Freitag, 11. Januar 2008 08:09
Päpstliches Himmelfahrtskommando + Ausweg aus der Krise + Bischof mit Konzilsgeist + Vorschriftsgemäße Narrenmessen + Unrecht am Kreuz


Portrait von Benedikt XVI. in der Basilika St. Paul vor den Mauern.
Päpstliches Himmelfahrts- kommandoVatikan. Der irakische Premierminister Nuri el Maliki hat Papst Benedikt
XVI. in den Irak eingeladen. Seit dem US-Überfall auf das Land flüchten die Christen in Massen aus dem
Land oder werden Opfer von Anschlägen. Wegen Anschlägen auf mehrere irakische Kirchen am Sonntag schrieb
Benedikt XVI. an den kürzlich zum Kardinal erhobenen Patriarchen Emmanuel III. Delly ein Beileidstelegramm.
Darin empfiehlt der Heilige Vater das irakische Volk dem himmlischen Schutz „unsers allmächtigen und
barmherzigen“ Gottes an.
Ausweg aus der KriseItalien. Die Kirchenmusik ist in der Krise. Das erklärte
der US-Benediktinerabt und Vizepräsident der Päpstlichen Kommission für die kirchlichen Kulturgüter,
Abt Christopher Zielinski, in einem Artikel für die vatikanische Tageszeitung ‘Osservatore Romano’. Für
die Wiederentdeckung des kirchlichen Schatzes empfiehlt Abt Zielinski die Wiedereinführung des gregorianischen
Chorals.
Bischof mit KonzilsgeistDeutschland. Am gestrigen Donnerstag fand im Freiburger Münster die
Bestattung des früheren Erzbischofs von Freiburg,
Mons. Oskar Saier statt. Das Requiem zelebrierte der
Erzbischof von Freiburg, Mons. Robert Zollitsch. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl
Kardinal Lehmann, predigte. Dabei betonte Kardinal Lehmann, daß der Verstorbene als Priester und Bischof
ganz aus dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils gelebt und gewirkt habe.
Vorschriftsgemäße Narrenmessen
Deutschland. Das Erzbistum Köln hat eine Handreichung für Brauchtums- und Mundartmessen herausgegeben.
Das berichtete die ‘Katholische Nachrichtenagentur’. Faschingskostüme sind in Messen zur Karnevalszeit
nicht erlaubt. Es sei jedoch gestattet, Uniformen und Trachten von Karnevalsgesellschaften zu tragen.
Die Handreichung gibt auch Leitlinien zur Predigt. Diese dürften in Mundart gehalten werden, müßten
jedoch von Büttenreden zu unterscheiden sein. Wichtig sei, daß sie der Verkündigung dienen.
Unrecht
am KreuzGroßbritannien. Die Angestellten der Fluglinie ‘British Airways’ dürfen im Dienst kein Kreuz
tragen. Das entschied ein Gericht, nachdem eine
56jährige Angestellte aus London die Linie wegen religiöser
Diskriminierung verklagt hat. Die Fluggesellschaft behauptet, das Tragen von Kreuzen verstoße gegen die
Kleiderordnung. Die Klägerin ist fassungslos: „Ich dachte, vor dem Gericht wird Recht gesprochen.“ Die
Frau wies darauf hin, daß Muselmanninen ihren Schleier weiterhin tragen dürfen.
© Titelbild: Nicola
T, CC