Melissa Busekros
Schwere emotionale Störung?
Melissa Busekros (15) muß in der Psychiatrie bleiben. Das Amtsgericht Erlangen geht davon aus, daß beim Mädchen gravierende Schäden vorliegen.
Melissa treibt gerne Sport
Melissa treibt gerne Sport
(kreuz.net, Erlangen) Das Amtsgericht Erlangen hat am 16. Februar entschieden.

Melissa Busekros, die Anfang Februar in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde, bleibt weiterhin interniert.

Gleichzeitig wurde der Kinder- und Jugendpsychiater Andreas Warnke vom Klinikum Würzburg zum neuen Sachverständigen ernannt. Warnke soll prüfen, ob bei Melissa eine „schwere emotionale Störung“ vorliegt und welche Maßnahmen zu deren Behandlung notwendig sind.

Zugleich wurde Professor Gottfried Spangler, Psychologe an der Universität Erlangen-Nürnberg, vom Gericht beauftragt, die Erziehungsfähigkeit der Eltern Gudrun und Hubert Busekros zu prüfen.

Das Gericht erklärte auch, daß sich die Diagnose nach den Ausführungen des Sachverständigen verfestigt habe: „Es liegt bei Melissa nicht nur eine Schulphobie vor. Diese ist vielmehr Ausfluß einer schweren emotionalen Störung.“

Melissa im Kreis ihrer Familie
Im Sommer 2005 schaffte Melissa Busekros wegen ungenügender Leistungen in Mathematik und Latein die Versetzung in die achte Klasse nicht.Um das Mädchen individuell zu fördern und vor der Wiederholung in einer sehr problematischen Klasse zu bewahren, erhielt Melissa Unterricht zu Hause.Das musisch begabte Mädchen nahm auf ihren Wunsch hin noch am Musikunterricht und im Chor ihrer Schule teil.

Der Sachverständige habe das Mädchen als sehr bedürftiges Kind geschildert: „Die Selbstwertproblematik steht im Vordergrund.“

Somit sei die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen gewahrt.

Die psychologische Testung stehe noch aus. In Gesprächen mit dem Sachverständigen und einer hinzugezogenen Psychologin habe Melissa zunächst ihre Mitwirkung bei der Begutachtung bereiterklärt.

Nach Rücksprache mit den Eltern habe sie allerdings eine weitere Testung verweigert. Doch am 16. Februar 2007 stimmten die Eltern der Testung zu, wobei sie auf der Bestellung eines anderen Sachverständigen bestanden.

Eine vom Gericht angeregte gütliche Einigung sei letztlich an der fehlenden Zustimmung der Eltern gescheitert – so das Gericht.

Derzeit sei nicht absehbar, ob Melissa längerfristig stationär behandlungsbedürftig sei oder ob ambulante Maßnahmen ausreichen würden:

„Das Gericht ist bei diesem Verfahrensstand der Überzeugung, daß der Verbleib des Kindes in der derzeitigen heilpädagogischen Maßnahme bis zur Fertigstellung des endgültigen Gutachtens für das Kindeswohl dringend erforderlich ist.“

Diese habe insbesondere zu gelten, nachdem die Eltern bisher das Kind gegenüber der Begutachtung negativ beeinflußt hätten.

Das Gericht begründete den Schritt, einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen: „Es wurde deutlich, daß die Eltern zu keinerlei Kooperation mit dem bisher bestellten Sachverständigen bereit sind.“

Der Beschluß ist von Frau Frank Dauphin, Richterin am Amtsgericht Erlangen, unterzeichnet.

Melissas Eltern erwägen jetzt eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland.