Samstag, 2. Februar 2008 14:28
Wer beim Kafka-Salzamt im Kafka-Schloß protestiert, riskiert eine „Mutwillenstrafe“. Und Franz Kafka seufzte glücklich auf. Von Dr. Josef Preßlmayer.


Die Muttergottes darf in Österreich ohne Konsequenzen geschändet werden.
(kreuz.net, Wien) In Österreich gibt es die Redewendung „Beschweren Sie sich doch beim Salzamt!“ Sie
wird benutzt, um jemandem mit einem Schuß Spott die Aussichtlosigkeit einer Beschwerde vor Augen zu führen.
Ein solches Salzamt ist auch die österreichische Volksanwaltschaft, insbesondere jene Abteilung, die
der frühere SPÖ-Klubchef Dr. Peter Kostelka als politisches Ausgedinge verwaltet.
Vor einiger Zeit
wurde im Radioprogramm des öffentlich-rechtlichen ‘Österreichischen Rundfunks’ ein Hörspiel mit dem
Titel „Madonnenterror“ ausgestrahlt.
In diesem Machwerk verhöhnen zwei als bigotte Beter vorgeschobene
Protagonisten Marienlieder. Sie singen diese auf satanische Weise falsch und werfen Madonnenstatuen von
Autobahnbrücken, wobei unschuldige Menschen zu Tode kommen.
Die zwei verhöhnen Jesus und Maria auch
auf das abscheulichste, indem sie im „Gegrüßest seist Du Maria“ nicht „Der Herr ist mit Dir“ sondern
„Der Herr liegt bei Dir“ deklamieren.


Der Himmelskönigin gebührt die Ehre
Kafkaeske Behörde droht mit „Mutwillensstrafe“Die Institution,
die in Österreich für Verletzungen des ORF-Gesetzes zuständig ist und die Objektivität des ‘Österreichischen
Rundfunks’ zu überwachen hat, trägt den kafkaesken Namen „Bundeskommunikationssenat“.
Man kann sich
lebhaft vorstellen, wie dort entsprechende Beschwerden behandelt werden.
Mehrere meiner Beschwerden –
darunter jene gegen die Blasphemien im Hörspiel „Madonnenterror“ – wurden dort „mangels Legitimation“
abgelehnt.
Schließlich wurde mir sogar eine „Mutwillenstrafe“ angedroht, sollte ich diese Kafka-Behörde
noch weiter mit meinem Querulantentum belästigen.
Daraufhin wandte ich mich an die Österreichische
Volksanwaltschaft, um überprüfen zu lassen, ob bei mir tatsächlich keine „Beschwerdelegitimation“ im
Sinne des Rundfunkgesetzes vorliegt.


Maria ist die allzeit reine Jungfrau
Sie erraten das Ergebnis?Richtig! Ich bin nach dem ORF-Gesetz
nicht zu einer Beschwerde berechtigt.
Das hohe Salzamt erkannte in der Person des nach der Geschäftsordnung
zuständigen SPÖ-Vertreters Kostelka, daß „die Zurückweisung der beschwerdegegenständlichen Beschwerde“ –
eine Formulierung, die Franz Kafka glücklich hätte aufseufzen lassen – „rechtsrichtig“ erfolgt ist.
Volksanwalt Kostelka erkannte zwar in der Argumentation des Bundeskommunikationssenates einen argen Mangel:
Der Volksanwalt im Wortlaut: „Wenn der Bundeskommunikationssenat nun ein Recht auf Achtung religiöser
Gefühle ausdrücklich anerkennt, so müßte konsequenterweise wohl jede Behauptung der Verletzung religiöser
Gefühle als zumindest mögliche Verletzung dieses Rechtes angesehen und dem Beschwerdeführer die Beschwerdelegitimation
zuerkannt werden.“
Doch Kostelka sieht den Bundeskommunikationssenat trotzdem im Recht. Dazu erfindet
er die Kostelka’sche Blasphemie-Formel und erklärt als Begründung:
„Es kann nämlich nicht gesagt werden,
daß jede auch noch so blasphemische Äußerung von tiefgläubigen Menschen in gleicher Intensität als
Verletzung ihrer religiösen Gefühle empfunden wird. Wie bereits vorstehend erwähnt, ist aber im gegebenen
Zusammenhang von einer Durchschnittsbetrachtung auszugehen und nicht auf das Empfinden einzelner Mitglieder
abzustellen.“
Kostelka wendet also einen wahrhaft genialen Trick an: Er versucht sich vorzustellen, wie
diese unsagbare Schändung von Jesus und Maria alle Österreicher im Durchschnitt kratzen könnte.
Die
daraus kalkulierte durchschnittliche emotionale Verletzung schätzt Kostelka nicht besonders hoch ein.
Deshalb sei auch für den einzelnen keine Berechtigung gegeben, eine Beschwerde vorzubringen, schließt
er messerscharf.
Tröstliches SchlußwortDas Schlußwort des acht Seiten umfassenden Entscheides des
Volksanwaltes ist aber tröstlich gehalten:
„Abschließend möchte ich noch meine Hoffnung zum Ausdruck
bringen, daß ich mit meinen Ausführungen einen Beitrag zur Klärung der zugegebenermaßen hochkomplexen
Rechtslage leisten konnte.“
Einige Wochen zuvor bemängelte Kostelka den Werbefolder des Wiener Kinder-Lohnschlächters
Christian Fiala, weil dieser die psychischen Folgen der Abtreibung verschweigt und behauptet, daß eine
perfekte Abtreibung „keine Spuren“ hinterlasse.
Kostelkas Schlußfolgerung war, daß letztlich doch kein
Grund zur Beanstandung gegeben war – sprachs – und verbat sich weitere Eingaben.
Vielleicht wurde der
hochehrwürdige Bundeskommunikationssenat durch die offensichtliche Rüge der Volksanwaltschaft dennoch
irritiert.
Er lud mich nämlich ein, der nächsten Sitzung dieses Gremiums im Kafka-Schloß des Bundeskanzleramtes,
Zimmer 323, beizuwohnen.
Bei der Sitzung geht es um eine Beschimpfung des Papstes, der als „Pontifex
Maximus“ soviel wie ein „Hofnarr“ sei – wie der ‘Österreichische Rundfunk’ jüngst berichtete.
Sollte
ich in diesem Kafka-Schloß allen Gehirnwäschen und allfälligen Strafandrohungen widerstehen und glücklich
wieder herausfinden, werde ich vielleicht einen weiteren abenteuerlichen Bericht liefern.
Wohl dem Land,
das solche Salzämter sein eigen nennt.
Der Autor ist Gesundheitspsychologe und Kurator des „1. Europäischen
Lebensschutz-Museums“.Bilder: Der italienische Maler Andrea Mantegna († 1506)