Dienstag, 22. Januar 2008 19:50
Mehr Psychoterror
Mit dem Ruf „Haltet den Dieb!“ entweicht der Dieb. In Wien beschuldigen Psychterroristen ihre Opfer des Psychoterrors.
Ein Psychoterrorist belästigt österreichische Lebensschützer.
Ein Psychoterrorist belästigt österreichische Lebensschützer.
(kreuz.net, Wien) Der „Psychoterror“, der angeblich von Lebensschützern praktiziert wird, sei „absolut menschenverachtend“.

Das posaunte die sozialistische Abgeordnete im österreichischen Nationalrat, Gabriele Binder-Maier (51), am vergangenen Freitag in einer Pressemitteilung.

Die Genossin nahm einen Gebetszug der österreichischen Lebensrechtsbewegung ‘Human Life International’, der kürzlich in St. Pölten stattfand, zum Anlaß für ihre Tiraden.

Die Lebensschützer und Beter bezeichnete die extremistische Politikerin als „katholisch-fundamentalistische Gruppe“.

Der Psychoterror geht von der Abtreibungslobby aus
Für ihre Behauptung eines angeblichen Psychoterrors durch Lebensschützer lieferte die Sozialistin keine Beweise.

Dagegen zeigt ein heute auf der Video-Webseite ‘gloria.tv’ veröffentlichter Beitrag erneute Übergriffe von bezahlten Angestellten des Wiener Abtreibers Christian Fiala gegen betende Lebensschützer.

Die Angreifer terrorisieren stille Beter mit dämonischen Schreien.

Abtreiber Fiala steckt mit den Wiener Sozialisten unter einer Decke.

Gleichberechtigung für ungeborene Frauen
Eine scharfe Entgegnung erhielt die lebensfeindliche Frau Binder-Maier vom österreichischen Chef der internationalen Lebensbewegung „Human Life International“, Dietmar Fischer.

Fischer entlarvt die Behauptung von Frau Binder-Maier als „Religions-Hetze“. Er sei schockiert, daß die Politikerin in ihrer radikalen Stellungnahme Beten als einen menschenverachtenden Akt bezeichnet.

Der österreichische Chef von ‘Human Life International’ erklärt, daß die Lebensschützer für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Männer über ihren Körper und ihr Leben stehen:

„Doch im Gegensatz zur SPÖ fordern wir gleiches Recht für alle, auch für das kleine Mädchen im Mutterleib der Frau.“

Auch die kleine Frau im Mutterleib habe das Recht, über sich selber zu bestimmen. Bis sie ihr Recht in die Hand nehmen könne, sei sie auf den gesetzlichen Schutz des Staates angewiesen.

Alles andere sei ein Rückfall ins Faustrecht.
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