Donnerstag, 1. Februar 2007 09:36
In Frankreich ist es verboten, die Homo- Ideologie zu kritisieren. Das erste Opfer des Meinungsterrors ist ein Abgeordneter. Die Kirche wird als nächste an der Reihe sein. Von Jean-Luc Breitner.

Homos auf dem Präsentierteller: Homo-Wettstreit ‘Gay Games VI’, Chicago 2006
(kreuz.net) Der französische Abgeordnete
Christian Vanneste (59), muß blechen.
Der Politiker vertritt
die Region Lille in der Französischen Nationalversammlung.
Er wurde jetzt wegen sogenannten homophoben
Äußerungen zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Vanneste ist von Beruf Philosophielehrer und seit 1983
in der Lokalpolitik seiner Vaterstadt Tourcoing in Nordfrankreich tätig. Der Ort ist auch die Heimat
des Traditionalistenerzbischofs Marcel Lefebvre.
Von 1993 bis 1997 und seit 2002 ist Vanneste
Abgeordneter
der Französischen Nationalversammlung für die Mitte-Rechts Partei ‘Union pour un Mouvement Populaire’.
Dazu ist er Vizepräsident der ‘Communauté Urbaine de Lille’ und Mitglied des Stadtparlamentes von Tourcoing.
Im Dezember 2004 führte das „Gesetz Perben“ in Frankreich zur Einrichtung einer neuen Behörde: die
sogenannte „Haute Autorité de Lutte contre les Discriminations et pour l’Égalité“ – Hochkommission
zum Kampf gegen Diskriminierungen und für die Gleichheit.
Der Abgeordnete Vanneste gehörte zur Parlamentsminderheit,
welche die Schaffung dieser antidemokratischen Institution bekämpfte.
Nach dem „Gesetz Perben“ kann
die sogenannte „Homophobie“ ebenso wie der Rassismus bestraft werden.
Im Januar 2005
erklärte Vanneste
in der Tageszeitung ‘La Voix du Nord’:
„Die Homosexualität ist eine Bedrohung für das Überleben der
Menschheit.“
„Ich sage nicht, daß die Homosexualität gefährlich ist. Ich sage, daß sie der Heterosexualität
unterlegen ist. Wenn Homosexualität allgemein wäre, wäre sie für das Überleben der Menschheit gefährlich.“
Im Februar 2005 wiederholte sich Vanneste in der Tageszeitung ‘Nord Éclair’:

Wahlplakat: Vanneste vertritt seine Wähler in der Politik mit Mut.
„Ich kritisiere homosexuelle
Verhaltensweisen. Ich sage, daß sie moralisch unterlegen sind“.
Drei radikale Homo-Organisationen erstatteten
daraufhin Anzeige:
SOS Homophobie, Act Up – Paris und das Syndicat National des Entreprises Gay – Nationale
Vereinigung homosexueller Unternehmen.
Der erste Prozeß fand 2005 vor dem ‘Tribunal correctionel’ von
Lille statt. Die drei Homo-Organisationen traten als Nebenkläger auf.
In
erster Instanz wurde Vanneste
zu 3.000 Euro Strafe verurteilt. Jedem der drei Nebenkläger mußte er 2.000 Euro für deren Kampf gegen
die Homophobie sowie 1.000 Euro Anwaltskosten bezahlen.
Außerdem mußte er seine Verurteilung auf eigene
Kosten in mehreren großen Zeitungen veröffentlichen – darunter Le Monde, L’Express und La Voix du Nord.
Christian Vaneste legte Berufung ein.
Die zweite Verhandlung fand im Dezember 2006 am Cour d’Appel in
der Stadt Douai statt.
Die empörte Generalstaatsanwältin Catherine Champrenault erklärte in der Sitzung:
„Das sind schreckliche Worte, die weh tun“. Sie beantragte dieselbe Strafe: „Diese Worte sind seit dem
30. Dezember 2004 illegal.“
Die Angelegenheit sei noch ernster, weil der Täter ein Abgeordneter sei.
Daß Christian Vaneste seine Worte am 6. Juli 2006 in einer Rede vor der Nationalversammlung straflos
wiederholen durfte, spielte keine Rolle.
Bei der Verhandlung sagte der UMP-Parteikollege Jean-Luc Roméro
gegen Vanneste aus:
„Ich kann nicht akzeptieren, daß ein Abgeordneter ungesetzliche Dinge sagen und
beliebig wiederholen darf.“
Roméro beschuldigte seinen Parteikollegen auch, sich amnestieren zu wollen,
da er im Juli 2006 mit 22 anderen Abgeordneten ein Gesetz einbrachte, um das Maulkorb-Gesetz abzuschaffen.
Am 25. Januar 2007 wurde das Urteil bestätigt. Allerdings muß Vanneste jetzt 1.500 Euro Anwaltskosten
pro Homo-Organisation bezahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Christian Vaneste wird den Fall zum Berufungsgericht
weiterziehen, muß die Strafe aber zunächst bezahlen.
Das Urteil ist von großer Bedeutung. Es macht
Geistlichen, Lehrern, Journalisten und Politikern klar, was sie in Zukunft noch sagen dürfen – und was
nicht.
Jeder, der das Homo-Konkubinat oder die Homo-Adoption bekämpft, muß mit einem Prozeß rechnen.
Die einzige katholische Organisation, die Christian Vaneste unterstützte, ist der Verein „Avenir de
la Culture“. Er wird von Mitgliedern der ‘
Vereinigung zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum’
geleitet.
‘Avenir de la Culture’ hat in einer Mailing-Aktion 5.281 Sympathieerklärungen gesammelt und
an den Abgeordneten weitergeleitet.
Die kirchliche Hierarchie meldete sich nicht.
Sie war offenbar zu
beschäftigt mit dem Widerstand gegen die Freigabe der Alten Messe oder mit den Gedenkveranstaltungen
für den Relativisten und Homosexuellenfreund Abbé Pierre.
Als Konsequenz des französischen Maulkorb-Gesetzes
besteht der nächste Schritt darin, den Vertrieb von Schriften mit „homophoben“ Äußerungen zu verbieten.
So ein Buch wäre zum Beispiel die Bibel.
© Bild: Fausto Fernos, flickr, Creative Commons Licence