Donnerstag, 17. Januar 2008 11:05
Wer ist hier der Chef?
Der Erzbischof von Bamberg darf sich heute auf dicke Post aus der Schweiz gefaßt machen. In autoritärem Ton wird er darin aufgefordert, sich nicht in Dinge einzumischen, die ihn angeblich nichts angehen.
Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg
Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg
(kreuz.net, Basel) Der suspendierte ehemalige Pfarradministrator der ins Sektentum abgedrifteten basellandschaftlichen Pfarrei Röschenz hat Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg einen eingeschriebenen Brief geschickt.

Der ehemalige Priester ist im Erzbistum Bamberg inkardiniert. Seit 1992 ist er für den Dienst in der Schweiz freigestellt.

Ende Dezember eilte Erzbischof Schick von Bamberg nach langem Zögern seinem bischöflichen Mitbruder in Basel, Mons. Kurt Koch, zu Hilfe.

Als kirchlicher Vorgesetzer Sabos hatte er diesen aufgefordert, seine Stelle bei der Kirchgemeinde Röschenz zu kündigen.

In dem Schreiben fragte der Erzbischof Sabo auch, ob er seine „Gehorsamspflicht gegenüber dem Basler Bischof“ anerkenne.

Zweck des Briefes war nach Auskunft des Bamberger Generalvikars, Mons. Georg Kestel, „von Franz Sabo eine persönliche Antwort auf die Fragen nach seinem Verständnis von Kirchlichkeit und gewissen Bestimmungen des weltweit gültigen Kirchenrechts zu erhalten“.

Generalvikar Kestel bezeichnete es in einem Interview mit der Schweizer Onlinezeitung ‘espace.ch’ als einen „unhaltbaren Zustand“, daß der Ex-Priester nach seiner Suspendierung tue, als sei nichts geschehen.

Ex-Pfarradministrator Sabo
Ex-Pfarradministrator Sabo
Brutale Antwort vom Rechtsanwalt

Sabo ließ den Brief seines Erzbischofs kurzerhand durch einen Rechtsanwalt beantworten. Das Schreiben ist in einem rabiaten und autoritären Ton verfaßt.

So befiehlt der Anwalt dem Erzbischof, sich aus dem Konflikt seines Mandanten mit dem Bischof von Basel herauszuhalten.

Der Erzbischof habe Sabo anscheinend vor zwei Jahren „in einem persönlichen Gespräch zugesichert“, er werde sich „nicht einmischen“.

Der Anwalt teilte dem Erzbischof mit, daß Sabo sich weigere, seine Rebellion aufzugeben: „Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde von meinem Mandanten nie ins Auge gefaßt.“

Sie würde außerdem zum heutigen Zeitpunkt von den meisten Mitgliedern der Kirchgemeinde „nicht verstanden“ – so der Anwalt verständnisvoll.

Umso unverständlicher sei es, daß das erzbischöfliche Schreiben zu einem Zeitpunkt geschickt worden sei, da ein oberstes kantonales Gericht rechtskräftig festgestellt habe, daß der Entzug der Missio canonica angeblich „unter Verletzung elementarer Verfahrensvorschriften“ zu Stande gekommen sei.

Der Anwalt beschuldigt den Erzbischof, dieses Urteil nicht zu kennen.

Auf die priesterlichen und menschlichen Verpflichtung Sabos seinem Erzbischof gegenüber geht er mit keinem Wort ein.

© Pressestelle Erzbistum Bamberg
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