Dienstag, 15. Januar 2008 10:09
In Deutschland stirbt die Kirche ab. Die Priester sind überaltert, die Kirchen leer und Berufungen selten. Es gäbe Altgläubige. Doch diese Art von Auferstehung will man nicht.


Die Alte Messe lockt die Leute zurück in die Kirche.
(kreuz.net) Die Bischöfe der deutschen Bistümer Görlitz und Hildesheim unterlaufen das Motu Proprio.
Das
beweist ein Artikel in der Dezemberausgabe der monatlich erscheinenden „IK-Nachrichten“, die den
Vereinigungen ‘Initiativkreise’ und ‘Pro sancta Ecclesia’ nahestehen.
Keine „Zelebrationsfunktionäre“
Der Bischof von Görlitz, Mons. Konrad Zdarsa, gewährte Antragstellern aus seiner Diözese, die um eine
Alte Messe gebeten hatten, ein Gespräch.
Anschließend speiste er sie mit Allgemeinplätzen ab. Sie
mögen sich gegen Liturgiemißbräuche einsetzen, Geduld haben und leidend ausharren. Es herrsche Priestermangel.
Das Angebot, Priester von ‘Ecclesia-Dei’ Gemeinschaften einzuladen, lehnte der Bischof kategorisch ab.
Er wolle – so seine Formulierung – keine „Zelebrationsfunktionäre“.
Lüge oder Nachlässigkeit?Ein
ähnliches Schicksal erlebte eine Schar Altgläubigen in Braunschweig. Die Stadt liegt sechzig Kilometer
östlich von Hannover und gehört zum Bistum Hildesheim.
Der Hildesheimer Generalvikar Werner Schreer
erklärte den Altgläubigen, daß es derzeit für die Alte Messe keine geeigneten Priester gäbe.
Ein
solcher müsse dem Motu Proprio und seinen Ausführungsbestimmungen genügen: „Diese Vorgabe ist im Moment
im Bistum Hildesheim jedoch nicht gegeben“ – behauptete der Generalvikar.
Dagegen wissen die ‘IK-Nachrichten’
von Priestern in der Region, die sich bereit erklärt haben, die Alte Messe zu lesen.
Die ‘IK-Nachrichten’
nennen allerdings keine Namen, um die Betroffenen vor
Repressalien ihrer Diözesen zu schützen.
Ungehorsam
gegenüber dem PapstEiskalt wurde auch eine zweite Gruppe von Antragstellern im Bistum Hildesheim abserviert.
In Duderstadt im Landkreis Göttingen beantragten achtzig Gläubige bei ihrem Propst eine Sonntagsmesse
im Alten Ritus. Zunächst kam keine Antwort.
Auf Nachfrage wurden die Gläubigen vertröstet.
Einen
schriftlichen Antrag der achtzig Gläubigen bei Bischof Norbert Trelle schmetterte Generalvikar Schreer
nieder.
Als Begründung verwies er laut den ‘IK-Nachrichten’ allgemein auf die Ausführungsbestimmungen
der Deutschen Bischofskonferenz zum Motu Proprio.
Die Antragsteller haben sich in der Zwischenzeit an
die Päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’ gewandt.