‘Theologisches’
Der Schlagabtausch degeneriert
Der Herausgeber der bisher angesehenen konservativen Zeitschrift ‘Theologisches’ scheint seine persönlichen Kämpfe ohne Rücksicht auf Verluste zu führen.
Dr. Berger präsentiert sich auf kreuts.net mit Bild
Dr. Berger präsentiert sich auf kreuts.net mit Bild
(kreuz.net) „Dr. Lindemann – ein Fall für den Psychiater“. Das ist die kategorische Aussage des Titels eines jüngsten Beitrages von M. Kirschbaum.

Der Artikel wurde am 18. Juli auf der homo-ideologischen Plagiatwebseite ‘kreuts.net’ veröffentlicht.

Im Beitrag geht es um eine Auseinandersetzung zwischen dem Kölner Studienrat David Berger – dem Herausgeber der Zeitschrift ‘Theologisches’ – und einem bisherigen Mitarbeiter der Zeitschrift, dem Arzt Wolfgang Lindemann aus dem Nordelsaß.

Herausgeber Berger hatte dem Arzt vorgeworfen, Beiträge auf dem Internet-Portal ‘kreuz.net’ veröffentlicht zu haben und ihn deshalb von der Mitarbeiterliste seiner Zeitschrift gestrichen.

Auf Vermittlungsvorschläge wollte der Herausgeber nicht eingehen. Darauf verklagte Lindemann ihn vor Gericht.

Hinter M. Kirschbaum, dem Autor des Artikels gegen Wolfgang Lindemann, scheint Herausgeber David Berger selber zu stecken.

Er ist dafür bekannt, im Internet mit Pseudonymen aufzutreten, die sich an Personen inspirieren, die er als seine Gegner betrachtet.

Max Kirschbaum ist ein Mitarbeiter der lefebvristischen Monatszeitung ‘Kirchliche Umschau’.

Der jetzt publizierte Artikel von Kirschbaum/Berger hat das Ziel, den Rauswurf Lindemanns als Mitarbeiter von ‘Theologisches’ zu rechtfertigen.

Darin heißt es zum Beispiel, daß der entlassene Lindemann seine Beiträge für ‘Theologisches’ „bereits zuvor im Internet neben Bildern seiner Arzttasche, seines Hundes, von sich als Boxer oder mit seiner aus Brasilien importierten Verlobten“ publiziert habe.

Als Lindemann bemerkt habe, daß er „mit seinem peinlichen Auftreten“ für eine ernstzunehmende Zeitschrift wie ‘Theologisches’ immer weniger tragbar geworden sei und Berger sich daher zunehmend von ihm als Mitarbeiter zurückgezogen habe, sei er regelrecht aufdringlich geworden und habe Berger unbedingt persönlich in Köln besuchen wollen – so Kirschbaum/Berger in dem Artikel:

„Als Berger auch dies ablehnte, verlor der Arzt, der sich zeitweise auch im Bereich der Psychiatrie betätigte, anscheinend vollends die Nerven: Er zeigte Berger beim Amtsgericht an.“

Lindemann veröffentlichte auch seinen persönlichen Briefwechsel mit Berger.

„Nun ist die Veröffentlichung eines privaten Briefwechsels ohne Einverständnis aller Autoren bereits ein schwerer juristischer Verstoß“ – kontert Kirschbaum/Berger:

„Als besonders abstrus wurde allerdings all überall – selbst bei den eingefleischtesten Gegnern Bergers und Freunden Lindemanns – die Vorstellung des französischen Landarztes aufgenommen, das Gericht wäre an seiner Prüfung der charakterlichen Eignung Bergers als Herausgeber einer Zeitschrift interessiert.“

„Richter wissen“ – so der Kirschbaum/Berger-Artikel – „wie man sich ungebetene Plagegeister vom Hals hält und so vermerkte sogleich der zuständige Amtsrichter noch vor Beginn der eigentlichen Gerichtsverhandlung in einem Schreiben an Lindemann, es sei keine persönliche Anhörung des Klägers vorgesehen – auch sei es um seine Erfolgsaussichten sehr schlecht bestellt.“

Dieses Schreiben müsse Lindemann bereits vorgelegen haben, als er die Informationen für den besagten Artikel auf ‘kreuz.net’ lieferte beziehungsweise diesen selbst erstellte – glaubt Kirschbaum/Berger.

Lindemann habe sich etwas erhofft, was er „unseren naiven Freunden von kreuz.net“ vorenthalten habe:

„Er hatte in seiner Anzeige erreichen wollen, daß ihm ein größerer Geldbetrag aus der Kasse der Fördergemeinschaft der Zeitschrift ‘Theologisches’ – übrigens alles Spendengelder guter und opferbereiter Katholiken – als Aufwandsentschädigung zukommen sollte.“

Mit einer solchen Drohung habe er schon einmal bei einem kleinen Schweizer Verlag Erfolg gehabt, dem er sich als ehrenamtlicher Lektor „aufgedrängt“ habe.

Über die Anzettelung eines Skandals, vielleicht auch als Stillhalteprämie, habe er sich offensichtlich eine Aufbesserung seines Landarztbudgets erhofft:

„Doch alles lief schief“ – so Kirschbaum/Berger. Die Klage sei am 27. Juni 2007 vom Amtsgericht Köln zurückgewiesen worden.

Auch die Forderungen Lindemanns nach „gigantischen Geldsummen“ seien kurzerhand als obsolet vom Tisch gewischt worden:

„Was Lindemann bleibt ist nun vielmehr, daß er die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen hat.“