Mittwoch, 21. November 2007 17:07
Die deutsche Justiz hat den Hitler- und Kindermordgegner Dr. Johannes Lerle zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er soll national-sozialistische Verbrechen geleugnet haben. Von Martin F. Weingärtner.

Haupteinfahrt Konzentrationslager Birkenau
(kreuz.net) Am 23. Oktober fand vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die Berufungsverhandlung gegen
Dr.
Johannes Lerle statt. Tatbestand: eine angebliche Leugnung national-sozialistischer Verbrechen.
Nach
ungefähr 4½ Stunden Verhandlung blieb es bei der vom Amtsgericht Erlangen
im Juni verhängten Strafe
von einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung.
Oberstaatsanwalt Walter Grandpair hatte sogar 15 Monate beantragt.
Für den Richter Weidlich waren – wie bei anderen Straftaten – weder Lerles Aussagen zum national-sozialistischen
Völkermord noch seine Motive maßgebend.
Der Richter hielt einzig für entscheidend, wie ein „verständiger
Leser“, der Lerle nicht kennt, dessen Aussagen auffaßt.
Nach Ansicht des Richters faßt der „verständige
Leser“ Lerles Aussagen, die er im Zusammenhang mit der legalisierten Abtreibungstötung ungeborener Kinder
machte, als „Leugnung des Holocausts“ auf.
Lerles StreitschriftenRichter Weidlich bezog sich auf die
beiden Artikel „War Jesus Christus ein Volksverhetzer?“ und „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“,
die auf
Lerles Webseite veröffentlicht wurden. Worum geht es in diesen Streitschriften?
In „War Jesus
Christus ein Volksverhetzer“ empört sich Lerle darüber, daß ein deutscher Staatsbürger der Volksverhetzung
angeklagt und seiner Computertechnik beraubt wurde, weil er sich in einem Brief an alle Bundestags-Abgeordneten
über Satanszeichen in den BRD-Personalausweisen beschwert und Jesus-Zitate über die Bewohner des damaligen
Jerusalem zitiert hatte.
Lerle fragte: „Sind in der angeblich freiheitlichen BRD inzwischen sogar schon
Worte Jesu und seiner Apostel als Volksverhetzung strafbar?“
Im Artikel „Wieder Christenverfolgung in
Deutschland“ empört sich Lerle darüber, daß christliche Eltern heute durch Bußgelder ruiniert, ins
Gefängnis geschleppt oder ihrer Kinder beraubt werden, wenn sie letztere nicht in die Staatsschulen schicken,
wo diese einer unmoralischen und esoterischen Umerziehung unterworfen werden.
Ausdrücklich zieht Lerle
dort eine Parallele zu Reichskanzler Adolf Hitler († 1945), den er einen „Apostel des Teufels“ nennt,
der auch Christen verfolgt hat.
Neu im jüngsten Lerle-Prozeß war, daß Staatsanwalt und Richter Lerles
Äußerungen als „Leugnung des Holocausts“ hinstellten, obwohl das deutsche Strafgesetzbuch lediglich
das öffentliche Billigen, Leugnen oder Verharmlosen „einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
begangene Handlung“ des Völkermords „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“
unter Strafe stellt.
Lerle hat aber keine historisch bewiesene Verbrechen der National-Sozialisten geleugnet,
sondern lediglich auf inzwischen widerlegte Geschichtslügen hingewiesen – zum Beispiel, daß es im Konzentrationslager
Dachau Gaskammern gegeben habe.
Die vier verurteilten AussagenTrotzdem bezeichnete Richter Weidlich
folgende vier Aussagen als Holocaustleugnung:
• Lerles Formulierung: „vermeintliches Unrecht von Auschwitz“.
Lerle hatte sich provokativ so geäußert, weil die deutschen Bundesverfassungsrichter den Abtreibungs-Massenmord
an Ungeborenen als „vermeintliches Unrecht“ verharmlost hatten.
• Lerles Formulierung „Hohepriester
eines Aberglaubens“ in dem Satz:
„Sogar einem Rentner wurde dessen bereits erworbener Doktortitel aberkannt,
weil er ein inzwischen verbotenes Buch (Dr. Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit?
Eine kritische Bestandsaufnahme, Tübingen 1979) über die Gaskammern und Krematorien in Auschwitz geschrieben
hatte.
Daß sogar ein Doktortitel aberkannt wurde, beweist, daß im Wissenschaftsbetrieb längst irgendwelche
Hohepriester eines Aberglaubens sowohl die Gläubigen als auch andere wirkliche Wissenschaftler hinausbeißen
und durch fachlich inkompetente antichristliche Ideologen ersetzen.“• Lerles Feststellung:
„Bei der
unvorstellbar großen Zahl von vier Millionen [Opfern in Auschwitz-Birkenau] stellt sich nämlich die
Frage, wie diese Zahl mit manchen Naturgesetzen (zum Beispiel mit den Eigenschaften des Entlausungsmittels
Zyklon B, der Größe der Gaskammern, der Dauer einer Vergasung einschließlich der notwendigen Belüftung
der Gaskammern, der Kapazität der Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib der 15.000 Tonnen
Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist.“
• Lerles Aussage: „Früher galt es als offenkundig,
daß sich die Sonne um die Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang eine Lüge stand,
vergleichbar mit der Lüge über die Gaskammern in Dachau“.Lerle hatte darauf hingewiesen, daß historisch
allgemein anerkannt ist, daß es in Dachau vor Kriegsende keine Gaskammer gegeben hat.
Im Angesicht solcher
Manipulationen stellt sich die Frage: Könnte es nicht sein, daß die Historizität der Gaskammern in
Deutschland nicht aufgrund Fakten, sondern nur deshalb nicht angezweifelt wird, weil den Deutschen durch
eine grundgesetzwidrige Zensur die Sachargumente der Holocaustleugner verborgen sind?
Ein heiliges Mysterium
Richter Weidlich unterstellte Lerle in seinem Urteil sogar, er „wisse genau, daß es diese Massentötungen
gegeben hat.“
Woraus der Richter diesen Schluß zieht, erklärte Weidlich nicht. Normalerweise sind nicht
Richter für geschichtliche Aussagen zuständig.
Richter Weidlich erwog auch nicht, warum Lerle wider
besseres Wissen Hitlerverbrechen leugnen sollte, da er diesen einen „Apostel des Teufels“ genannt und
sich in der Mahnschrift „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“ darüber empört hatte, daß Hitler
Christen verfolgt und zu Tode gebracht hat.
Offenbar hat der Holocaust-Ideologe
Elie Wiesel (79) – wie
Lerle vorgetragen hat – wenigstens vor Gericht recht, wenn er im Zusammenhang mit dem Auschwitzgeschehen
von einer „Religion“ spricht und sich selber als deren Hoherpriester bezeichnen:
„Der Holocaust ist ein
heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf eine elitäre Priesterschaft von Überlebenden beschränkt
bleiben.“
Gnadenloser RichterTrotz üblicher Rechtsgarantien berücksichtigte Richter Weidlich kaum
entlastende Umstände.
Dagegen legte Richter Weidlich dem angeklagten Lerle die Frage, wo die übrigen
5 ½ Millionen Holocaustopfer gestorben seien, um die unantastbare Zahl sechs Millionen zu erreichen,
als Holocaust-Leugnung aus.
Diese Rechtsfehler beweisen den politischen Charakter der Verurteilung.
Der Kindermordgegner Lerle soll ins Gefängnis. Die zum Establishment gehörenden Verantwortlichen der
Zeitschrift ‘Osteuropa’ bleiben straffrei, obwohl sie die früher dem ganzen deutschen Volk vorgeworfene
Zahl von vier Millionen Auschwitztoten auf eine halbe Million reduziert haben.
Staatsanwalt verteidigt
den Schlächter von AuschwitzTrotzdem verteidigte Oberstaatsanwalt Grandpair während der Verhandlung
die Glaubwürdigkeit des Lagerkommandanten von Auschwitz Rudolf Höß. Er bezeichnete die von Höß genannte
Zahl von ein bis zwei Millionen Vergasten als nicht zu leugnenden und nicht zu bezweifelnden Bestandteil
des „Holocausts“.
Dagegen wies ihn Lerle auf den historischen Allgemeinplatz hin, daß der Schlächter
von Auschwitz diese Aussagen unter Folter gemacht hatte.
Dennoch warf der Oberstaatsanwalt dem angeklagten
Lerle unbeirrt die Nichtanerkennen von vier Millionen Auschwitzopfern als Leugnen des Holocausts vor.
Darauf forderte ihn Lerle auf, gegen das Nürnberger NS-Dokumentationszentrum Anklage zu erheben. Dort
sei von einer Million Auschwitztoten die Rede.
Christliche Werte werden nicht geschütztAbschließend
wies Lerle darauf hin, daß fünf junge Männer aus Sachsen, die privat ein ihnen gehörendes Exemplar
des „Tagebuchs der Anne Frank“ verbrannten, mit neun Monaten Gefängnis auf Bewährung bestraft wurden.
Dagegen konnte der antikirchliche Propagandist
Tilman Jens in seinem Film „Die Hardliner des Herrn“ mehrfach
eine Bibel verbrennen.
Der Film wurde vom Hessischen Rundfunk einem Millionenpublikum gezeigt. Obwohl
Strafanträge eingingen, reagiert die Staatsanwaltschaft nicht.
Dadurch wird deutlich, daß das deutsche
Strafgesetzbuch nur in bezug auf Juden und nicht in bezug auf Christen angewendet wird.
Das verstößt
gegen das Gleichheitsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes.
Der Prozeß gegen Dr. Johannes Lerle hat
erneut gezeigt, daß der „Holocaust“ in Deutschland ein Tabu und Dogma ist.