11:37:22 | Donnerstag, 19. Juli 2007
Der Herausgeber der bisher angesehenen konservativen Zeitschrift ‘Theologisches’ scheint seine persönlichen Kämpfe ohne Rücksicht auf Verluste zu führen.

Dr. Berger präsentiert sich auf kreuts.net mit Bild
(kreuz.net) „Dr. Lindemann – ein Fall für den Psychiater“. Das ist die kategorische Aussage des Titels
eines jüngsten Beitrages von M. Kirschbaum.
Der Artikel wurde am 18. Juli auf der homo-ideologischen
Plagiatwebseite ‘kreuts.net’ veröffentlicht.
Im Beitrag geht es um eine Auseinandersetzung zwischen
dem Kölner Studienrat David Berger – dem Herausgeber der Zeitschrift ‘Theologisches’ – und einem bisherigen
Mitarbeiter der Zeitschrift, dem Arzt Wolfgang Lindemann aus dem Nordelsaß.
Herausgeber Berger hatte
dem Arzt vorgeworfen, Beiträge auf dem Internet-Portal ‘kreuz.net’ veröffentlicht zu haben und ihn deshalb
von der Mitarbeiterliste seiner Zeitschrift gestrichen.
Auf Vermittlungsvorschläge wollte der Herausgeber
nicht eingehen. Darauf verklagte Lindemann ihn
vor Gericht.
Hinter M. Kirschbaum, dem Autor des Artikels
gegen Wolfgang Lindemann, scheint Herausgeber David Berger selber zu stecken.
Er ist dafür bekannt,
im Internet mit Pseudonymen aufzutreten, die sich an Personen inspirieren, die er als seine Gegner betrachtet.
Max Kirschbaum ist ein Mitarbeiter der lefebvristischen Monatszeitung ‘Kirchliche Umschau’.
Der jetzt
publizierte Artikel von Kirschbaum/Berger hat das Ziel, den Rauswurf Lindemanns als Mitarbeiter von ‘Theologisches’
zu rechtfertigen.
Darin heißt es zum Beispiel, daß der entlassene Lindemann seine Beiträge für ‘Theologisches’
„bereits zuvor im Internet neben Bildern seiner Arzttasche, seines Hundes, von sich als Boxer oder mit
seiner aus Brasilien importierten Verlobten“ publiziert habe.
Als Lindemann bemerkt habe, daß er „mit
seinem peinlichen Auftreten“ für eine ernstzunehmende Zeitschrift wie ‘Theologisches’ immer weniger tragbar
geworden sei und Berger sich daher zunehmend von ihm als Mitarbeiter zurückgezogen habe, sei er regelrecht
aufdringlich geworden und habe Berger unbedingt persönlich in Köln besuchen wollen – so Kirschbaum/Berger
in dem Artikel:
„Als Berger auch dies ablehnte, verlor der Arzt, der sich zeitweise auch im Bereich der
Psychiatrie betätigte, anscheinend vollends die Nerven: Er zeigte Berger beim Amtsgericht an.“
Lindemann
veröffentlichte auch seinen
persönlichen Briefwechsel mit Berger.
„Nun ist die Veröffentlichung eines
privaten Briefwechsels ohne Einverständnis aller Autoren bereits ein schwerer juristischer Verstoß“ –
kontert Kirschbaum/Berger:
„Als besonders abstrus wurde allerdings all überall – selbst bei den eingefleischtesten
Gegnern Bergers und Freunden Lindemanns – die Vorstellung des französischen Landarztes aufgenommen, das
Gericht wäre an seiner Prüfung der charakterlichen Eignung Bergers als Herausgeber einer Zeitschrift
interessiert.“
„Richter wissen“ – so der Kirschbaum/Berger-Artikel – „wie man sich ungebetene Plagegeister
vom Hals hält und so vermerkte sogleich der zuständige Amtsrichter noch vor Beginn der eigentlichen
Gerichtsverhandlung in einem Schreiben an Lindemann, es sei keine persönliche Anhörung des Klägers
vorgesehen – auch sei es um seine Erfolgsaussichten sehr schlecht bestellt.“
Dieses Schreiben müsse
Lindemann bereits vorgelegen haben, als er die Informationen für den besagten Artikel auf ‘kreuz.net’
lieferte beziehungsweise diesen selbst erstellte – glaubt Kirschbaum/Berger.
Lindemann habe sich etwas
erhofft, was er „unseren naiven Freunden von kreuz.net“ vorenthalten habe:
„Er hatte in seiner Anzeige
erreichen wollen, daß ihm ein größerer Geldbetrag aus der Kasse der Fördergemeinschaft der Zeitschrift
‘Theologisches’ – übrigens alles Spendengelder guter und opferbereiter Katholiken – als Aufwandsentschädigung
zukommen sollte.“
Mit einer solchen Drohung habe er schon einmal bei einem kleinen Schweizer Verlag Erfolg
gehabt, dem er sich als ehrenamtlicher Lektor „aufgedrängt“ habe.
Über die Anzettelung eines Skandals,
vielleicht auch als Stillhalteprämie, habe er sich offensichtlich eine Aufbesserung seines Landarztbudgets
erhofft:
„Doch alles lief schief“ – so Kirschbaum/Berger. Die Klage sei am 27. Juni 2007 vom Amtsgericht
Köln zurückgewiesen worden.
Auch die Forderungen Lindemanns nach „gigantischen Geldsummen“ seien kurzerhand
als obsolet vom Tisch gewischt worden:
„Was Lindemann bleibt ist nun vielmehr, daß er die gesamten Kosten
des Gerichtsverfahrens zu tragen hat.“