Sedi-Pater Lingen
Zwei Briefe und eine Vorahnung
Wird ein bekannter Sedisvakantistenpater in naher Zukunft in die Psychiatrie interniert oder gar hinter Gitter gebracht?
Sedisvakantistenpater Rolf Hermann Lingen
Sedisvakantistenpater Rolf Hermann Lingen
(kreuz.net) Am 6. Oktober erhielt Sedi-Pater Rolf Hermann Lingen ein Schreiben des Rechtsanwaltes Michael Schwankl. Das berichtete Lingen in einer Stellungnahme vom 12. Oktober.

Lingen wohnt in der 80.000 Seelen Stadt Dorsten im Regierungsbezirk Münster.

In dem Schreiben erklärt der Rechtsanwalt, daß ihn das Amtsgericht Dorsten zum Pflichtverteidiger des Sedi-Paters bestellt habe.

Schwankl gibt keine Gründe für diesen Schritt an. Im Brief sei nur von „Ihrer Strafsache“ die Rede – so Lingen.

Der Sedi-Pater weist darauf hin, daß Pflichtverteidiger nur unter bestimmten Voraussetzungen ernannt werden, so zum Beispiel, „wenn gegen den Angeklagten eine Kerkerhaft von mindestens einem Jahr verhängt werden soll“.

Die üblicherweise gegen ihn ausgesprochenen Strafbefehle könnten nur bei Strafen bis zu einem Jahr verwendet werden.

Es gebe also anscheinend ein „Verbrechen X“, mit dem man ihn für mindestens ein Jahr, aber wahrscheinlich am liebsten endgültig kaltstellen wolle – so Lingen.

Der Sedi-Pater vermutet, daß gegen ihn ein „Schauprozeß“ wegen einer von ihm nicht näher ausgeführten „»Holocaust«-Sache“ eingeleitet werden könnte.

Nicht genug damit. Am 12. Oktober erhielt er nach eigenen Angaben einen zweiten Brief. Dieser stammte von Dieter Oswald, einem Psychiater in der Rheinischen Klinik Langenfeld im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Das Schreiben war an „Hermann Lingen“ gerichtet. Der Psychiater teilt darin mit, vom Amtsgericht Dorsten beauftragt worden zu sein, „Sie hinsichtlich Ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu begutachten“.

Der Psychiater kündigt an, am Donnerstag, dem 18. Oktober 2007, zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr zu Lingen nach Hause zu kommen, „um dort die erforderliche Untersuchung durchzuführen“.

Doch jetzt ist das Treffen in Frage gestellt. Denn der Sedi-Pater hat den Psychiater per Telefax informiert, gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet zu haben. Zugleich erteilt er ihm Hausverbot.

In dem Telefax informiert er den Psychiater auch, daß die korrekte Anrede seiner Person „Herr Pater“ sei. Das habe der „Affenstall Hannover“ – gemeint ist das dortige Amtsgericht – in einem unanfechtbar rechtskräftigen Urteil erklärt.

Die von Lingen gestellte Strafanzeige mit Strafantrag gegen den Psychiater betrifft den Tatbestand „Völkermord“. Denn nach Ansicht des Sedi-Paters paktiert der Psychiater mit dem „Völkermörderpack »Amtsgericht Dorsten«“ beim Völkermord gegen die Katholische Kirche.

Der „Möchtegern-Gutachter“ sei im übrigen nicht einmal in der Lage, den ersten Vornamen des Sedi-Paters zu schreiben. Das gebe Auskunft über die gutachterliche Gründlichkeit des Arztes.

In der Vergangenheit seien bereits zwei „Psycho-Fritzen“ – Norbert Leygraf und Mihail Kivi – an dem Versuch gescheitert, ihn zu psychiatrisieren, informiert der Sedi-Pater.

Für die zweistündige Sitzung mit Kivi sei ihm eine Rechnung über 600 Euro zugeschickt worden.

Das „totale Scheitern“ von Psychiater Oswald sei bereits jetzt klar: „Er kann keinerlei Störung bei mir feststellen, weil es bekanntlich keine gibt“ – so der Sedi-Pater.

Als „ganz närrisch“ bezeichnet Lingen die Bezugnahme von Psychiater Oswald auf eine „strafrechtliche Verantwortlichkeit“.

Er sei – so Lingen – noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Es gebe auch kein ernsthaftes Verfahren gegen ihn: „Muß ich mich nächstens noch einem Schwangerschaftstest unterziehen?“

Auch um zu verhindern, daß ihm anschließend eine Rechnung zugestellt wird, erteilt der Sedi-Pater dem Psychiater „ausdrücklich ein Hausverbot“.

Der Sedi-Pater lehnt „der guten Ordnung halber“ auch sämtliche „»Richter« vom Affenstall Dorsten“ als befangen ab.

Die Stellungnahme ist mit „Pater Rolf Hermann Lingen, römisch – katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe“ unterschrieben.