Freitag, 1. Februar 2008 10:10
Sechswöchiges Training
Die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei hat angekündigt, Ausführungsbestimmungen zu ‘Summorum Pontificum’ zu erlassen. Vielleicht darum hat sich ein US-Kardinal sicherheitshalber beeilt, noch rechtzeitig Sonderwege zu gehen.
Die Alte Messe wird besonders von Jugendlichen geschätzt, obwohl sie den Ritus nicht mehr von früher kennen.
Die Alte Messe wird besonders von Jugendlichen geschätzt, obwohl sie den Ritus nicht mehr von früher kennen.
(kreuz.net, Philadelphia) Der Erzbischof von Philadelphia, Justin Kardinal Rigali, hat Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ erlassen.

Die Stadt Philadelphia liegt im nordöstlichen US-Bundesstaat Pennsylvania.

Die neuen Bestimmungen teilte der Kardinal seinen Priestern am 8. Januar brieflich mit. Sie sind auch in der erzdiözesanen Wochenzeitung ‘Catholic Standard and Times’ abgedruckt.

Kardinal Rigali ermuntert jene Priester, welche die Alte Messe zelebrieren wollen, an einem sechswöchigen Trainigsprogramm teilzunehmen.

Diese Ausbildung findet seit dem 24. Januar im erdiözesanen Priesterseminar St. Karl Borromäus statt.

Der Kirchenfürst möchte den Priestern mit dieser ausführlichen Ausbildung die Möglichkeit bieten, die „Theologie und Rubriken der außerordentlichen Form“ zu lernen.

In der Erzdiözese Philadelphia gab es schon vor dem Motu Proprio zwei Kirchen, in denen die Alte Messe gelesen wird.

Deren Zelebranten sind die beiden Prälaten Charles L. Sanger Sangermano und Michael K. Magee. Sie leiten auch den sechswöchigen Ausbildungskurs für die Alte Messe.

Die neuen Ausführungsbestimmungen erklären wiederholt, daß ein Pfarrer die Alte Messe nur in Absprache mit dem Bischof einführen darf.

Auszüge aus den Ausführungsbestimmungen
• Ein Priester ist befähigt, die außerordentliche Form der Messe zu zelebrieren, wenn er deren Rubriken kennt und die lateinische Sprache beherrscht. Will er die außerordentliche Form öffentlich zelebrieren, muß er seine Befähigung einem Weihbischof oder bischöflichen Delegierten vorweisen.

• Messen ohne Gläubige dürfen in der außerordentlichen Form jeden Tag außer während des österlichen Triduums gefeiert werden. Gläubige dürfen die Messe besuchen, wenn sie freiwillig darum bitten.

• Eine öffentliche Messe in der außerordentlichen Form mit Gläubigen darf nur zelebriert werden, wenn eine feste Gruppe einen Antrag stellt. Der Pfarrer muß, bevor er dem Antrag zustimmt, den regionalen Weihbischof konsultieren. Die Messe darf nur von einem Priester zelebriert werden, der vorher gezeigt hat, daß er dazu befähigt ist.

• Orden und Kongregationen, welche die Messe in der außerordentlichen Form zelebrieren wollen, können das tun. Wenn sie aber in dieser Weise oft, regelmäßig oder immer zelebrieren wollen, muß diese Entscheidung von den Oberen getroffen werden. Wenn solche Zelebrationen in einer Pfarrkirche stattfinden, die dem Orden anvertraut ist, müssen die erzdiözesanen Richtlinien befolgt werden.
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