Freitag, 22. Februar 2008 10:07
Keine Änderung der Karfreitagsbitte
Angeblich war die Veröffentlichung des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ die schwerste Entscheidung im Leben des Papstes.
Bischof Fellay nimmt das Gehorsamsversprechen eines Neugeweihten entgegen.
Bischof Fellay nimmt das Gehorsamsversprechen eines Neugeweihten entgegen.
(kreuz.net) Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wird die von Papst Benedikt XVI am Faschingsdienstag publizierte neue Karfreitagsfürbitte für die Juden nicht übernehmen.

Das erklärte der Generalobere der Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay, am 17. Februar bei einem Vortrag in der Kleinstadt Ridgefield in der Nähe von New York.

Eine Zusammenfassung des Vortrags ist auf der lefebvristischen Webseite ‘Catholic Family News’ veröffentlicht.

Mons. Fellay erklärte, daß die Fürbitte zur Bekehrung der Juden auf das dritte Jahrhundert zurückgehe und damit eines der ältesten Gebete der Kirche sei. Der Bischof sprach in diesem Zusammenhang von einem „Schatz der Kirche“.

Das alleine sei ein Argument, das Gebet unverändert zu belassen. Die neue Karfreitagsfürbitte betrachtet Mons. Fellay als im Kern verändert.

Sie sei aus politischen, nicht aus religiösen Gründen geschrieben worden: „Wir werden das alte Gebet benützen.“

Mittlerweile haben bereits mehrere Patres der Piusbruderschaft ihren Gläubigen verkündet, die Karfreitagsfürbitte unverändert zu singen. Das gaben mehrere Altgläubige im lefebvristischen Forum ‘Angelqueen’ bekannt.

Einer der Leser erklärte, daß das Alte Meßbuch mit der geänderten Karfreitagsfürbitte neu „Missale 2008“ heißen müßte.

Der schwerste Schritt seines Lebens?
Bei dem Vortrag äußerte sich Mons. Fellay auch noch zum Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’. Der Bischof bemerkte anerkennend, daß Papst Benedikt XVI. es gegen starke innerkirchliche Widerstände veröffentlicht habe.

Eine ungenannte Quelle habe ihm mitgeteilt, daß der Heilige Vater nach eigener Ausage mit mit keiner Entscheidung seines Lebens so gerungen habe wie mit der Veröffentlichung des Motu Proprio. Doch es sei eine Gewissensentscheidung gewesen.

Der Papst sei dabei auf der einen und der Episkopat auf der anderen Seite gestanden. Schließlich sei das Motu Proprio trotz bischöflicher Kollegialität veröffentlicht worden.

Für Mons. Fellay stellt die Veröffentlichung von ‘Summorum Pontificum’ einen gravierenden Einschnitt in der Geschichte dar.

Seitdem seien einige unglaubliche Dinge geschehen. Als Beispiel deutete der Bischof an, daß sich eine kontemplative Nonnengemeinschaft geschlossen der Tradition zugewendet habe.

© Titelbild: Dici.org
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