Dienstag, 27. November 2007 10:20
Was Hitler den von ihm verfolgten Juden antat, war verabscheuungswürdig. Doch diese Ereignisse haben keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung. Von Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen.


Prozession durch Berlin mit einem Hakenkreuz im Strahlenkranz anläßlich einer Tagung der Organisation ‘Kraft durch Freude’.
(kreuz.net) Am 23. Oktober
bestätigte das Landgericht Nürnberg-Fürth eine einjährige Kerkerhaft gegen
den deutschen Lebensschützer Dr. Johannes Lerle.
Lerle berichtete nach der Verhandlung, daß er nur
einige Punkte aus seiner Berufungsbegründung habe vortragen können: „Doch diese Einschränkungen waren
nicht entscheidend, da das Urteil ohnehin vorher feststand.“
Während des Prozesses erklärte Lerles
Rechtsanwalt, sich nicht im klaren darüber zu sein, welche Völkermordhandlung sein Mandant angeblich
geleugnet habe.
Darum könne der Angeklagte auch nicht wissen, gegen welchen Vorwurf er sich zu verteidigen
habe. Die Verteidigungsrede von Dr. Lerle wurde inzwischen im Internet veröffentlicht.


Pater Rolf Hermann Lingen
Zu diesem über
6.000 Wörter langen Text möchte ich einige Anmerkungen folgen lassen.
Auschwitz ist die Widerlegung
ChristiDr. Lerle hat Sinn und Zweck des Schauprozesses gegen ihn durchschaut und entsprechend pointiert
zum Ausdruck gebracht.
Der rote Faden seiner Ausführungen ist die Feststellung, daß der Holocaust den
Bürgern als teuflische Staatsreligion aufgezwungen wird.
Lerle belegt die Existenz der Holocaust-Religion
und ihres Zwangcharakters mit soliden Beweisen.
So zitiert er die Aussage des französischen Regisseurs
Claude Lanzmann: „Auschwitz ist die Widerlegung Christi.“
Wer Lerle nicht glauben will, kann den Artikel
„Dachau meets Disneyland“ lesen, der am 11. August 2000 in der ‘Berliner Zeitung’ über Norman Finkelsteins
Buch „
Die Holocaust-Industrie“ veröffentlicht wurde:
„Es ist verständlich, daß Finkelsteins besondere
Verachtung denen gilt, die das, was er die »Mythologisierung des Holocaust« nennt, weiter verbreiten,
allen voran Elie Wiesel, der »Hohepriester der Sakralisierung des Holocaust«.“Wiesel ist nach Finkelstein
ein betrügerischer Phantast, dessen Autobiografie zum Teil fiktiv sei.
Er lebe sehr bequem davon, daß
er das „Mysterium des Holocaust“ in aller Welt verkündet – „für eine Standard-Gebühr von 25.000 Dollar
plus Wagen und Chauffeur“.
Die Holocaust-Religion beruht auf LügenIn seiner Berufungsbegründung zitiert
Lerle auch Wiesels Selbstaussagen:
1. „Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf
den Kreis der Priesterschaft der Überlebenden beschränkt bleibt.“
2. „»Was schreibst du da?« fragte
der Rabbiner. »Geschichten«, antwortete ich. […] Über Dinge die passierten, oder hätten passieren
können. »Aber sie passierten nicht?« Nein, nicht alle. Tatsächlich waren einige davon erfunden vom
Anfang bis zum Ende. Der Rabbiner beugte sich nach vorn, als nehme er Maß an mir und sagte, mehr traurig
als ärgerlich: »Das bedeutet, daß du Lügen schreibst!« Ich antwortete nicht sofort. Das gescholtene
Kind in mir hatte nichts zu seiner Verteidigung zu sagen. Dennoch, ich mußte mich rechtfertigen: »Die
Dinge liegen nicht so einfach, Rabbiner. Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere sind
wahr, finden aber nie statt«.“
Damit gründet die Holocaust-Religion nach Wiesels eigenen Aussagen auf
Lügen.
Lerle hat nie einen Zweifel darüber gelassen, daß das, was Hitler den von ihm verfolgten Juden
antat, verabscheuungswürdig war. Aber diese Ereignisse haben keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung.
Dr. Johannes Lerle:
Den Nazi-Völkermord an Juden mit dem biblischen Begriff des Holocaust zu bezeichnen,
verlege das vom Propheten Jesaja vorhergesagte Leiden und Sterben des Gottesknechtes in die Gaskammern
von Auschwitz.
Dieses Unrecht mit dem biblischen Begriff des Holocaust zu bezeichnen, verlege das vom
Propheten Jesaja vorhergesagte Leiden und Sterben des Gottesknechtes in die Gaskammern von Auschwitz:
„Dabei wird die Person des Gottesknechtes in gotteslästerlicher Weise ausgetauscht.“
Lerle erklärt,
nichts von dem geleugnet zu haben, was man in Deutschland nicht leugnen dürfe: „Zumindest ist eine strafrechtlich
relevante Leugnung weder in der Anklageschrift noch im Urteil genannt worden.“
Er habe nur Tatsachen
genannt, die weder von der Anklage noch vom angefochtenen Urteil verneint würden: „Der grundgesetzwidrige
Maulkorbparagraph stellt lediglich das Leugnen von Tatsachen unter Strafe.“
Fragenstellen verbotenEs
gibt in Deutschland eine klar definierte Lehre, was man glauben muß und was man nicht glauben darf.
Sogar offenkundige Widersprüche werden den Bürgern als Glaubenswahrheiten aufgezwungen – sei es im Zusammenhang
mit Gaskammern, mit angeblich aus Juden produzierten Seifen oder mit Opferzahlen.
Wer nachfragt, was
man konkret glauben muß, um einer Strafverfolgung wegen Holocaustleugnung zu entrinnen, riskiert eine
Verurteilung wegen „Volksverhetzung“.
Es ist der Justiz offenbar nicht daran gelegen, nachprüfbar begangene
Handlungen nach nachprüfbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen.
Das, was gesagt oder nicht gesagt
wurde, ist für Holocaust-Leugnung unerheblich.
Für eine Verurteilung genügt die Behauptung der Justiz,
der Angeklagte sei sich „bewußt“ gewesen, eine „strafbare Handlung“ begangen zu haben.
Woher die Justiz
das Bewußtsein ihres Opfers kennt, ist irrelevant.
Bevorzugung der JudenLerle zitiert auch eine Verbrennung
des „Tagebuchs der Anne Frank“, das die Justiz mit neun Monaten Kerker auf Bewährung und hohen Geldstrafen
ahndete, während eine ARD-Bibelverbrennung vor Millionenpublikum ungesühnt blieb:
„Der Vergleich der
beiden Bücherverbrennungen zeigt, welcher Glaube zur Zeit in Deutschland Staatsreligion ist“ – so Lerle.
Er erwähnt auch Norbert Homuth – Herausgeber eines christlichen Mitteilungsblattes – der im Juli 1995
vom Amtsgericht Fürth zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, weil
er Volksverhetzungen aus dem Talmud zitiert hatte.
„Ob die Zitate tatsächlich im Talmud stehen oder
nicht, hatte Richter Förtsch überhaupt nicht interessiert.“ – so Lerle:
„Die Strafsache Norbert Homuth
hat mit meinem Strafprozeß gemeinsam, daß die Justiz in die religiöse Auseinandersetzung eingreift,
indem sie diejenigen bestraft, die solche wahren Tatsachen in die Öffentlichkeit tragen, die dem Ansehen
der angeblich »jüdischen« Talmud-Religion Schaden zufügen.“
Zusammenfassend kann man sagen, daß
die deutsche Justiz in der Aburteilung von Dr. Lerle „Dienst nach Vorschrift“ geleistet hat.
Die Argumente
des Angeklagten wurden ignoriert. Auf eigene Argumente verzichtete man.
Wer in Deutschland für Wahrheit
und Gerechtigkeit Partei ergreift, muß damit rechnen, verfolgt zu werden.
Wer davor Angst hat, muß
sich damit abfinden, in diesem Land als manipulierter Zombie dahinzuvegetieren.