Mittwoch, 18. April 2007 18:35
Bischöfliche Besserwisser
Die deutschen Konzilsumsetzer sonnten sich gerne im Licht ihrer angeblich fortschrittlichen Theorien und Theologien. Von Hubert Hecker.
Warum Kardinälen und Bischöfen gehorchen, die dem Papst untreu sind?
Warum Kardinälen und Bischöfen gehorchen, die dem Papst untreu sind?
(kreuz.net) Im Sommer 1968 veröffentlichte Papst Paul VI. die Enzyklika „Humanae Vitae“.

Darin bekräftigte er die Lehre der Kirche zu Ehe und Liebe.

Grund für das Lehrschreiben war die rasche Verbreitung der als Fortschritt gefeierten Anti-Kinder-Pille.

Die Enzyklika kam nach vierjährigem Ringen des Papstes mit der Kurie und dem Weltepiskopat zustande.

Paul VI. bekräftigte darin, daß die liebende Vereinigung unantastbar und alleine dem Bund der Eheleute vorbehalten ist.

Nur einen Monat nach Veröffentlichung der Enzyklika erklärten die deutschen Bischöfe in der sogenannten „Königsteiner Erklärung“ den Inhalt des päpstlichen Lehrschreibens für unverbindlich.

Das war eine kirchenpolitische Revolte, die den Niedergang der „Deutschen Kirche“ einleitete.

Die Bischöfe schienen nicht zu bemerken, daß sie auch sich selber verurteilten, wenn sie einen „Ausnahmefall“ einforderten und damit die päpstliche Lehrautorität wegfegten und die Gehorsamspflicht der Gläubigen aufhoben.

Dadurch stilisierten sie das offenbar von allen Vorgaben losgelöste Einzelgewissen zur höchsten moralischen Autorität empor.

Mit ihrer Absage an die päpstliche Autorität hatten die Bischöfe auch ihre eigene Weisungsmacht unterminiert.

Wenn die Katholiken nicht auf den Papst hören sollen, brauchen sie erst recht nicht ihre Bischöfe und schon gar nicht die Predigt des Pfarrers zu beachten.

Mit der Königsteiner Erklärung stellten die deutschen Bischöfe grundsätzlich das kirchliche Lehramt in seiner Kontinuität in Frage.

Das II. Vatikanische Konzil hatte in der pastoralen Konstitution „Gaudium et spes“ Nr. 50 ausgeführt:

Die christlichen Gatten dürften „nicht nach eigener Willkür“ vorgehen. „Sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliches Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt.“

In der entscheidenden Passage der Nr. 51 bezieht sich das Konzil ausdrücklich auf die in dieser Frage grundlegende und wegweisende Enzyklika „Casti connubii“ von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1930:

„Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenreglung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft.“

Die deutschen Bischöfe haben 1968 die Prinzipien des kirchlichen Lehramtes in der Auslegung des göttlichen Gesetzes verworfen.

In der „Königsteiner Erklärung“ erkennt man unter anderem die Handschrift der Frankfurter Schule. Damit war die Saat dieser Autoritätszerstörung auch in der Kirche aufgegangen.
Copyright © 2008 kreuz.net