Mittwoch, 18. April 2007 18:35
Die deutschen Konzilsumsetzer sonnten sich gerne im Licht ihrer angeblich fortschrittlichen Theorien und Theologien. Von Hubert Hecker.

Warum Kardinälen und Bischöfen gehorchen, die dem Papst untreu sind?
(kreuz.net) Im Sommer 1968 veröffentlichte Papst Paul VI. die Enzyklika „Humanae Vitae“.
Darin bekräftigte
er die Lehre der Kirche zu Ehe und Liebe.
Grund für das Lehrschreiben war die rasche Verbreitung der
als Fortschritt gefeierten Anti-Kinder-Pille.
Die Enzyklika kam nach vierjährigem Ringen des Papstes
mit der Kurie und dem Weltepiskopat zustande.
Paul VI. bekräftigte darin, daß die liebende Vereinigung
unantastbar und alleine dem Bund der Eheleute vorbehalten ist.
Nur einen Monat nach Veröffentlichung
der Enzyklika erklärten die deutschen Bischöfe in der sogenannten „Königsteiner Erklärung“ den Inhalt
des päpstlichen Lehrschreibens für unverbindlich.
Das war eine kirchenpolitische Revolte, die den Niedergang
der „Deutschen Kirche“ einleitete.
Die Bischöfe schienen nicht zu bemerken, daß sie auch sich selber
verurteilten, wenn sie einen „Ausnahmefall“ einforderten und damit die päpstliche Lehrautorität wegfegten
und die Gehorsamspflicht der Gläubigen aufhoben.
Dadurch stilisierten sie das offenbar von allen Vorgaben
losgelöste Einzelgewissen zur höchsten moralischen Autorität empor.
Mit ihrer Absage an die päpstliche
Autorität hatten die Bischöfe auch ihre eigene Weisungsmacht unterminiert.
Wenn die Katholiken nicht
auf den Papst hören sollen, brauchen sie erst recht nicht ihre Bischöfe und schon gar nicht die Predigt
des Pfarrers zu beachten.
Mit der Königsteiner Erklärung stellten die deutschen Bischöfe grundsätzlich
das kirchliche Lehramt in seiner Kontinuität in Frage.
Das II. Vatikanische Konzil hatte in der pastoralen
Konstitution „Gaudium et spes“ Nr. 50 ausgeführt:
Die christlichen Gatten dürften „nicht nach eigener
Willkür“ vorgehen. „Sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten
hat am göttlichen Gesetz; sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliches Gesetz
im Licht des Evangeliums authentisch auslegt.“
In der entscheidenden Passage der Nr. 51 bezieht sich
das Konzil ausdrücklich auf die in dieser Frage grundlegende und wegweisende Enzyklika „Casti connubii“
von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1930:
„Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht
erlaubt, in der Geburtenreglung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes
verwirft.“
Die deutschen Bischöfe haben 1968 die Prinzipien des kirchlichen Lehramtes in der Auslegung
des göttlichen Gesetzes verworfen.
In der „Königsteiner Erklärung“ erkennt man unter anderem die Handschrift
der
Frankfurter Schule. Damit war die Saat dieser Autoritätszerstörung auch in der Kirche aufgegangen.