Donnerstag, 17. Januar 2008 11:05
Der Erzbischof von Bamberg darf sich heute auf dicke Post aus der Schweiz gefaßt machen. In autoritärem Ton wird er darin aufgefordert, sich nicht in Dinge einzumischen, die ihn angeblich nichts angehen.


Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg
(kreuz.net, Basel) Der suspendierte ehemalige Pfarradministrator der ins Sektentum abgedrifteten basellandschaftlichen
Pfarrei Röschenz hat Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg einen eingeschriebenen Brief geschickt.
Der
ehemalige Priester ist im Erzbistum Bamberg inkardiniert. Seit 1992 ist er für den Dienst in der Schweiz
freigestellt.
Ende Dezember eilte Erzbischof Schick von Bamberg nach langem Zögern seinem bischöflichen
Mitbruder in Basel, Mons. Kurt Koch, zu Hilfe.
Als kirchlicher Vorgesetzer Sabos hatte er diesen aufgefordert,
seine
Stelle bei der Kirchgemeinde Röschenz zu kündigen.
In dem Schreiben fragte der Erzbischof Sabo
auch, ob er seine „Gehorsamspflicht gegenüber dem Basler Bischof“ anerkenne.
Zweck des Briefes war nach
Auskunft des Bamberger Generalvikars, Mons. Georg Kestel, „von Franz Sabo eine persönliche Antwort auf
die Fragen nach seinem Verständnis von Kirchlichkeit und gewissen Bestimmungen des weltweit gültigen
Kirchenrechts zu erhalten“.
Generalvikar Kestel bezeichnete es in einem Interview mit der Schweizer Onlinezeitung
‘espace.ch’ als einen „unhaltbaren Zustand“, daß der Ex-Priester nach seiner Suspendierung tue, als sei
nichts geschehen.


Ex-Pfarradministrator Sabo
Brutale Antwort vom RechtsanwaltSabo ließ den Brief seines Erzbischofs kurzerhand
durch einen Rechtsanwalt beantworten. Das Schreiben ist in einem rabiaten und autoritären Ton verfaßt.
So befiehlt der Anwalt dem Erzbischof, sich aus dem Konflikt seines Mandanten mit dem Bischof von Basel
herauszuhalten.
Der Erzbischof habe Sabo anscheinend vor zwei Jahren „in einem persönlichen Gespräch
zugesichert“, er werde sich „nicht einmischen“.
Der Anwalt teilte dem Erzbischof mit, daß Sabo sich
weigere, seine Rebellion aufzugeben: „Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde von meinem Mandanten
nie ins Auge gefaßt.“
Sie würde außerdem zum heutigen Zeitpunkt von den meisten Mitgliedern der Kirchgemeinde
„nicht verstanden“ – so der Anwalt verständnisvoll.
Umso unverständlicher sei es, daß das erzbischöfliche
Schreiben zu einem Zeitpunkt geschickt worden sei, da ein oberstes kantonales Gericht rechtskräftig festgestellt
habe, daß der Entzug der Missio canonica angeblich „unter Verletzung elementarer Verfahrensvorschriften“
zu Stande gekommen sei.
Der Anwalt beschuldigt den Erzbischof, dieses Urteil nicht zu kennen.
Auf die
priesterlichen und menschlichen Verpflichtung Sabos seinem Erzbischof gegenüber geht er mit keinem Wort
ein.
© Pressestelle Erzbistum Bamberg