Bildung
Verschwunden
Gestern beschäftigte sich ein Gericht mehrere Stunden lang mit dem Fall der in der Psychiatrie internierten Melissa Busekros (15). Gleichzeitig wurde für die Freilassung des Mädchens demonstriert.
Melissa Busekros
Melissa Busekros
(kreuz.net, Erlangen) Eine fünfstündige Gerichtssitzung zum Fall Melissa (15) blieb gestern ohne Ergebnis.

Melissa wurde am 1. Februar wegen Heimunterrichts von 15 Polizisten zuhause abgeholt und in die Psychiatrie Klinikum Nürnberg Nord eingewiesen.

Dort durfte sie von den Eltern eine Stunde am Tag besucht werden.

Doch vor knapp einer Woche wurde das Mädchen von den Behörden an einen den Eltern unbekannten Ort verschleppt. Seitdem ist sie von ihrer Familie völlig isoliert.

Bei der gestrigen Verhandlung waren neben dem Gericht die Familie Busekros, Vertreter des Jugendamtes sowie der Jugendpsychiatrie anwesend.

Einen Beschluß, was mit Melissa weiter geschehen soll, gab es nicht.

Das Gericht kündigte für Montag eine schriftliche Erklärung an.

Melissa im Kreis ihrer Familie
Im Sommer 2005 schaffte Melissa Busekros wegen ungenügender Leistungen in Mathematik und Latein die Versetzung in die achte Klasse nicht.Um das Mädchen individuell zu fördern und vor der Wiederholung in einer sehr problematischen Klasse zu bewahren, erhielt Melissa Unterricht zu Hause.Das musisch begabte Mädchen nahm auf ihren Wunsch hin noch am Musikunterricht und im Chor ihrer Schule teil.

Während der Verhandlung organisierte das ‘Netzwerk Bildungsfreiheit’ eine Mahnwache für Melissa.

Ein gutes Dutzend Demonstranten forderte auf Plakaten „Freiheit für Melissa“.

Jugendamt: Schulpflicht ist nicht der Grund

Am 9. Februar veröffentlichte auch das Stadtjugendamt von Erlangen eine Erklärung. Es verwehrte sich gegen angeblich „zum Teil verzerrende Veröffentlichungen“.

„Nicht richtig ist, daß das Stadtjugendamt mit seinem Vorgehen eine nicht mehr bestehende Schulpflicht des Mädchens durchsetzen will.“

Die Behörde berief sich auf die Verpflichtung einzuschreiten, wenn das leibliche oder seelische Wohl eines jungen Menschen in Gefahr ist. Konkrete Gefahren nannte das Amt nicht.

Der Sachverhalt müsse erst durch die Zwangseinweisung in die Psychiatrie und die Untersuchung der Lebensumstände geklärt werden.

Das psychiatrische Gutachten

Dagegen nennt das zweieinhalbseitige Gutachten der Psychiatrie eine „massive Schulverweigerung“ sowie eine „massive Schulphobie“ als Problem.

Melissa leide an einer „ernsthaften und durchgängigen sozialen Beeinträchtigung in den Bereich der schulischen Anpassung und schulischen Interessen“.

Die „Schwere der Störung“ belegen die Psychiater auch mit einer Beeinträchtigung der Freizeitbeschäftigung und der Bewältigung von sozialen Situationen.

Doch Melissa sei wie ihre Eltern „krankheits- und behandlungsuneinsichtig“. Die Psychiatrie empfiehlt eine Behandlung im gegebenenfalls „geschlossenen Rahmen“.

Das Gutachten im Wortlaut