Dienstag, 5. Februar 2008 10:51
Gegenwärtig kämpft eine deutsche Pastoralreferentin vor Gericht gegen ihren diözesanen Arbeitgeber. Die Hintergründe sind vielfältig.


Limburger Dom.
(kreuz.net, Limburg) Eine Pastoralreferentin in der Diözese Limburg hat ihren Arbeitgeber – das Bistum –
vor dem Arbeitsgericht verklagt. Grund: Die Pastoralreferentin, die bisher in einer Gemeinde arbeitete,
war in den Schuldienst versetzt worden.
Das berichtet Edith Egger-Mertin in der Tageszeitung ‘Nassauische
Neue Presse’ vom 22. Januar 2008.
Laut dem „Statut der Bistümer für hauptberufliche Pastoralmitarbeiter“
gehört zu den Aufgaben der Pastoralreferenten der Gemeindedienst, die Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge
und der Schulunterricht.
Das Bistum führte auch an, daß die klagende Pastoralreferentin Diplom-Theologin
sei und damit befähigt ist, Religionsunterricht bis zum Abitur zu erteilen.
Zusätzlich hat sie das
Erste Staatsexamen für Grund- und Hauptschulen abgelegt.
Trotzdem wehrt sich die Dame gerichtlich, im
Schuldienst tätig zu werden. Sie möchte in einer Gemeinde arbeiten.
Bereits im vergangenen April sollte
die Pastoralreferentin an einem katholischen Gymnasium in der Stadt Lahnstein im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz
eine Stelle als Religionslehrerin antreten. Träger dieser Schule ist das Bistum Limburg.
Doch mit Ausnahme
ganz weniger Tage und aller Ferien hat sie sich seit April 2007 krankschreiben lassen.
Zur Vorgeschichte
berichtet die ‘Nassauische Neue Presse’, daß die Pastoralreferentin sich vor vier Jahren gemeinsam mit
einer Kollegin an eine Pfarrei im Westerwald beworben hat.
Vorher war sie Pfarrbeauftragte einer Limburger
Gemeinde.
Doch die Versetzung in den Westerwald platzte, weil die dortigen Pfarrer nicht mit der Klägerin
zusammenarbeiten wollten.
Vor dem Arbeitsgericht erklärte der Rechtsvertreter des Bistums, daß es massive
Konflikte mit den Pfarrern gegeben habe.
Probleme wegen lesbischer Beziehung?Am Rande des Prozesses
war laut Presseberichten zu erfahren, daß die Gründe für die Ablehnung darin bestanden, daß die beiden
Pastoralreferentinnen in einer lesbischen Beziehung hausen.
Nach der gescheiterten Bewerbung im Westerwald
bot das Bistum den beiden Damen vier weitere Stellen an. Doch die zwei lehnten ab. Daraufhin sprach das
Bistum eine Kündigung aus.
Die zwei klagten dagegen und erhielten recht: Das Bistum mußte sie weiter
beschäftigen.
Die eine Pastoralreferentin akzeptierte daraufhin eine halbe Stelle in einer Pfarrei.
Doch die andere wollte sich nicht mit einer ihr vom Bistum zugewiesenen Unterrichtsverpflichtung abfinden.
Nach Angaben der Tageszeitung waren die Fronten während der Verhandlungen am Arbeitsgericht verhärtet,
der Ton teilweise äußerst scharf.
So rief die Klägerin „Frechheit“, als die Bistumsvertreter den Vorschlag
des Richters ablehnten, ihrer Versetzung im Jahr 2009 bereits jetzt zuzustimmen.
Die Begründung des
Rechtsanwaltes: Man könne dem Bischof keine Entscheidung vorwegnehmen und nicht eine Mitarbeiterin besserstellen
als alle anderen.
Es sei Sache des Bischofs im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts alleine zu entscheiden,
wo jemand eingesetzt werde.
Als der Richter meinte, ein Arbeitnehmer solle dort arbeiten, wo es ihm Spaß
mache, fiel ihm der Bistumsanwalt scharf in die Parade:
„Worüber reden wir hier eigentlich? Es geht
um eine Stelle mit dem Gehalt eines Oberstudienrats. Mancher wäre glücklich über diese Stelle.“
Der
Prozeß wird am 6. Februar fortgesetzt.
Zu diesem Termin soll auch der Schulleiter des Gymnasiums in
Lahnstein noch einmal vorgeladen werden. Er hatte auf dem Flur des Arbeitsgerichtes drei Stunden lang
vergeblich auf seine Zeugenvernehmung gewartet.
Kirchliche Beobachter gehen davon aus, daß ähnliche
rechtliche Probleme nicht nur im liberalen Bistum Limburg bestehen, sondern demnächst auch auf andere
Diözesen zukommen werden.
Außerdem stelle sich die Frage, weshalb eine sogenannte Theologin, die für
den Gemeindedienst nicht geeignet ist, für den nicht weniger verantwortungsvollen Schuldienst gut genug
sein solle.