Montag, 10. Dezember 2007 11:14
Widerstand gegen den Papst
Die Bischöflichen Ordinariate in Würzburg und Rottenburg kämpfen weiter gegen die Umsetzung des Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe.
Alte Messe am gestrigen Fest der Immakulata in der Kathedrale in Southwark
Alte Messe am gestrigen Fest der Immakulata in der Kathedrale in Southwark
(kreuz.net) Die meisten in den letzten Monaten in Deutschland eingeführten Alten Messen finden im Süden des Landes statt. Das erklärte die Webseite ‘Motu Proprio: Summorum Pontificum’ in einem Artikel vom 4. Dezember.

Die Webseite glaubt, daß die Ordinariate in Würzburg und Rottenburg-Stuttgart vielleicht deshalb mit Maßnahmen ans Tageslicht treten, „die sich weder mit dem Geist noch mit dem Buchstaben von ‘Summorum Pontificum’ vereinbaren lassen.“

Man wünsche in den Ordinariaten, daß das Interesse für die Alte Messe gering sei. Darum müsse das Interesse abgeschreckt und unterdrückt werden.

Die Webseite zitiert eine Antwort an Gläubige im Bistum Würzburg, die ihren Pfarrer um eine Alte Messe gebeten hatten.


Der angefragte Priester schickte ihnen eine Auszug aus der Ansprache, die Bischof Friedhelm Hofmann von Würzburg anläßlich der Dekanenkonferenz vom 24./25. Oktober hielt:

„Die deutschen Bischöfe haben bei der Herbstvollversammlung in Fulda Leitlinien zum Motu proprio erlassen, die noch einmal betonen, wie wichtig der Frieden in unseren Gemeinden ist.

So muß der ordentliche Ritus die Form unserer Gemeindemessen sein und bleiben.

Mit Sorge ist zu beobachten, daß seit dem 14. September Gruppen von außen versuchen, unsere Pfarrer und Pfarreien unter Druck zu setzen, die Feier im außerordentlichen Ritus einzuführen.

Wir Bischöfe haben uns auch darauf verständigt, daß kein Priester zu einer solchen Feier gedrängt werden darf. Dem Bischof obliegt es, geeignete Priester zu benennen, wenn sich ein Pfarrer außer Stande fühlt, den außerordentlichen Ritus zu feiern.

Ich werde bei der Benennung solcher Priester darauf achten, daß sie den außerordentlichen Ritus würdig und verständlich vollziehen können. Gleichzeitig müssen sie auch bereit sein im ordentlichen Ritus Gottesdienst zu feiern.

Über eine geeignete Ausbildung solcher Priester wird in der kommenden Zeit noch zu entscheiden sein. Schon jetzt zeigt sich, wie schwierig es sein wird, geeignete Priester in unserem Bistum überhaupt zu finden.“


Die Webseite ‘Motu Proprio: Summorum Pontificum’ bezeichnet diese Aussage des Bischofs als eine „Vertröstung auf den St. Nimmerleinstag“.

Besonders irritierend sei die Anordnung, daß der Priester auch bereit sein müsse, im Neuen Ritus zu zelebrieren:

„Es gibt nämlich zahlreiche Priester, die heute schon zur Feier der Messe im älteren Gebrauch geeignet sind – etwa in den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften.“

Es sei nicht nur so, daß kein Priester zu einer Meßfeier im Alten Ritus gedrängt werden dürfe – es könne auch keiner zur Zelebration des Neuen Ritus gezwungen werden.

Als zweites Beispiel erwähnt die Webseite die „Klarstellung zum Motu proprio Summorum Pontificum“, die am 15. November im Kirchliche Amtsblatt Nr. 12 der Diözese Rottenburg-Stuttgart veröffentlicht wurde.

Die Klarstellung kommentiert die Tatsache, daß sich der Vorsitzende der Laien-Initiative ‘Pro Sancta Ecclesia’ an Pfarrer in Deutschland wendet und als Vermittler von Anträgen zur Ermöglichung der Alten Meßfeier auftritt.

Doch solche Anträge dürften – so die ‘Klarstellung’ – nur von Pfarreimitglieder an den Pfarrer gerichtet werden dürfe: „Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten.“

Die Bestimmungen des Motu proprio würden von einer „persönlichen Verbindung zwischen den Gläubigen und dem zuständigen Pfarrer“ ausgehen.

Die Übertragung eines Antragsrechts oder die Vertretung der Gläubigen gegenüber ihrem Pfarrer sei nicht vorgesehen:

„Die in diesem Zusammenhang behauptete Furcht vor irgendwelchen Nachteilen, die den Gläubigen in diesem Fall erwachsen könnten, ist absurd und sollte nicht suggeriert werden“ – so die Klarstellung.

Die Initiative ‘Pro Sancta Ecclesia’ besitze keine Vertretungs- oder Anwaltsfunktion in dieser Angelegenheit.

Die Webseite ‘Motu Proprio: Summorum Pontificum’ erklärt, daß die Diözese mit dieser Anordnung „ihre Befugnisse ganz klar überschritten“ habe:

„Selbstverständlich können sich Gemeindemitglieder, die sich in einer Rechtsangelegenheit an ihren Pfarrer oder Bischof wenden wollen, jederzeit von einem frei gewählten Beauftragten vertreten lassen.“

Das Recht sehe auch nirgendwo vor, daß dieser Beauftragte Angehöriger der jeweiligen Pfarrei oder des Bistum sein müsse.

Pfarreien oder Ordinariate, die Anträge unter Berufung auf solche „Klarstellung“ ablehnen, müssen daher ebenfalls mit einer Zurechtweisung seitens der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ rechnen.

© Bilder: Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk
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