Mit dem Ruf „Haltet den Dieb!“ entweicht der Dieb. In Wien beschuldigen Psychterroristen ihre Opfer des Psychoterrors.
Ein Psychoterrorist belästigt österreichische Lebensschützer.
(kreuz.net, Wien) Der „Psychoterror“, der angeblich von Lebensschützern praktiziert wird, sei „absolut
menschenverachtend“.
Das posaunte die sozialistische Abgeordnete im österreichischen Nationalrat, Gabriele
Binder-Maier (51), am vergangenen Freitag in einer Pressemitteilung.
Die Genossin nahm einen Gebetszug
der österreichischen Lebensrechtsbewegung ‘Human Life International’, der kürzlich in St. Pölten stattfand,
zum Anlaß für ihre Tiraden.
Die Lebensschützer und Beter bezeichnete die extremistische Politikerin
als „katholisch-fundamentalistische Gruppe“.
Der Psychoterror geht von der Abtreibungslobby aus Für
ihre Behauptung eines angeblichen Psychoterrors durch Lebensschützer lieferte die Sozialistin keine Beweise.
Dagegen zeigt ein heute auf der Video-Webseite ‘gloria.tv’ veröffentlichter Beitrag erneute Übergriffe
von bezahlten Angestellten des Wiener Abtreibers Christian Fiala gegen betende Lebensschützer.
Die Angreifer
terrorisieren stille Beter mit dämonischen Schreien.
Abtreiber Fiala steckt mit den Wiener Sozialisten
unter einer Decke.
Gleichberechtigung für ungeborene Frauen Eine scharfe Entgegnung erhielt die lebensfeindliche
Frau Binder-Maier vom österreichischen Chef der internationalen Lebensbewegung „Human Life International“,
Dietmar Fischer.
Fischer entlarvt die Behauptung von Frau Binder-Maier als „Religions-Hetze“. Er sei
schockiert, daß die Politikerin in ihrer radikalen Stellungnahme Beten als einen menschenverachtenden
Akt bezeichnet.
Der österreichische Chef von ‘Human Life International’ erklärt, daß die Lebensschützer
für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Männer über ihren Körper und ihr Leben stehen:
„Doch
im Gegensatz zur SPÖ fordern wir gleiches Recht für alle, auch für das kleine Mädchen im Mutterleib
der Frau.“
Auch die kleine Frau im Mutterleib habe das Recht, über sich selber zu bestimmen. Bis sie
ihr Recht in die Hand nehmen könne, sei sie auf den gesetzlichen Schutz des Staates angewiesen.