Montag, 21. Januar 2008 17:45
Die wahre Bedrohung der Kirche in Deutschland besteht derzeit nicht in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.


Ein Priester plant die bevorstehende Sonntagsmesse in einer Brüsseler Kirche mit Glaubens- und Gläubigenschwund.
(kreuz.net) Eine „bewährte Praxis“ der Deutschen Bischöfe ist rechtswidrig. Das erklärte Hw. Wolfgang
F. Rothe (40), Kirchenrechtler, ehemaliger Subregens des St. Pöltner Priesterseminars und ehemaliger
Sekretär des St. Pöltener Bischofs Kurt Krenn, am 19. November auf der Webseite ‘katholisches.info’.
In seinem Beitrag bespricht Hw. Rothe eine Arbeit des Kirchenrechtlers René Löffler.
Diese wurde im
Wintersemester 2005/2006 von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
in Bonn als Doktoratsdissertation angenommen.
Hw. Rothe zitiert daraus das zusammenfassende Ergebnis:
„Aus der Erklärung, mit bürgerlicher Wirkung aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts
auszutreten, läßt sich nicht erkennen, daß der Betreffende den Willen zur vollständigen Trennung von
der katholischen Kirche hat.
Der dem Körperschaftsaustritt zugrunde liegende Geschäftswille ist die
Aufgabe der Pflichten im bürgerlichen Bereich, was nicht identisch ist mit einer bewußt angestrebten
Trennung von der Kirche Jesu Christi.“Hw. Rothes Kommentar: „Wenn dieser in die nüchterne Sprache der
Kirchenrechtswissenschaft gekleidete Befund richtig ist, dann handelt es sich dabei – etwas weniger nüchtern
formuliert – um eine kirchenpolitische Sensation“.
Dann sei die von der Deutschen Bischofskonferenz rigoros
vertretene Auffassung, den Kirchenaustritt eines Katholiken, der gegenüber der zuständigen staatlichen
Behörde erklärt wird, generell als Abfall von der Kirche zu werten, „schlichtweg falsch“.
Hw. Rothe
erwähnt in diesem Zusammenhang den emeritierten Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp.
Dieser landete
vor einigen Monat einen medienwirksamen Coup, als er seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft
des öffentlichen Rechts erklärte und zugleich beteuerte, der Kirche als Glaubensgemeinschaft weiterhin
angehören zu wollen.
Zapp vertritt die Auffassung, daß ein Kirchenaustritt die Kirchenmitgliedschaft
ihm Rahmen des staatlichen Bereiches beendet, während der kirchliche Status dadurch nicht berührt wird.
Das würde – so Hw. Rothe – das in Deutschland bestehende System der Kirchenfinanzierung in seinen Grundfesten
erschüttern:
„In diesem Fall wäre zu erwarten, daß sich künftig eine nicht unbedeutende Zahl von
Katholiken aus dem bestehenden Kirchensteuersystem verabschieden würde, ohne sich von der Kirche als
solcher zu verabschieden“.
Hw. Rothe glaubt, daß dies nicht nur kirchenferne Katholiken betreffen würde,
„sondern auch und gerade die Treuesten der Treuen, die ganz bewußt selber entscheiden wollen, welcher
kirchlichen Institution oder welchem Projekt sie ihre finanzielle Unterstützung zukommen lassen.“
Doch
ungeachtet dieser Überlegungen beharre die Deutsche Bischofskonferenz – so Hw. Rothe – in ihrer Erklärung
vom 24. April 2006 „geradezu trotzig“ auf ihrer bisherigen Position.
Diese beinhaltet, daß der Austritt
aus der Kirche die automatische Exkommunikation nach sich zieht.
Mit dieser Meinung würden sich die
Bischöfe auch über das vom Heiligen Vater approbierte Schreiben der Päpstlichen Kommission für die
Gesetzestexte vom 13. März 2006 hinwegsetzen.
Die Bischöfe berufen sich dabei auf eine sogenannte „deutsche
Rechtstradition“, um an der angeblich „geltenden Rechtslage“ und an einer „bewährten Praxis“ festzuhalten.
Löffler hat für diese bischöfliche Darstellung kein Verständnis:
„Mit der vorliegenden Erklärung
setzt sich die Deutsche Bischofskonferenz über das kodikarische Recht nebst päpstlich autorisiertem
Rundschreiben hinweg.“
Ihr Festhalten an der „bewährten Praxis“ bleibe rechtswidrig.
In diesem Zusammenhang
fragt Hw. Rothe, ob eine Erneuerung des deutschen Kirchensteuersystems der Kirche vielleicht sogar zum
Segen gereichen könnte:
„Gerade die glaubens-, kirchen- und papsttreuen Katholiken sind es nämlich
in zunehmendem Maß leid, mit ihrer Kirchensteuer desorientierte Theologen, entnervte Seelsorgsmanager,
anarchistische Rätesysteme, inhaltsleere Papierberge, pseudoliturgische Spektakel, blasphemische Kirchenrenovierungen,
entleerte Priesterseminare, destruktive Pastoralkonzepte, aufgeblähte Verwaltungsapparate und alberne
Werbekampagnen finanzieren zu müssen.“
Die eigentliche Bedrohung der Kirche in Deutschland bestehe derzeit
weniger in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.
© Bilder: Cathcon.blogspot.com