Samstag, 23. Februar 2008 17:38
Geistliche Briefpost
Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen hat kürzlich vergeblich versucht, einen in Deutschland verurteilten Holocaust-Leugner mit seinen Predigten zu versorgen.
Germar Rudolf sitzt in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart.
Germar Rudolf sitzt in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart.
(kreuz.net) Am 1. Februar sandte der Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen einen Brief an Germar Rudolf (43). Rudolf ist diplomierter Chemiker und ein von der deutschen Justiz verurteilter Holocaust-Leugner.

Seit November 2005 befindet er sich in Deutschland in Haft. Am 15. März 2007 wurde er wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Anlaß für die geistliche Briefpost an den Häftling war eine von Sedi-Pater Lingen entdeckte Meldung, wonach Rudolf ein Gespräch mit einem Gefängnispsychologen abgelehnt hatte.

In seinem Brief an Rudolf bringt Lingen dafür sein Verständnis zum Ausdruck: „Die Psycho-Waffe ist eines der Lieblingsspielzeuge des Systems.“ Dabei sei nicht mehr jener normal, der das Naturrecht befolge, sondern jener, der es skrupellos breche.

Schon Jesus Christus und Johannes der Täufer seien deshalb als „dämonisch besessen“ und Paulus als „von Sinnen“ verleumdet worden.

Der Sedi-Pater fordert Rudolf auch auf, sich in dieser Fastenzeit mit Gott zu versöhnen. Er legt seinem Schreiben zwei Predigten und einen Text über die revisionistische Anwältin Sylvia Stolz bei.

Dabei weist Lingen darauf hin, daß der Text auch auf der Webseite ‘kreuz.net’ erschienen sei, die ideologisch dem „Lefebvrosatanismus“ nahestehe.

Die Postsendung ins Gefängnis erreichte den Empfänger allerdings nie. Zwei Wochen später – am 15. Februar – hielt sie der Sedi-Pater wieder in Händen.

Angehängt war eine Verfügung der Justizvollzugsanstalt Mannheim: „Das Schreiben des Pater Rolf Lingen vom 01. 02. 2008 an den Strafgefangenen Germar Rudolf wird angehalten und an den Absender zurückgeschickt.“

Begründung: Der Inhalt des Briefes gefährde das Ziel des Vollzugs.

Das Schreiben bezeichne die zur Zeit wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung in Untersuchungshaft sitzende Anwältin Sylvia Stolz als „deutsche Jeanne d’Arc“ und Papst Benedikt XVI als „Krypto-Nazi“.

Der Absender sei eindeutig ein Anhänger Rudolfs und als dessen Gesinnungsgenosse zu betrachten – folgert die Verfügung, weil Lingen seine Inhalte unter ‘www.revisionisten.de’ veröffentliche.

Dem Briefe an Rudolf seien außerdem Internet-Ausdrucke beigefügt gewesen. Diese habe man dem Gefangenen ebenfalls nicht aushändigen können, da ihr Inhalt das Ziel des Vollzugs gefährde.

In einer Stellungnahme bezeichnet Sedi-Pater Lingen die Ausführungen der Strafbehörde als „Lügenorgie“.

Er habe die Anwältin Sylvia Stolz in seinem Text gerade nicht als „deutsche Jeanne d’Arc“ bezeichnet.

Papst Benedikt XVI könne man schon deswegen nicht als „Krypto-Nazi“ bezeichnen, weil es gar keinen Papst Benedikt XVI. gebe. Es stimme aber immerhin, daß „Ratzinger“ Hitlerjunge gewesen sei.

Lingen weist ferner die Behauptung zurück, er sei ein Anhänger oder Gesinnungsgenosse Rudolfs: „Rudolf ist – wie er uns selbst geschrieben hat – »kein Christ«!“

Er habe in seinen „Vierteljahresheften für freie Geschichtsforschung“ mehrfach „radikal antichristliche Hetztexte“ veröffentlicht. Darin erkläre er, daß es das Volk Israel gar nicht gegeben und der Buddhismus die Wurzel des Christentums sei.

Lingens Schlußfolgerung: „Einen katholischen Priester als »Gesinnungsgenossen« eines erklärten Nichtchristen und Kirchenhetzers hinzustellen, erfüllt definitiv den Straftatbestand der äußerst schweren Verleumdung.“

Der Sedi-Pater stellt auch klar, daß er seine Texte nicht auf der Webseite ‘revisionisten.de’ veröffentlicht. Der Inhaber dieser Domain – der nicht einmal zu seinen Verbündeten zähle – leite momentan rein zufällig tatsächlich auf ‘kirchenlehre.com’ um: „Aber das ist eben nicht unsere Sache“.

Lingen stellt auch klar, daß die mitgeschickten Predigten keine Internet-Ausdrucke waren, „sondern die Blätter, die wir selber beim Predigen verwenden“.

Mit der verweigerten Weiterleitung seiner Homilien erkläre der Staat, daß Predigten, in denen die Worte Christi zitiert sind und zu Gebet und guten Werken aufgerufen werde, Hindernisse für das Ziel des Vollzugs sei.

Damit sei offen ausgesprochen, daß der Staat die Insassen seiner Gefängnisse in die Hölle führen wolle.

© Titelbild: Wikipedia-Benützer „Mussklprozz“, GFDL
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