15:52:01 | Dienstag, 18. Dezember 2007
Ein österreichischer Rechtsprofessor sieht die Maßnahmen der Deutschen Bischöfe gegen das Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe mit großer Besorgnis.

(kreuz.net) Die päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’ hat die Deutschen Bischöfe zur Ordnung gerufen.
Das geht aus einem Beitrag hervor, den Wolfgang Waldstein in der Dezember-Ausgabe der ‘Initiativ-Kreis-Nachrichten’
publiziert hat.
Waldstein ist emeritiert Rechtsprofessor an der Universität Salzburg.
Er beurteilt
in seinem Betrag die Rechtmäßigkeit der Maßnahme der ‘Deutschen Bischofskonferenz’ in Sachen Motu Proprio
zur Freigabe der Alten Messe.
Insbesondere geht es ihm um die Aussage deutscher Ordinariate, wonach Anträge
für die Alte Messe nur von Pfarreimitgliedern an den Pfarrer gerichtet werden dürften.
„Wer nicht zu
der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative
zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten“ – heißt es zum Beispiel in einer
Klarstellung des Bistums
Rottenburg-Stuttgart.
Dagegen zitiert Waldstein eine Auskunft der Kommission ‘Ecclesia Dei’ vom 28. November,
wonach eine Bischofskonferenz den Gläubigen das allgemeine Recht nicht entziehen darf, sich in einem
rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen.
„Die Feststellung, »daß die Initiative ‘Pro
Sancta Ecclesia’ – konkret ihr Vorsitzender Dr. Graf – keine
Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser
Angelegenheit besitzt«, ist daher unzutreffend“, erklärt Professor Waldstein.
Daß ‘Summorum Pontificum’
von der Möglichkeit der Vertretung nicht spreche, könne nicht als Aufhebung dieses allgemeinen Rechtes
der Gläubigen gedeutet werden.
Die Weigerung, dies anzuerkennen, sei daher nach Auskunft der Kommission
‘Ecclesia Dei’ rechtswidrig – so Waldstein:
„Die betroffenen Gläubigen haben seit 1984 Erfahrungen hinter
sich, wie Bischöfe, besonders nach dem Motu Proprio ‘Ecclesia Dei’ von 1988, mit Bitten um Zulassung
der Zelebration nach dem Missale von 1962 umgegangen sind“.
Mit relativ wenigen Ausnahmen seien Bitten
jahrzehntelang vergeblich gestellt worden.
Waldstein erinnert daran, daß der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz behauptet hat, daß es
keinen Bedarf für die Alte Messe gebe und diesbezügliche Eingaben
jahrelang keiner Antwort würdigte:
„Nun hat Papst Benedikt XVI. ein unmittelbar anwendbares Gesetz zur
Regelung dieser Frage erlassen, das freilich wohl von den meisten Bischöfen nicht gerne gesehen oder
sogar direkt abgelehnt wird“.
Der Professor glaubt, daß eine Vertretung der Gläubigen wegen des im
Motu Proprio vorgesehenen Instanzenzuges vom Pfarrer zum Bischof und notfalls zur Kommission ‘Ecclesia
Dei’ absolut notwendig ist, weil ihre Rechte nur so wirksam wahrgenommen werden könnten:
„Es gibt auch
keine rechtliche Norm, die nur die Wahl eines Bevollmächtigten aus einem bestimmten Wohnort zulassen
würde.“
Daß die Gläubigen ihr Anliegen dem Vorsitzenden der ‘Initiative katholischer Laien und Priester’
anvertrauten, sei ebenso legitim wie verständlich.
Wenn die Deutsche Bischofskonferenz versuche, die
Umsetzung einer vom Papst erlassenen Norm durch eigene ‘Leitlinien’ möglichst einzuschränken, dann stelle
sich die bedrückende Frage, wie das mit dem von der Konzilskonstitution ‘Lumen gentium’ unterstrichenen
Kriterium der ‘Gemeinschaft mit dem römischen Bischof’ zu vereinbarer sei.
Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen
können darum nur „große Besorgnis“ erwecken.