Mittwoch, 21. November 2007 17:07
Unzugänglich für Vernunft und Forschung
Die deutsche Justiz hat den Hitler- und Kindermordgegner Dr. Johannes Lerle zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er soll national-sozialistische Verbrechen geleugnet haben. Von Martin F. Weingärtner.
Haupteinfahrt Konzentrationslager Birkenau
Haupteinfahrt Konzentrationslager Birkenau
(kreuz.net) Am 23. Oktober fand vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die Berufungsverhandlung gegen Dr. Johannes Lerle statt. Tatbestand: eine angebliche Leugnung national-sozialistischer Verbrechen.

Nach ungefähr 4½ Stunden Verhandlung blieb es bei der vom Amtsgericht Erlangen im Juni verhängten Strafe von einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung.

Oberstaatsanwalt Walter Grandpair hatte sogar 15 Monate beantragt.

Für den Richter Weidlich waren – wie bei anderen Straftaten – weder Lerles Aussagen zum national-sozialistischen Völkermord noch seine Motive maßgebend.

Der Richter hielt einzig für entscheidend, wie ein „verständiger Leser“, der Lerle nicht kennt, dessen Aussagen auffaßt.

Nach Ansicht des Richters faßt der „verständige Leser“ Lerles Aussagen, die er im Zusammenhang mit der legalisierten Abtreibungstötung ungeborener Kinder machte, als „Leugnung des Holocausts“ auf.

Lerles Streitschriften
Richter Weidlich bezog sich auf die beiden Artikel „War Jesus Christus ein Volksverhetzer?“ und „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“, die auf Lerles Webseite veröffentlicht wurden. Worum geht es in diesen Streitschriften?

In „War Jesus Christus ein Volksverhetzer“ empört sich Lerle darüber, daß ein deutscher Staatsbürger der Volksverhetzung angeklagt und seiner Computertechnik beraubt wurde, weil er sich in einem Brief an alle Bundestags-Abgeordneten über Satanszeichen in den BRD-Personalausweisen beschwert und Jesus-Zitate über die Bewohner des damaligen Jerusalem zitiert hatte.

Lerle fragte: „Sind in der angeblich freiheitlichen BRD inzwischen sogar schon Worte Jesu und seiner Apostel als Volksverhetzung strafbar?“

Im Artikel „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“ empört sich Lerle darüber, daß christliche Eltern heute durch Bußgelder ruiniert, ins Gefängnis geschleppt oder ihrer Kinder beraubt werden, wenn sie letztere nicht in die Staatsschulen schicken, wo diese einer unmoralischen und esoterischen Umerziehung unterworfen werden.

Ausdrücklich zieht Lerle dort eine Parallele zu Reichskanzler Adolf Hitler († 1945), den er einen „Apostel des Teufels“ nennt, der auch Christen verfolgt hat.

Neu im jüngsten Lerle-Prozeß war, daß Staatsanwalt und Richter Lerles Äußerungen als „Leugnung des Holocausts“ hinstellten, obwohl das deutsche Strafgesetzbuch lediglich das öffentliche Billigen, Leugnen oder Verharmlosen „einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ des Völkermords „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ unter Strafe stellt.

Lerle hat aber keine historisch bewiesene Verbrechen der National-Sozialisten geleugnet, sondern lediglich auf inzwischen widerlegte Geschichtslügen hingewiesen – zum Beispiel, daß es im Konzentrationslager Dachau Gaskammern gegeben habe.

Die vier verurteilten Aussagen
Trotzdem bezeichnete Richter Weidlich folgende vier Aussagen als Holocaustleugnung:

• Lerles Formulierung: „vermeintliches Unrecht von Auschwitz“. Lerle hatte sich provokativ so geäußert, weil die deutschen Bundesverfassungsrichter den Abtreibungs-Massenmord an Ungeborenen als „vermeintliches Unrecht“ verharmlost hatten.

• Lerles Formulierung „Hohepriester eines Aberglaubens“ in dem Satz:

„Sogar einem Rentner wurde dessen bereits erworbener Doktortitel aberkannt, weil er ein inzwischen verbotenes Buch (Dr. Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit? Eine kritische Bestandsaufnahme, Tübingen 1979) über die Gaskammern und Krematorien in Auschwitz geschrieben hatte.

Daß sogar ein Doktortitel aberkannt wurde, beweist, daß im Wissenschaftsbetrieb längst irgendwelche Hohepriester eines Aberglaubens sowohl die Gläubigen als auch andere wirkliche Wissenschaftler hinausbeißen und durch fachlich inkompetente antichristliche Ideologen ersetzen.“


• Lerles Feststellung: „Bei der unvorstellbar großen Zahl von vier Millionen [Opfern in Auschwitz-Birkenau] stellt sich nämlich die Frage, wie diese Zahl mit manchen Naturgesetzen (zum Beispiel mit den Eigenschaften des Entlausungsmittels Zyklon B, der Größe der Gaskammern, der Dauer einer Vergasung einschließlich der notwendigen Belüftung der Gaskammern, der Kapazität der Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib der 15.000 Tonnen Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist.“

• Lerles Aussage: „Früher galt es als offenkundig, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang eine Lüge stand, vergleichbar mit der Lüge über die Gaskammern in Dachau“.


Lerle hatte darauf hingewiesen, daß historisch allgemein anerkannt ist, daß es in Dachau vor Kriegsende keine Gaskammer gegeben hat.

Im Angesicht solcher Manipulationen stellt sich die Frage: Könnte es nicht sein, daß die Historizität der Gaskammern in Deutschland nicht aufgrund Fakten, sondern nur deshalb nicht angezweifelt wird, weil den Deutschen durch eine grundgesetzwidrige Zensur die Sachargumente der Holocaustleugner verborgen sind?

Ein heiliges Mysterium
Richter Weidlich unterstellte Lerle in seinem Urteil sogar, er „wisse genau, daß es diese Massentötungen gegeben hat.“

Woraus der Richter diesen Schluß zieht, erklärte Weidlich nicht. Normalerweise sind nicht Richter für geschichtliche Aussagen zuständig.

Richter Weidlich erwog auch nicht, warum Lerle wider besseres Wissen Hitlerverbrechen leugnen sollte, da er diesen einen „Apostel des Teufels“ genannt und sich in der Mahnschrift „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“ darüber empört hatte, daß Hitler Christen verfolgt und zu Tode gebracht hat.

Offenbar hat der Holocaust-Ideologe Elie Wiesel (79) – wie Lerle vorgetragen hat – wenigstens vor Gericht recht, wenn er im Zusammenhang mit dem Auschwitzgeschehen von einer „Religion“ spricht und sich selber als deren Hoherpriester bezeichnen:

„Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf eine elitäre Priesterschaft von Überlebenden beschränkt bleiben.“

Gnadenloser Richter
Trotz üblicher Rechtsgarantien berücksichtigte Richter Weidlich kaum entlastende Umstände.

Dagegen legte Richter Weidlich dem angeklagten Lerle die Frage, wo die übrigen 5 ½ Millionen Holocaustopfer gestorben seien, um die unantastbare Zahl sechs Millionen zu erreichen, als Holocaust-Leugnung aus.

Diese Rechtsfehler beweisen den politischen Charakter der Verurteilung.

Der Kindermordgegner Lerle soll ins Gefängnis. Die zum Establishment gehörenden Verantwortlichen der Zeitschrift ‘Osteuropa’ bleiben straffrei, obwohl sie die früher dem ganzen deutschen Volk vorgeworfene Zahl von vier Millionen Auschwitztoten auf eine halbe Million reduziert haben.

Staatsanwalt verteidigt den Schlächter von Auschwitz
Trotzdem verteidigte Oberstaatsanwalt Grandpair während der Verhandlung die Glaubwürdigkeit des Lagerkommandanten von Auschwitz Rudolf Höß. Er bezeichnete die von Höß genannte Zahl von ein bis zwei Millionen Vergasten als nicht zu leugnenden und nicht zu bezweifelnden Bestandteil des „Holocausts“.

Dagegen wies ihn Lerle auf den historischen Allgemeinplatz hin, daß der Schlächter von Auschwitz diese Aussagen unter Folter gemacht hatte.

Dennoch warf der Oberstaatsanwalt dem angeklagten Lerle unbeirrt die Nichtanerkennen von vier Millionen Auschwitzopfern als Leugnen des Holocausts vor.

Darauf forderte ihn Lerle auf, gegen das Nürnberger NS-Dokumentationszentrum Anklage zu erheben. Dort sei von einer Million Auschwitztoten die Rede.

Christliche Werte werden nicht geschützt
Abschließend wies Lerle darauf hin, daß fünf junge Männer aus Sachsen, die privat ein ihnen gehörendes Exemplar des „Tagebuchs der Anne Frank“ verbrannten, mit neun Monaten Gefängnis auf Bewährung bestraft wurden.

Dagegen konnte der antikirchliche Propagandist Tilman Jens in seinem Film „Die Hardliner des Herrn“ mehrfach eine Bibel verbrennen.

Der Film wurde vom Hessischen Rundfunk einem Millionenpublikum gezeigt. Obwohl Strafanträge eingingen, reagiert die Staatsanwaltschaft nicht.

Dadurch wird deutlich, daß das deutsche Strafgesetzbuch nur in bezug auf Juden und nicht in bezug auf Christen angewendet wird.

Das verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes.

Der Prozeß gegen Dr. Johannes Lerle hat erneut gezeigt, daß der „Holocaust“ in Deutschland ein Tabu und Dogma ist.
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