Freitag, 11. Januar 2008 08:09
kreuzmeldungen
Päpstliches Himmelfahrtskommando + Ausweg aus der Krise + Bischof mit Konzilsgeist + Vorschriftsgemäße Narrenmessen + Unrecht am Kreuz
Portrait von Benedikt XVI. in der Basilika St. Paul vor den Mauern.
Portrait von Benedikt XVI. in der Basilika St. Paul vor den Mauern.
Päpstliches Himmelfahrts- kommando

Vatikan. Der irakische Premierminister Nuri el Maliki hat Papst Benedikt XVI. in den Irak eingeladen. Seit dem US-Überfall auf das Land flüchten die Christen in Massen aus dem Land oder werden Opfer von Anschlägen. Wegen Anschlägen auf mehrere irakische Kirchen am Sonntag schrieb Benedikt XVI. an den kürzlich zum Kardinal erhobenen Patriarchen Emmanuel III. Delly ein Beileidstelegramm. Darin empfiehlt der Heilige Vater das irakische Volk dem himmlischen Schutz „unsers allmächtigen und barmherzigen“ Gottes an.

Ausweg aus der Krise

Italien. Die Kirchenmusik ist in der Krise. Das erklärte der US-Benediktinerabt und Vizepräsident der Päpstlichen Kommission für die kirchlichen Kulturgüter, Abt Christopher Zielinski, in einem Artikel für die vatikanische Tageszeitung ‘Osservatore Romano’. Für die Wiederentdeckung des kirchlichen Schatzes empfiehlt Abt Zielinski die Wiedereinführung des gregorianischen Chorals.

Bischof mit Konzilsgeist

Deutschland. Am gestrigen Donnerstag fand im Freiburger Münster die Bestattung des früheren Erzbischofs von Freiburg, Mons. Oskar Saier statt. Das Requiem zelebrierte der Erzbischof von Freiburg, Mons. Robert Zollitsch. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, predigte. Dabei betonte Kardinal Lehmann, daß der Verstorbene als Priester und Bischof ganz aus dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils gelebt und gewirkt habe.

Vorschriftsgemäße Narrenmessen

Deutschland. Das Erzbistum Köln hat eine Handreichung für Brauchtums- und Mundartmessen herausgegeben. Das berichtete die ‘Katholische Nachrichtenagentur’. Faschingskostüme sind in Messen zur Karnevalszeit nicht erlaubt. Es sei jedoch gestattet, Uniformen und Trachten von Karnevalsgesellschaften zu tragen. Die Handreichung gibt auch Leitlinien zur Predigt. Diese dürften in Mundart gehalten werden, müßten jedoch von Büttenreden zu unterscheiden sein. Wichtig sei, daß sie der Verkündigung dienen.

Unrecht am Kreuz

Großbritannien. Die Angestellten der Fluglinie ‘British Airways’ dürfen im Dienst kein Kreuz tragen. Das entschied ein Gericht, nachdem eine 56jährige Angestellte aus London die Linie wegen religiöser Diskriminierung verklagt hat. Die Fluggesellschaft behauptet, das Tragen von Kreuzen verstoße gegen die Kleiderordnung. Die Klägerin ist fassungslos: „Ich dachte, vor dem Gericht wird Recht gesprochen.“ Die Frau wies darauf hin, daß Muselmanninen ihren Schleier weiterhin tragen dürfen.

© Titelbild: Nicola T, CC
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