Wer es vermeiden will, ein „Antisemit“ genannt zu werden, verzichtet am besten auf das Christentum. Von Sedi-Pater Rolf Hermann Lingen.
Sylvia Stolz auf der Webseite ‘voelkische-reichsbewegung.org’.
(kreuz.net) Am 14. Januar ist die Münchner Rechtsanwältin Sylvia Stolz (44) im Saal des Landgerichtes
Mannheim nach Verlesung eines Haftbefehls verhaftet worden.
Frau Stolz hat bekannte Revisionisten wie
Ernst Zündel und Germar Rudolf verteidigt, die beide inzwischen im Gefängnis sitzen.
Jetzt ist sie
selber mit dem Vorwurf der Holocaustleugnung zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Zusätzlich
wurden fünf Jahre Berufsverbot gegen sie verhängt.
Hitler-Bewunderer feiern Sylvia Stolz als eine deutsche
Jeanne d’Arc.
Dagegen warf Andreas Grossmann von der Staatsanwaltschaft Mannheim der Rechtsanwältin
vor, sie wolle wieder „ein Deutschland der brennenden Synagogen“.
Die Wahrheit liegt aber, wie so oft,
ganz woanders.
Im Grunde handelt es sich bei dieser Sache um ein durch und durch antichristliches Spektakel.
Dabei haben sehr viele sehr viel Schuld auf sich geladen – zunächst Sylvia Stolz und die ihr zujubelnden
Rechten, aber auch die Bundesrepublik und die gegen Frau Stolz grölenden Gutmenschen.
Die schwerste
Schuld mag allerdings bei den Desinteressierten liegen, die allenfalls schulterzuckend etwas von der „Verhaftung
einer Holocaust-Leugnerin“ aufschnappen, bevor sie sich ihrer Tasse Kaffee und den Sportnachrichten widmen.
Ist Sylvia Stolz wirklich eine deutsche Jeanne d’Arc? An ihr ist nichts Christliches. Ganz im Gegenteil:
Sie ist bekennende Hitler-Bewunderin.
Der Nationalsozialismus ist eine Religion, in der Adolf Hitler
als „höherer Christus“ gefeiert wird. Hitler hat diesen Kult selber propagiert.
Entsprechende Stellen
finden sich in seinem Buch „Mein Kampf“, wo er eine antichristliche „Erbsündenlehre“ verkündigt.
An
die Stelle der echten Erbsündenlehre tritt die Rassenlehre, die nicht mehr die Erlösung von Schuld durch
Gott, sondern die angebliche Reinheit des Blutes will.
Im Nationalsozialismus gibt es weder die Notwendigkeit
noch die Möglichkeit eines Erlösers, sondern nur die Notwendigkeit, sich von einem Führer als reine
Rasse leiten zu lassen.
Hitler mutiert in dieser Ideologie zu einem Über-Christus, für den der „alte
Christus“ nur ein Vorausbild war.
Darum will der Nationalsozialismus auch nichts von einer jüdischen
Genealogie Christi wissen, sondern macht ihn kurzerhand zum „Arier“. Das hat die Kirche streng verurteilt,
so Kardinal Michael Faulhaber von München in seinen berühmten Adventspredigten des Jahres 1933.
In
ihrer Verteidigungsschrift für Ernst Zündel beruft sich Frau Stolz auch auf Benedikt XVI.:
„Ratzinger
ist – wie wir heute wissen – nicht irgendwer, sondern jetzt als Papst Benedikt XVI. das Oberhaupt der
Katholischen Kirche, die eine Weltkirche ist, einst die mächtigste, welche die Geschichte je gesehen
hat. Der Gedanke, daß wir ihn als »Krypto-Nazi« für uns Deutsche in Anspruch nehmen könnten, ist
nicht gerade unangenehm. Er hat – ebenso wie Adolf Hitler – die Rede von »Demokratie« als »Neusprech«
(Orwellspeech) durchschaut.“
Noch wenige Tage vor ihrer Verurteilung äußerte Frau Stolz, daß sie im
Gefängnis „in guter Gesellschaft sei, zusammen mit Hitler, Jesus und Sokrates“.
Laut Richter Rolf Glenz
hat Frau Stolz „den millionenfachen Mord während der Zeit des Nationalsozialismus wider besseres Wissen
geleugnet“ und so gegen den „Volksverhetzungsparagraphen“ verstoßen.
Diese Anschuldigung läßt sich
aber nicht aufrechterhalten.
Es ist nämlich nicht der Fall, daß es eine klare Lehre gibt, was man glauben
muß respektive nicht glauben darf, um nicht als Holocaust-Leugner bestraft zu werden.
Auch der Paragraph
im Strafgesetzbuch schweigt sich aus.
Jeder kann sich überzeugen, daß sogar die Gedenktafeln in Auschwitz
abgeändert wurden – von vier Millionen Opfern auf 1,5 Millionen Opfer.
Außerdem kursiert zum Beispiel
bei ‘youtube.de’ seit bereits drei Monaten eine Ausgabe der alliierten Wochenschau „Welt im Film – Urteil
im Auschwitz-Prozeß (1948)“, wo von „nahezu dreihunderttausend“ Auschwitz-Opfern die Rede ist.
Die Spanne
der offiziellen Auschwitz-Opferzahlen reicht von acht Millionen bis hin zu 70.000 Toten.
Wirklich sicher
ist somit nur eines: Es gibt gigantisch voneinander abweichende Opferzahlen.
Als Staatsanwalt Grossmann
im Zündel-Prozeß gefragt wurde, welche Opferzahl man glauben müsse, um nicht als Holocaust-Leugner
bestraft zu werden, entgegnete er, er halte nichts von „gerichtlichen Wasserstandsmeldungen“.
Anderes
Beispiel: Wer früher „leugnete“, daß in Dachau Menschen vergast wurden, kam in den Kerker. Heute wird
offiziell zugegeben, daß es dort nie Menschenvergasungen gab.
Dabei hätte es genügt, im Buch „Christus
in Dachau“ von Pater Johann Maria Lenz nachzulesen.
Eine besondere Stellung nimmt die Judenseife ein.
Erst vor wenigen Monaten hat die deutsche Justiz entschieden, daß die von den Nationalsozialisten produzierte
„Seife aus Judenfett“ sowohl handgreiflich faßbare Realität als auch propagandistische Fiktion sei.
Man muß sich somit nicht mehr darauf beschränken, nur jene wegen Volksverhetzung zu verurteilen, welche
die Judenseife bekennen respektive leugnen.
Durch die unmißverständlichen Entscheidungen der Justiz
ist nun endlich Platz für alle.
Noch ein kurzer Blick auf die Darstellung der Verurteilung von Frau
Stolz in der freien Presse, zum Beispiel auf dem „Nachrichtenportal Rhein-Neckar“.
Diese publizierte
am 15. Januar den Beitrag von Steffen Mack „Ein letzter Hitlergruß“. Darin schreibt Mack:
„Als der Vorsitzende
Richter Rolf Glenz das Wort ergreift, quakt die Angeklagte dazwischen, will wieder Anträge stellen.“
Stolz redet also nicht. Sie quakt.
Dann preist Mack die „ruhige, bedächtige Art der Prozeßführung“
des Richters.
Doch in Wahrheit hat Richter Glenz nicht ruhig und bedächtig gehandelt. Vielmehr schmetterte
er energisch jeden Beweisantrag von Frau Stolz ab.
Wie immer man zu Stolz und zur Holocaust-Frage steht:
Ein Verfahren, in dem der Richter der angeklagten Partei und ihrer Verteidigung immer nur den Mund verbietet
und somit die Öffentlichkeit aus einem so bedeutsamen Verfahren ausschließt, wäre in einem Rechtsstaat
völlig undenkbar.
Eine Betrachtung über die Verurteilung von Frau Stolz wäre unvollständig, würde
man nicht die Holocaust-Religion berücksichtigen, wie es der französische Regisseur jüdischer Abstammung,
Claude Lanzmann, es formuliert: „Auschwitz ist die Widerlegung Christi“.
Oder in den Worten des US-Kolumnisten
Joseph Sobran:
„So if you want to avoid being called »anti-Semitic«, the safest course is to renounce
Christianity.“