Montag, 21. Januar 2008 17:45
Eine kirchenpolitische Sensation
Die wahre Bedrohung der Kirche in Deutschland besteht derzeit nicht in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.
Ein Priester plant die bevorstehende Sonntagsmesse in einer Brüsseler Kirche mit Glaubens- und Gläubigenschwund.
Ein Priester plant die bevorstehende Sonntagsmesse in einer Brüsseler Kirche mit Glaubens- und Gläubigenschwund.
(kreuz.net) Eine „bewährte Praxis“ der Deutschen Bischöfe ist rechtswidrig. Das erklärte Hw. Wolfgang F. Rothe (40), Kirchenrechtler, ehemaliger Subregens des St. Pöltner Priesterseminars und ehemaliger Sekretär des St. Pöltener Bischofs Kurt Krenn, am 19. November auf der Webseite ‘katholisches.info’.

In seinem Beitrag bespricht Hw. Rothe eine Arbeit des Kirchenrechtlers René Löffler.

Diese wurde im Wintersemester 2005/2006 von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn als Doktoratsdissertation angenommen.

Hw. Rothe zitiert daraus das zusammenfassende Ergebnis:

„Aus der Erklärung, mit bürgerlicher Wirkung aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, läßt sich nicht erkennen, daß der Betreffende den Willen zur vollständigen Trennung von der katholischen Kirche hat.

Der dem Körperschaftsaustritt zugrunde liegende Geschäftswille ist die Aufgabe der Pflichten im bürgerlichen Bereich, was nicht identisch ist mit einer bewußt angestrebten Trennung von der Kirche Jesu Christi.“


Hw. Rothes Kommentar: „Wenn dieser in die nüchterne Sprache der Kirchenrechtswissenschaft gekleidete Befund richtig ist, dann handelt es sich dabei – etwas weniger nüchtern formuliert – um eine kirchenpolitische Sensation“.

Dann sei die von der Deutschen Bischofskonferenz rigoros vertretene Auffassung, den Kirchenaustritt eines Katholiken, der gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde erklärt wird, generell als Abfall von der Kirche zu werten, „schlichtweg falsch“.

Hw. Rothe erwähnt in diesem Zusammenhang den emeritierten Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp.

Dieser landete vor einigen Monat einen medienwirksamen Coup, als er seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärte und zugleich beteuerte, der Kirche als Glaubensgemeinschaft weiterhin angehören zu wollen.

Zapp vertritt die Auffassung, daß ein Kirchenaustritt die Kirchenmitgliedschaft ihm Rahmen des staatlichen Bereiches beendet, während der kirchliche Status dadurch nicht berührt wird.

Das würde – so Hw. Rothe – das in Deutschland bestehende System der Kirchenfinanzierung in seinen Grundfesten erschüttern:

„In diesem Fall wäre zu erwarten, daß sich künftig eine nicht unbedeutende Zahl von Katholiken aus dem bestehenden Kirchensteuersystem verabschieden würde, ohne sich von der Kirche als solcher zu verabschieden“.

Hw. Rothe glaubt, daß dies nicht nur kirchenferne Katholiken betreffen würde, „sondern auch und gerade die Treuesten der Treuen, die ganz bewußt selber entscheiden wollen, welcher kirchlichen Institution oder welchem Projekt sie ihre finanzielle Unterstützung zukommen lassen.“

Doch ungeachtet dieser Überlegungen beharre die Deutsche Bischofskonferenz – so Hw. Rothe – in ihrer Erklärung vom 24. April 2006 „geradezu trotzig“ auf ihrer bisherigen Position.

Diese beinhaltet, daß der Austritt aus der Kirche die automatische Exkommunikation nach sich zieht.

Mit dieser Meinung würden sich die Bischöfe auch über das vom Heiligen Vater approbierte Schreiben der Päpstlichen Kommission für die Gesetzestexte vom 13. März 2006 hinwegsetzen.

Die Bischöfe berufen sich dabei auf eine sogenannte „deutsche Rechtstradition“, um an der angeblich „geltenden Rechtslage“ und an einer „bewährten Praxis“ festzuhalten.

Löffler hat für diese bischöfliche Darstellung kein Verständnis:

„Mit der vorliegenden Erklärung setzt sich die Deutsche Bischofskonferenz über das kodikarische Recht nebst päpstlich autorisiertem Rundschreiben hinweg.“

Ihr Festhalten an der „bewährten Praxis“ bleibe rechtswidrig.

In diesem Zusammenhang fragt Hw. Rothe, ob eine Erneuerung des deutschen Kirchensteuersystems der Kirche vielleicht sogar zum Segen gereichen könnte:

„Gerade die glaubens-, kirchen- und papsttreuen Katholiken sind es nämlich in zunehmendem Maß leid, mit ihrer Kirchensteuer desorientierte Theologen, entnervte Seelsorgsmanager, anarchistische Rätesysteme, inhaltsleere Papierberge, pseudoliturgische Spektakel, blasphemische Kirchenrenovierungen, entleerte Priesterseminare, destruktive Pastoralkonzepte, aufgeblähte Verwaltungsapparate und alberne Werbekampagnen finanzieren zu müssen.“

Die eigentliche Bedrohung der Kirche in Deutschland bestehe derzeit weniger in ihrer schwindenden Finanz- als in ihrer schwindenden Glaubenskraft.

© Bilder: Cathcon.blogspot.com
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