo- Ideologie zu kritisieren. Das erste Opfer des Meinungsterrors ist ein Abgeordneter. Die Kirche wird als nächste an der Reihe sein. Von Jean-Luc Breitner.
Homos auf dem Präsentierteller: Homo-Wettstreit 'Gay Games VI', Chicago 2006
Homos auf dem Präsentierteller: Homo-Wettstreit ‘Gay Games VI’, Chicago 2006
(kreuz.net) Der französische Abgeordnete Christian Vanneste (59), muß blechen.

Der Politiker vertritt die Region Lille in der Französischen Nationalversammlung.

Er wurde jetzt wegen sogenannten homophoben Äußerungen zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Vanneste ist von Beruf Philosophielehrer und seit 1983 in der Lokalpolitik seiner Vaterstadt Tourcoing in Nordfrankreich tätig. Der Ort ist auch die Heimat des Traditionalistenerzbischofs Marcel Lefebvre.

Christian Vanneste
Christian Vanneste
Von 1993 bis 1997 und seit 2002 ist Vanneste Abgeordneter der Französischen Nationalversammlung für die Mitte-Rechts Partei ‘Union pour un Mouvement Populaire’.

Dazu ist er Vizepräsident der ‘Communauté Urbaine de Lille’ und Mitglied des Stadtparlamentes von Tourcoing.

Im Dezember 2004 führte das „Gesetz Perben“ in Frankreich zur Einrichtung einer neuen Behörde: die sogenannte „Haute Autorité de Lutte contre les Discriminations et pour l’Égalité“ – Hochkommission zum Kampf gegen Diskriminierungen und für die Gleichheit.

Der Abgeordnete Vanneste gehörte zur Parlamentsminderheit, welche die Schaffung dieser antidemokratischen Institution bekämpfte.

Nach dem „Gesetz Perben“ kann die sogenannte „Homophobie“ ebenso wie der Rassismus bestraft werden.

Im Januar 2005 erklärte Vanneste in der Tageszeitung ‘La Voix du Nord’:

„Die Homosexualität ist eine Bedrohung für das Überleben der Menschheit.“

„Ich sage nicht, daß die Homosexualität gefährlich ist. Ich sage, daß sie der Heterosexualität unterlegen ist. Wenn Homosexualität allgemein wäre, wäre sie für das Überleben der Menschheit gefährlich.“

Im Februar 2005 wiederholte sich Vanneste in der Tageszeitung ‘Nord Éclair’:

Wahlplakat: Vanneste vertritt seine Wähler in der Politik mit Mut.
Wahlplakat: Vanneste vertritt seine Wähler in der Politik mit Mut.
„Ich kritisiere homosexuelle Verhaltensweisen. Ich sage, daß sie moralisch unterlegen sind“.

Drei radikale Homo-Organisationen erstatteten daraufhin Anzeige: SOS Homophobie, Act Up – Paris und das Syndicat National des Entreprises Gay – Nationale Vereinigung homosexueller Unternehmen.

Der erste Prozeß fand 2005 vor dem ‘Tribunal correctionel’ von Lille statt. Die drei Homo-Organisationen traten als Nebenkläger auf.

In erster Instanz wurde Vanneste zu 3.000 Euro Strafe verurteilt. Jedem der drei Nebenkläger mußte er 2.000 Euro für deren Kampf gegen die Homophobie sowie 1.000 Euro Anwaltskosten bezahlen.

Außerdem mußte er seine Verurteilung auf eigene Kosten in mehreren großen Zeitungen veröffentlichen – darunter Le Monde, L’Express und La Voix du Nord.

Christian Vaneste legte Berufung ein.

Die zweite Verhandlung fand im Dezember 2006 am Cour d’Appel in der Stadt Douai statt.

Die empörte Generalstaatsanwältin Catherine Champrenault erklärte in der Sitzung: „Das sind schreckliche Worte, die weh tun“. Sie beantragte dieselbe Strafe: „Diese Worte sind seit dem 30. Dezember 2004 illegal.“

Die Angelegenheit sei noch ernster, weil der Täter ein Abgeordneter sei.

Daß Christian Vaneste seine Worte am 6. Juli 2006 in einer Rede vor der Nationalversammlung straflos wiederholen durfte, spielte keine Rolle.

Bei der Verhandlung sagte der UMP-Parteikollege Jean-Luc Roméro gegen Vanneste aus:

„Ich kann nicht akzeptieren, daß ein Abgeordneter ungesetzliche Dinge sagen und beliebig wiederholen darf.“

Roméro beschuldigte seinen Parteikollegen auch, sich amnestieren zu wollen, da er im Juli 2006 mit 22 anderen Abgeordneten ein Gesetz einbrachte, um das Maulkorb-Gesetz abzuschaffen.

Am 25. Januar 2007 wurde das Urteil bestätigt. Allerdings muß Vanneste jetzt 1.500 Euro Anwaltskosten pro Homo-Organisation bezahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Christian Vaneste wird den Fall zum Berufungsgericht weiterziehen, muß die Strafe aber zunächst bezahlen.

Das Urteil ist von großer Bedeutung. Es macht Geistlichen, Lehrern, Journalisten und Politikern klar, was sie in Zukunft noch sagen dürfen – und was nicht.

Jeder, der das Homo-Konkubinat oder die Homo-Adoption bekämpft, muß mit einem Prozeß rechnen.

Die einzige katholische Organisation, die Christian Vaneste unterstützte, ist der Verein „Avenir de la Culture“. Er wird von Mitgliedern der ‘Vereinigung zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum’ geleitet.

‘Avenir de la Culture’ hat in einer Mailing-Aktion 5.281 Sympathieerklärungen gesammelt und an den Abgeordneten weitergeleitet.

Die kirchliche Hierarchie meldete sich nicht.

Sie war offenbar zu beschäftigt mit dem Widerstand gegen die Freigabe der Alten Messe oder mit den Gedenkveranstaltungen für den Relativisten und Homosexuellenfreund Abbé Pierre.

Als Konsequenz des französischen Maulkorb-Gesetzes besteht der nächste Schritt darin, den Vertrieb von Schriften mit „homophoben“ Äußerungen zu verbieten.

So ein Buch wäre zum Beispiel die Bibel.

© Bild: Fausto Fernos, flickr, Creative Commons Licence
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