Samstag, 9. Februar 2008 09:21
Neue Enzyklika + Großmeister ist tot + Neues Oberhaupt + Anwesenheitsprämie + wieder verloren
Neue EnzyklikaVatikan. Die dritte Enzyklika des Papstes könnte schon im März erscheinen. Das berichtete
die in Paris erscheinende katholische Tageszeitung ‘La Croix’. Das Rundschreiben befaßt sich angeblich
mit der katholischen Soziallehre und dem Problem der Globalisierung.
Großmeister ist totItalien. Am
7. Februar starb der Großmeister des Malteser-Ritterordens, Andrew Willoughby Ninian Bertie (78). Bertie
entstammte dem britischen Hochadel und war der erste englische Großmeister in der 900jährigen Geschichte
des Malteser-Ordens. Der Großmeister hat kirchenrechtlich den Rang eines Kardinals. Als Laie darf er
aber nicht am Konklave teilnehmen. Er besitzt auch verschiedene Privilegien während der Messe. Die Malteser
haben rund 12.500 Mitglieder. Der Orden heißt mit vollem Namen „Souveräner Ritter- und Hospitalorden
vom Heiligen Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta“.
Neues OberhauptGriechenland.
Der orthodoxe Metropolit von Theben, Erzbischof Hieronymos (70), wird neuer Erzbischof von Athen und Oberhaupt
der orthodoxen Gemeinschaft in Griechenland. Seine Wahl erfolgte am 7. Februar im zweiten Durchgang mit
45 von 77 Stimmen. Das neue griechische Oberhaupt hat unter anderem in der österreichischen Stadt Graz
studiert und arbeitete Ende der 70er Jahre am Ostkirchlichen Institut in Regensburg.
Anwesenheitsprämie
Österreich. Der Pfarrer der 3500-Seelen-Gemeinde Pinsdorf im Bezirk Gmunden wird ab heute abend den
Meßbesuchern an allen Messen des ersten Fastensonntages fünf Euro schenken. Das berichtete die Lokalpresse.
Pinsdorf gehört zur Diözese Linz. Genaue Details der Aktion hielt der Pfarrer geheim. Möglicherweise
wird er die Gläubigen auffordern, das Geld – wie im Gleichnis der biblischen Talente – zu vermehren.
Wieder verlorenDeutschland. Das Bistum Limburg hat am 6. Februar vor dem örtlichen Arbeitsgericht
einen
weiteren Prozeß gegen eine Pastoralreferentin verloren. Das berichtete die Tageszeitung ‘Frankfurter
Neue Presse’. Die Dame hatte gegen das Bistum Limburg wegen einer Versetzung vom Gemeinde- in den Schuldienst
geklagt. Der Richter erklärte, daß das Bistum die Klägerin mit Willkür behandelt habe. Die Kosten
auch dieses Verfahrens muß das Bistum als die unterlegene Partei tragen.