Montag, 31. Dezember 2007 10:10
Daß man keine Unschuldigen töten darf, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, dazu braucht es so wenig eine Diskussion wie bei der Erkenntnis, daß Menschen nicht versklavt werden dürfen, um das Bruttoinlandsprodukt zu steigern.


Irrgarten
(kreuz.net) Mit seinem
Plädoyer für eine Verschiebung des Stichtages im deutschen Stammzellgesetz hat
sich der Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, gründlich verirrt.
Das erklärte der Osnabrücker Sozialwissenschaftler Manfred Spieker (64) am 29. Dezember in einem Beitrag
für die katholische Zeitung ‘Tagespost’.
Energisch widerspricht Spieker dem evangelischen Ratsvorsitzenden,
der versucht hatte, die Stichtagsregelung als Konfessionsstreit hinzustellen: „Er ist vielmehr ein klassischer
Konflikt zwischen Rechtspflichten und Tugendpflichten“ – so Spieker.
Unschuldige nicht zu töten sei
eine Rechtspflicht – Kranken durch die Entwicklung neuer Therapien zu helfen eine Tugendpflicht:
„Für
beide Pflichten treten Christen aller Konfessionen ohne jeden Vorbehalt ein.“
Wenn es aber zwischen beiden
Pflichten zu einem Konflikt komme, erhalte die Rechtspflicht immer den Vorrang vor der Tugendpflicht:
„Der Zweck heiligt nicht das Mittel.“
Alle Verheißungen der Forschung würden die Degradierung eines
Embryos zur Rohstoffquelle nicht rechtfertigen:
„Dies sehen viele Protestanten nicht anders als die meisten
Katholiken.“
Spieker zitiert die evangelischen Landesbischöfe Frank Otfried July von Württemberg und
Johannes Friedrich von Bayern, den Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung der ‘Evangelischen
Kirche in Deutschland’ Wilfried Härle, die Evangelische Allianz und mehrere Delegierte der Dresdener
Synode der ‘Evangelischen Kirche in Deutschland’ im Herbst 2007.
Der Sozialwissenschaftler äußert sich
auch zur ethischen Urteilsbildung, für die der evangelische Bischof Huber ein Abwägen zwischen gegensätzliche
Positionen vorgeschlagen hatte.
Für viele ethische Urteile bedürfe es kein solchen Abwägen – so Spieker:
„Daß Unschuldige nicht getötet werden dürfen, um Erkenntnisse zu gewinnen oder Kranke zu heilen, dazu
muß ich mich so wenig in einen Diskurs mit der gegenteiligen Position begeben wie bei der Erkenntnis,
daß Menschen nicht versklavt werden dürfen, um das Bruttoinlandsprodukt zu steigern.“
Wo die Würde
der Person negiert werde, habe das Abwägen keinen Platz mehr:
„Deshalb kann es auch keinen Kompromiß
zwischen Embryonenschutz und Forschungsfreiheit geben, da jeder Kompromiß das Recht auf Leben, das auch
dem Embryo zukommt, negiert.“
Spieker weist darauf hin, daß nicht nur die Römische Glaubenskongregation,
sondern auch das deutsche Grundgesetz davon ausgeht, daß es in der Politik Unverhandelbares gibt:
„Das
Grundgesetz nennt die Menschenrechte, die sich aus der Würde der Person ergeben, unverletzlich und unveräußerlich
und beginnt ihre Auflistung mit dem Recht auf Leben.“
© Titelbild: Flickr-Benützer „RVLTN 12 3 “, CC