09:25:01 | Dienstag, 20. Februar 2007
Melissa Busekros (15) muß in der Psychiatrie bleiben. Das Amtsgericht Erlangen geht davon aus, daß beim Mädchen gravierende Schäden vorliegen.

Melissa treibt gerne Sport
(kreuz.net, Erlangen) Das Amtsgericht Erlangen hat am 16. Februar
entschieden.
Melissa Busekros, die
Anfang Februar in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde, bleibt weiterhin interniert.
Gleichzeitig
wurde der Kinder- und Jugendpsychiater Andreas Warnke vom Klinikum Würzburg zum neuen Sachverständigen
ernannt. Warnke soll prüfen, ob bei Melissa eine „schwere emotionale Störung“ vorliegt und welche Maßnahmen
zu deren Behandlung notwendig sind.
Zugleich wurde Professor Gottfried Spangler, Psychologe an der Universität
Erlangen-Nürnberg, vom Gericht beauftragt, die Erziehungsfähigkeit der Eltern Gudrun und Hubert Busekros
zu prüfen.
Das Gericht erklärte auch, daß sich die Diagnose nach den Ausführungen des Sachverständigen
verfestigt habe: „Es liegt bei Melissa nicht nur eine Schulphobie vor. Diese ist vielmehr Ausfluß einer
schweren emotionalen Störung.“
Der Sachverständige habe das Mädchen
als sehr bedürftiges Kind geschildert: „Die Selbstwertproblematik steht im Vordergrund.“
Somit sei die
Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen gewahrt.
Die psychologische Testung stehe noch aus.
In Gesprächen mit dem Sachverständigen und einer hinzugezogenen Psychologin habe Melissa zunächst ihre
Mitwirkung bei der Begutachtung bereiterklärt.
Nach Rücksprache mit den Eltern habe sie allerdings
eine weitere Testung verweigert. Doch am 16. Februar 2007 stimmten die Eltern der Testung zu, wobei sie
auf der Bestellung eines anderen Sachverständigen bestanden.
Eine vom Gericht angeregte gütliche Einigung
sei letztlich an der fehlenden Zustimmung der Eltern gescheitert – so das Gericht.
Derzeit sei nicht
absehbar, ob Melissa längerfristig stationär behandlungsbedürftig sei oder ob ambulante Maßnahmen
ausreichen würden:
„Das Gericht ist bei diesem Verfahrensstand der Überzeugung, daß der Verbleib des
Kindes in der derzeitigen heilpädagogischen Maßnahme bis zur Fertigstellung des endgültigen Gutachtens
für das Kindeswohl dringend erforderlich ist.“
Diese habe insbesondere zu gelten, nachdem die Eltern
bisher das Kind gegenüber der Begutachtung negativ beeinflußt hätten.
Das Gericht begründete den
Schritt, einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen: „Es wurde deutlich,
daß die Eltern zu keinerlei Kooperation mit dem bisher bestellten Sachverständigen bereit sind.“
Der
Beschluß ist von Frau Frank Dauphin, Richterin am Amtsgericht Erlangen, unterzeichnet.
Melissas Eltern
erwägen jetzt eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland.