Donnerstag, 14. Februar 2008 11:15
In der Schweiz klammern sich die antikirchlichen Verwalter der Kirchensteuer mit Händen und Füßen an ihrer dahinschmelzenden Finanzmacht. Daß dieses veraltete System seit langem Massenaustritte provoziert, kümmert sie wenig.


Das Schweizer Kirchensteuersystem entwickelt sich für die Kirche zum Dinosaurier.
(kreuz.net) Am vergangenen Samstag ernannte der Bischof von Chur in der Südostschweiz, Mons. Vitus Huonder,
vier neue Bischofsvikare.
Unter ihnen befindet sich der aus dem Kanton Zürich stammende Pfarrer und
habilitierte Kirchenrechtler Martin Grichting (40).
Seine Ernennung hat in staatskirchlichen Kreisen,
welche die Kirchensteuer kontrollieren, für heftige Proteste gesorgt.
Hw. Grichting ist schon länger
in der Diözesanverwaltung tätig. Dort verrichtet er die Arbeit eines residierenden Domherrn, ohne vom
Vorgängerbischof, Mons. Amédée Grab, offiziell zum Domherrn ernannt worden zu sein.
Grund: Hw. Grichting
ist ein Kritiker des Schweizer Kirchensteuersystems. Als solcher ist er insbesondere der finanzmächtigen
Staatskirche des Kantons Zürich ein Dorn im Auge. Diese soll dem letzten Churer Bischof hinter den Kulissen
gedroht haben, im Falle einer Ernennung von Hw. Grichting zum Domherrn Finanzzahlungen an die Diözese
zu blockieren.
Die Staatskirche ist im Schweizerischen Kirchensteuerrecht eine von den Kantonen anerkannte
und von kirchenfeindlichen Laien dominierte Körperschaft. Sie kontrolliert die Kirchensteuern und übt
in der Schweiz die eigentliche kirchliche Macht aus.
Gestern sprach das ‘Regionaljournal Graubünden’
des deutschsprachigen Schweizer Radios mit dem designierten Bischofsvikar.
In der Sendung kam zunächst
der Rechtskonsulent und Präsident der Zürcher Staatskirche, Benno Schnüriger, zu Wort. Er erklärte,
daß seine sogenannte Staatskirche sich mit anderen Kantonalgremien zusammensitzen wolle, um in der Frage
der Ernennung von Hw. Grichting „eine Lösung“ zu finden.
Er unterstellte dem Geistlichen auch, daß
er „die Landeskirchen abschaffen“ wolle.
Anschließend brachte Hw. Grichting seine Verwunderung über
die Reaktion der Züricher Staatskirche zum Ausdruck.
Als Bischofsvikar sei er eines von neun Mitgliedern
des Bischofsrates. Darin seien „alle Strömungen“ vertreten. Außerdem handle es sich um ein Beratungsgremium.
Die Entscheidung obliege dem Bischof.
Die Reaktion aus Zürich sei darum ein unverhältnismäßiger Angriff
auf eine Einzelperson.
Auf die Frage, ob er für eine Trennung von Kirche und Staat in der Schweiz sei,
verwies Hw. Grichting auf seine Dissertation aus dem Jahr 1997. Darin analysierte er die Schwächen des
Staatskirchenrechtes des Kantons Zürich.
Bischofsvikar Grichting hält eine Trennung von Kirche und
Staat nicht für die richtige Lösung. Er sei aber für eine Reformierung des gegenwärtigen Systems:
„Wenn man in der gegenwärtigen Situation nichts macht und das System nicht reformiert, landen wir bei
der Trennung von Kirche und Staat“.
Hw. Grichting verweist auch auf die vom gegenwärtigen System provozierten
Massenaustritte aus den Schweizerischen Kirchgemeinden.
Die Ankündigung der sogenannten Zürcher Staatskirche,
gegen seine Person eine Allianz mit einer anderen Staatskirche zu suchen, sieht Hw. Grichting kritisch:
„In meinen Augen machen sie einen Fehler, wenn sie das tun.“
Das wäre – so der Bischofsvikar – ein klassischer
Fall von Kompetenzüberschreitung. Damit würde die sogenannte Staatskirche erneut beweisen, wovor er
in seinen kirchenrechtlichen Arbeiten seit langem warne: daß diese Gremien die Arbeit des Bischofs nicht
respektierten und sich aufgrund ihrer Finanzmacht und ohne Mandat in die Pastoral einmischen.
Der Bischofsvikar
wird auch auf seine künftige Rolle als Koordinator der Bistumsleitung angesprochen. Diese besondere Aufgabe
wird von Vertretern der Zürcher Staatskirche mit besonderer Aufregung kommentiert.
Doch Hw. Grichting
bezeichnet das als eine „Überreaktion“.
Als Koordinator komme ihm im Bischofsrat die Aufgabe zu, in
enger Zusammenarbeit mit dem Bischof die Traktandenliste für die Sitzungen des Rates aufzustellen. Das
sei eine administrative Tätigkeit, die jemand machen müsse. Die Entscheidungen würden nicht von ihm,
sondern von den Bischofsvikaren umgesetzt.
Der neue Bischofsrat werde auch erst im Juli tätig werden.
Niemand könne zum jetzigen Zeitpunkt wissen, wie sich die neue Lösung konkret einspiele: „Wir haben
alle noch keine Erfahrung damit.“
Auf die Frage der Reporterin, ob er „ein Konservativer“ sei, erklärt
Hw. Grichting, daß diese Bezeichnung auf ihn vielleicht in den Schweizer Verhältnissen, nicht aber im
normalen katholischen Milieu zutreffend sei: „In Deutschland oder Italien wäre ich in der Mitte.“
Er
habe es jetzt bereits mit dem vierten Bischof von Chur zu tun und sehe seine Aufgabe vor allem darin,
dem Bischof loyal zu sein.