Sonntag, 13. Februar 2005 13:59
Die Hinrichtung von Frau Schiavo soll am 22. Februar beginnen
Seit Jahren kämpfen Menschenrechtler für das Leben der US-Amerikanerin Terri Schiavo. Der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Florida verurteilte sie kürzlich zum Hungertod, weil sie sich angeblich in einem vegetativen Zustand befinde. Ist Terri ein Stück Gemüse?
(kreuz.net, Florida) Am Donnerstag publizierte der US-amerikanische Informationsdienst „LifeSiteNews“ den Termin, an dem die Hinrichtung von Frau Terri Schiavo (40) möglicherweise eingeleitet wird. Es ist der 22. Februar. An diesem Tag könnte die Ernährungssonde aus dem Magen von Terri entfernt und die Amerikanerin dem Hungertod überlassen werden.

Wegen einer Eßstörung erlitt die US-Amerikanerin Terri Schiavo, geborene Schindler, im Jahre 1990 im Alter von 26 Jahren einen Zusammenbruch. Der Kollaps hatte einen schweren Hirnschaden zur Folge. Seitdem liegt Frau Schiavo in einem Pflegeheim im US-Bundesstaat Florida. Bisher hat Frau Schiavo überlebt, weil sie über eine Magensonde künstlich ernährt wird. Auf andere lebensrettende Maßnahmen ist sie nicht angewiesen.

Ihr Ehemann, Michael Schiavo, möchte „das Leiden von Terri abkürzen“ und sie verhungern lassen. Seine Motive sind nicht über allen Verdacht erhaben. Schon seit langem lebt er mit einer anderen Frau im Konkubinat und hat mit ihr Kinder gezeugt. Er besucht seine rechtliche Ehefrau nie. Aber nach US-amerikanischem Recht ist er immer noch der Rechtsvertreter seiner bettlägrigen und verratenen Gattin.

Ende Januar lehnte der Oberste Gerichtshof von Florida ein Berufungsverfahren ab. Darin kämpften die Anwälte von Terris Eltern um die Ernährungssonde und somit das Weiterleben der jungen Frau.

Vergangene Woche lehnte ein Appellationsgericht im Bundesstaat Florida – wie erwartet – einen letzten Einspruch der Eltern ab. Die Eltern hatten darzulegen versucht, daß der Hungertod die religiöse Freiheit von Terri verletzen würde. Ein weiteres Argument der Familie von Terri lautete, daß das verlorene Berufungsverfahren beim Obersten Gerichtshof von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Terri sei nie durch einen eigenen, sondern ausschließlich durch die Anwälte dritter vertreten worden.

Das Gericht wird die Entscheidung vermutlich am 22. Februar endgültig bestätigen. George Felos, der Anwalt des Ehegatten, hofft, daß Terris Ernährungssonde noch am gleichen Tag entfernt werden kann: „Vorausgesetzt, daß ihm am 22. Februar die gerichtliche Verfügung übergeben wird, ist Herr Schiavo autorisiert, die Entfernung der künstlichen Lebenshilfe anzuordnen“.

US-amerikanische Lebensschützer nennen Felos den „Euthanasie – Anwalt“. Es wird befürchet, daß mit dem Hungertod von Terri ein Präzedenzfall geschaffen wird, welcher der Ermordung von kranken und wehrlosen Amerikanern Tür und Tor öffnen könnte. In Amerika ist die Entscheidung eines Gerichtes richtungsweisend für zukünftige ähnliche Gerichtsfälle.

Unterdessen planen Lebensschützer eine landesweite Kampagne zur Rettung des Lebens von Terri Schiavo. Alle, die an einer Kultur des Lebens festhalten, sind aufgerufen, nach Florida zu reisen. Man wolle aus Solidarität mit Terri und ihrer Familie beten, demonstrieren und friedlich für die Totgeweihte intervenieren. Es solle alles Erdenkliche getan werden, um Terris Leben zu retten.

Gegen das Argument, Terri befinde sich in einem vegetativen Zustand, führte ein amerikanischer Arzt und Rechtsanwalt an, daß im Bett von Terri doch wohl keine Zucchini liege.
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