Freitag, 4. Januar 2008 11:30
Angriff abgewehrt
Organisationen, die versuchen, die Jugend in den Abgrund ihrer Leidenschaften zu führen, müssen in Hessen vor die Tür gewiesen werden. Von Lisa Abelin.
Hört jemand den Schrei der ungeborenen Kinder?
Hört jemand den Schrei der ungeborenen Kinder?
(kreuz.net) Vor drei Jahren erlebte das deutsche Bundesland Hessen in der schulischen Sexualerziehung einen Skandal.

Damals versuchte die berüchtigte Abtreibungsorganisation ‘pro familia’, sich in die Schulen einzuschleichen. Dort wollte sie ihre unmoralische Sexualdoktrin verbreiten.

Unter dem Etikett ‘peer education’ indoktrinierte die umstrittene Organisation zuerst 15jährige Schüler. Sie wurden auf die Linie von pro familia getrimmt, also frühester Geschlechtsverkehr, Verhütung und Abtreibung.

Anschließend sollten diese Pubertierenden als verführte Verführer auf ihre Mitschüler losgelassen werden und ihnen beibringen, wie man Kondome überzieht, die „Pille danach“ schluckt oder – wenn alles nichts hilft – eine ‘pro-familia’-Abtreibungsmühle findet.

Lage des Lands Hessen
Lage des Lands Hessen
Bei den Sexualkunde-Stunden dieser Halbwüchsigen sollte keine Lehrperson anwesend sein. Das sollte den 15jährigen „Sexperten“ die Möglichkeit bieten, auch wirklich schamlos alle Bereiche der menschlichen Intimsphäre nach außen zu kehren.

Gegen diesen versuchten Überfall von ‘pro familia’ auf die hessischen Schüler protestierten damals verschiedene Gruppen, unter anderem die katholische Elternschaft im Bistum Fulda.

Von der hessischen Kultusministerin Karin Wolf kamen daraufhin nur vage Verweise. Denn angeblich verböten die hessischen Richtlinien für Sexualerziehung solche Sexualisierungsüberfälle außerschulischer Institutionen nicht eindeutig.

Zum Glück sind diese Richtlinien inzwischen zu einem neuen „Lehrplan Sexualerziehung“ überarbeitet und zum 1. Oktober 2007 publiziert worden.

Sie schieben dem Versuch von ‘pro familia’, Unreife durch Unreife erziehen zu lassen, einen Riegel vor.

In Punkt 7 der Richtlinie heißt es:

„Der Sexualkundeunterricht kann nicht an außerschulische Personen, Verbands-, Vereinsmitglieder und Beratungseinrichtungen delegiert werden. Die ‘Sexualerziehung’ kann nur von kontinuierlich in der Klasse tätigen, pädagogisch ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden.“

Eine weitere Passage des neuen Lehrplans Sexualerziehung ist ebenfalls gegen ‘pro-familia’-Strategien gerichtet.

In den Vorüberlegungen zur Geschlechtserziehung spricht die Richtlinie von Normen, die „sich aus der Würde des Menschen herleiten“.

In „unserer Rechtsordnung genießt das ungeborene Leben Schutz“ – heißt es dort. Daraus ergebe sich, daß Abtreibungen „grundsätzlich rechtswidrig“ seien und nie als „Mittel der Geburtenregelung mißverstanden werden“ dürfen.

Für ungewollte Schwangerschaften sei aber auf „entsprechende Beratungsangebote“ hinzuweisen, „die sowohl die Situation der Schwangeren als auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes reflektieren“.

Das in den Menschenrechten begründete „Lebensrecht des ungeborenen Kindes“ wird im Grundsatzprogramm von ‘pro familia’ ausdrücklich abgelehnt.

Der Abtreibung ins Gesicht geschaut
Der Abtreibung ins Gesicht geschaut
Auch den Begriff „ungeborenes Kind“ scheut die kinderfeindliche Abtreibungsorganisation wie der Teufel das Weihwasser.

Menschenverachtend bezeichnet ‘pro familia’ das im Mutterleib heranwachsende Kind als „Gebärmutterinhalt“, der bei der Kinderabtreibung „abgesaugt“ oder mit der Pille danach „abgestoßen“ werden kann.

Die Abtreibungsorganisation plädiert sogar dafür, daß der Minimalschutz, der dem ungeborenen Kind durch den Paragraph 218 /219 gewährt wird, auch noch abgeschafft wird.

Die schwangere Mutter soll ohne jegliche Einschränkung über Gedeih und Verderben ihres ungeborenen Kindes entscheiden können.

Damit agitiert ‘pro familia’ gegen die Kinderschutzrechte der deutschen Rechtsordnung.

Es ist darum klar, daß hessische Schulen weder auf die Beratungsangebote von ‘pro familia’ hinweisen noch die umstrittenen ‘pro-familia’-Materialien benützen dürfen.

Konsequenterweise werden am Schluß der Richtlinie – bei den Informationshinweisen für Lehrkräfte – Adressen von ‘pro-familia’-Beratungsstellen nicht angegeben.

© Titelbild: Flickr-Benützer „Aphrodite“, CC
Copyright © 2008 kreuz.net