Zölibat
Er ist an allem schuld
Eine Eichstätter Gruppierung glaubt eine simple Lösung für die schweren Glaubens- und Führungsprobleme in Klerus und Kirchenvolk gefunden zu haben.
Der verheiratete Priester Hans-Tilman Golde neben seinem Bischof Gregor Hanke
Der verheiratete Priester Hans-Tilman Golde neben seinem Bischof Gregor Hanke
© Pressestelle Bistum Eichstätt
(kreuz.net, Eichstätt) Die kirchenfeindliche Gruppe „Wir sind Kirche“ fordert ein Ende der Zöllbats- verpflichtung für Priester.

Das berichtete die Tageszeitung ‘Eichstätter Kurier’ am 23. Juni.

Anlaß für die Forderung war die Priesterweihe von Diakon Hans-Tilman Golde (44), der am 30. Juni in Eichstätt zum Priester geweiht wurde.

Hw. Golde ist ein ehemaliger evangelischer Pfarrer. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

„Wir sind Kirche“ nahm die Ankündigung der Weihe von Diakon Golde zum Anlaß, daran zu erinnern, daß der Priesterzölibat in den letzten Jahrzehnten angeblich dazu geführt habe, daß über 10.000 Priester in Deutschland, weltweit etwa 100.000, ihren Dienst quittiert hätten.

Priesterweihen in Eichstätt und Bamberg 2007
Bischof Gregor Maria Hanke von Eichstätt überreicht Hw. Hans-Tilmann Golde (44) den Kelch. Der Neugeweihte war früher evangelischer Pfarrer und ist Vater von drei Kindern.Friedensgruß mit dem Generalvikar von Eichstätt, Dompropst Johann Limbacher.Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg weiht Diakon Markus Goller zum Priester.

Die Vereinigung glaubt, daß der Zölibat einer der wichtigen Gründe für die zunehmende pastorale Notlage in den Gemeinden sei.

Darüber hinaus bleibe den Menschen das Glaubwürdigkeitsproblem der Kirche durch eine angeblich häufige „zölibatäre Scheinwelt“ nicht verborgen. Unter dieser würden nicht nur die Priester, sondern auch deren inoffizielle Frauen und Kinder leiden.

Die „häufigen“ Ausnahmen vom Pflichtzölibat, wie beim ehemaligen evangelischen Pfarrer Golde, und die Tradition der Kirche bis ins zwölften Jahrhundert bewiesen, so die Gruppe „Wir sind Kirche“, daß dieses „nicht mehr vertretbare“ Kirchengesetz geändert werden könne.

Ein „Recht der Gemeinden auf Eucharistiefeier und Leitung“ sei wichtiger als die jetzige kirchenrechtliche Regelung.