Mittwoch, 18. Juli 2007 18:27
Gottloser Jubel
Der Europäische Gerichtshof gab einer religionsfeindlichen Gruppierung recht, wonach der norwegische Lehrplan einseitig von evangelisch-lutherischen Auffassungen dominiert werde und eine konfessionelle Basis habe.
Sogenannte Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Sogenannte Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
(kreuz.net, Straßburg) Religionshasser jubeln. Der umstrittene ‘Europäische Gerichtshof’ hat die Religionserziehung an norwegischen Schulen verurteilt. Das berichtete der religionsfeindliche ‘humanistische pressedienst’ bereits am 4. Juli.

Die Große Kammer des ‘Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ in Straßburg befand mit neun gegen acht Stimmen, daß die Religionserziehung in norwegischen Schulen angeblich eine Verletzung von Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle.

Drei religionsfeindliche Elternpaare hatten die norwegische Regierung vor dem ‘Europäischen Gerichtshof’ verklagt. Dabei ging es um das Thema „Christentum, Religion- und Philosophie“, das 1993 in den allgemeinbildenden Schulen eingeführt wurde.

Nach Ansicht der klagenden Eltern ist das Thema nicht neutral, pluralistisch und kritisch.

Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Zuvor war den Eltern nur erlaubt worden, ihre Kinder für einzelne Stunden abzumelden.

Der Gerichtshof stellte fest, daß die Verweigerung der generellen Freistellung eine Verletzung des Elternrechtes sei.

Der Staat habe das Recht der Eltern zu respektieren, „eine Erziehung und einen Unterricht in Übereinstimmung mit ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen“.

Der Gerichtshof stellt weiter fest: „Der Staat muß dafür sorgen, daß Informationen oder Wissen im Lehrplan in einer objektiven, pluralistischen und kritischen Weise berücksichtigt wird.“

Dem Staat sei es untersagt, das Ziel einer Indoktrination anzustreben, das die religiösen oder weltanschaulichen Ansichten der Eltern nicht respektiert.

Die Schlußfolgerung: „Ungeachtet der vielen lobenswerten gesetzgebenden Zwecke, die in Zusammenhang mit der Einführung des Themas „Christentum, Religion- und Philosophie“ in den allgemeinen Primär- und unteren Sekundarstufen angegeben werden, scheint es nicht, daß der verantwortliche Staat genügend Obacht dafür aufwendete, daß die Informationen und das Wissen laut Lehrplan in einer objektive, kritischen und pluralistische Weise vermittelt wurden.“

Ein Argument des Staates, daß die Eltern private Schulen für ihre Kinder hätten benutzen können, wies das Gericht zurück:

„Das Gericht betrachtet das Bestehen der alternativen Ausbildung in privaten Schulen nicht als Befreiung des Staates von seiner Verpflichtung, Pluralismus in den staatlichen Schulen zu schützen, die für jeden geöffnet sind.“

Der Gerichtshof folgte den Ausführungen des religionsfeindlichen ‘Human-Etisk Forbund’, daß der Lehrplan für diesen Unterricht einseitig von evangelisch-lutherischen Auffassungen dominiert werde und eine konfessionelle Basis habe.

Die norwegische Regierung wurde verurteilt, das Themas „Christentum, Religion- und Philosophie“ zu modifizieren und den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen den gleichen Raum zu geben.

Es muß zudem dafür gesorgt werden, daß alle Elemente einer Religionsverkündigung keinen Platz darin haben.

Die Verfahrenkosten von 70.000 Euro hat der norwegische Staat zu begleichen.

© Titelbild: Wikipedia-Benützer „Kpalion“
© Bild Gerichtssaal: Dennis Jansen
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