Sonntag, 25. November 2007 14:31
Die Verfassung Spaniens unter General Francisco Franco kam dem katholischen Staatsideal viel näher als der gegenwärtig allgemein praktizierte staatliche Atheismus.


Eröffnung eines neuen Priorates in Hamburg Mitte Oktober, rechts: Pater Franz Schmidberger
(kreuz.net) Die Ablehnung der Religionsfreiheit bedeute nicht, daß man Menschen zwingt, katholisch zu
werden.
Das erklärt der deutsche Distriktsobere der Priesterbruderschaft St. Pius X., Pater Franz Schmidberger,
im jüngsten Vorwort des monatlich erscheinenden ‘Mitteilungsblatts’ seiner Gemeinschaft.
Der Pater unterscheidet
eine radikale und eine gemäßigte Religionsfreiheit.
Die radikale Religionsfreiheit besage, daß der
Mensch jeder beliebigen Religion anhangen und nach seiner eigenen Facon selig werden könne. Das lehne
„selbst“ das Zweite Vatikanum ab – so Pater Schmidberger.


Pater Schmidberger im Gespräch mit Gläubigen
Die gemäßigte Religionsfreiheit betrifft
das Verhältnis des Staates zur Religion. In diesem Bereich behauptet das Zweite Vatikanum, daß der Mensch
ein Recht auf Religionsfreiheit besitze.
Pater Schmidberger stellt klar, daß der Mensch vom Staat nicht
zum Glauben gezwungen werden kann: „Umso mehr, als die Annahme einer Religion ein innerer Verstandes-
und Willensakt ist und damit überhaupt nicht erzwungen werden kann.“
Falsch liege das Zweite Vatikanumm,
wenn es sagt, daß der Staat niemanden am öffentlichen Bekenntnis einer Religion hindern dürfe – so
Schmidberger: Der Staat müsse nicht jede Religion – ob wahr oder falsch – öffentlich wirken lassen:
„Die so verstandene Religionsfreiheit ist nichts anderes als eine religiöse Indifferenz des Staates.“
Für den Distriktsoberen ist das die Ausrufung des staatlichen Atheismus oder wenigstens des Agnostizismus.
Pater Schmidberger zitiert mehrere vorkonziliare Dokumente des Lehramts, die diese Religionsfreiheit
verurteilen.
Die Verfassung Spaniens unter General Francisco Franco († 1975) habe die katholische Lehre
vorbildlich umgesetzt.
Pater Schmidberger zitiert aus dem sechsten Artikel dieser Verfassung:
„Bekenntnis
und Ausübung der katholischen Religion, welche die Religion des spanischen Staates ist, genießen offiziellen
Schutz. Niemand darf wegen seines religiösen Glaubens oder der privaten Ausübung seines Kultes beunruhigt
werden. Es sind keine anderen äußeren Zeremonien oder Kundgebungen erlaubt als die der Staatsreligion.“
Zusammenfassend erklärt Pater Schmidberger die Folgewirkungen der vom Zweiten Vatikanum proklamierten
Religionsfreiheit:
• Sie leugnet Gottes allumfassende Herrscherrechte.
• Sie entthront unseren Herrn
Jesus Christus als König der Gesellschaft.
• Sie stellt die Kirche auf dieselbe Stufe mit den falschen
Religionen.
• Sie bewirkt die Entchristlichung der Gesellschaft.
• Sie führt die Menschen zur religiösen
Gleichgültigkeit.
• Sie begünstigt nicht die Bekehrung der Seelen zur wahren Religion, sondern eher
ihr Verbleiben in den falschen Religionen.Als praktische Beispiele nennt Pater Schmidberger den Glaubensabfall
in den früher katholischen Staaten Italien und Spanien sowie den Massenabfall der Gläubigen in Südamerika,
die in Scharen zu protestantischen Freikirchen überlaufen:
„Der Schaden für die Sache Gottes und das
ewige Heil der Seelen könnte nicht größer sein.“
© Bilder: Piusbruderschaft