Sonntag, 2. März 2008 17:11
Test für den Staatsanwalt: „Genügend“
Langsam aber sicher zieht sich die Schlinge um den Hals des Wiener Kinderabtreibers Christian Fiala zu. Von Dr. Josef Preßlmayer.
Wir die österreichische Justiz Recht sprechen?
Wir die österreichische Justiz Recht sprechen?
(kreuz.net) Am 11. Januar habe ich bei der Staats- anwaltschaft Wien eine Klage gegen den Wiener Kinderabtreiber, Christian Fiala, eingebracht. Diese betraf unter anderem die Straftaten Sachbeschädigung, Diebstahl und Herabwürdigung religiöser Lehren.

In einem Schreiben vom 29. Januar teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, daß die Klage weitergeführt wird.

Gleichzeitig wurde ich informiert, daß das Verfahren bezüglich der von mir angezeigten Strafbestände Nötigung, schwere Nötigung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und geschlechtliche Nötigung eingestellt wurden.

Die Mitte Dezember angesetzte Gerichtsverhandlung wurde übrigens auf unbestimmte Zeit vertagt.

Bekanntlich hat Abtreiber Fiala in der Vergangenheit versucht, Lebensschützer, die vor seiner Tötungsstätte beten und schwangeren Müttern Hilfe anbieten, zu vertreiben.

Dazu hielt er den ihnen unter anderem ein Tablett mit übel riechenden Babyleichen unter die Nase.

Wie ich kürzlich im Gespräch mit einem dieser Lebensschützer erfuhr, verfolgte ihn der Kinderabtreiber, mit dem Leichentablett und forderte ihn mit den Dialektworten „Blib sto“ – bleib stehen – zum Anhalten auf, bis es ihm gelang, dem Beter die blutigen Leichenteile vor das Gesicht zu halten.

Auch bei anderen Betern und Gehsteigberatern benützte Abtreiber Fiala diese Vertreibungs-Methode.

Sein Terror wurde nun von der Staatsanwaltschaft Wien nicht als Nötigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit gewertet und das Verfahren in diesen Punkten eingestellt.

Fortführung des Verfahrens beantragt
Ich habe von meinem Recht Gebrauch gemacht, binnen vierzehn Tagen die Fortführung des Verfahrens zu beantragen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden.

Ich konnte den Beweis erbringen, daß einer der Straftäter, die für die schändlichen Muttergottes-Verhöhnungen verantwortlich waren, bereits im November 2004 aktenkundig wurde.

Damals hielt er sich vor dem Kinderschlachthof auf. Er war in Begleitung einer Mexikanerin, die mich durch Klatschen am Ohr von dem Ort vertreiben wollte. Im Zuge meiner Anzeige wurden beide von der Polizei überprüft.

Ich wurde in der Vergangenheit an dem Ohr operiert, so daß mir das Klatschen besonderen Schmerz verursachte.

Muttergottes-Schänder identifiziert
Bei dem Muttergottes-Schänder handelt es sich um Siawasch Peyman, geboren am 11. Mai 1976 in Wien. Er ist vermutlich persisch-moslemischer Herkunft.

Bereits im Jahr 2004 gab er an, „Künstler“ zu sein. Er leitet an Volkshochschulen Kurse für „Capoeira“ – eine afro-brasilianische Kunstform, die Musik, Tanz, Kampf und Akrobatik vereint.

Der sogenannte Künstler ist auch im Bereich „Jugendarbeit“ beim ‘Institut für Menschenrechte’ der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft tätig.

Bei der Mexikanerin handelt es ich um Maria Graciela Lopez Herrera, geboren am 31. Oktober 1975 in Mexico City.

Sie rechtfertigte sich gegenüber der Polizei damit, „Beifall geklatscht“ zu haben.

Kurz darauf brach sie nach Angaben ihres Rechtsanwaltes „zu einem längeren Auslandsaufenthalt in ihr Heimatland Mexiko“ auf.

Gründe für den Antrag auf Fortführung des Verfahrens
In meinen Antrag auf Fortführung des Verfahrens hinsichtlich der Tatbestände Anstiftung in Verbindung mit Herabwürdigung religiöser Lehren sowie geschlechtliche Nötigung, führte ich an, daß Peyman schon im November 2004 als Beruf „Künstler“ angab und Abtreiber Fiala in einem Artikel der Wiener Tageszeitung ‘Presse’ die von ihm bezahlten Straftäter als „Schauspieler“ bezeichnete.

Daher ist davon auszugehen, daß Fiala bei den vorgefallenen Straftaten gegen die Lebensschützer selber Regie geführt und direkte Anweisungen gegeben hat, wie sich die von ihm bezahlten Straftäter verhalten sollten.

Es ist daher ein rechtliches Erfordernis, festzustellen, wie der Abtreiber auf die inkriminierten angebliche Schauspieler-Tätigkeiten seiner randalierenden Straftäter eingewirkt und diesbezügliche Anweisungen gegeben hat – womit der Tatbestand der Anstiftung erfüllt wäre.

Es ist weiter festzustellen, ob Abtreiber Fiala jahrelang Terroristen bezahlt hat, damit diese Lebensschützer vom öffentlichen Gehsteig in den Verkehr hineinstoßen, deren Geschlechtsteile anfassen, mit einer Lebensschützerin Kopulations-Bewegungen ausführen, ihr eine Jacke über den Kopf ziehen sowie Geldbörsen stehlen und Brillen zerstören.

Dann wären die Straftaten der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, der geschlechtlichen Nötigung, des Diebstahls und der Sachbeschädigung erfüllt.

Der Dienstgeber dieser angeblichen Schauspieler wäre für deren Strafhandlungen als Auftraggeber mitverantwortlich.

Außer dem nachgewiesenen Fall einer mehr als dreijährigen Beschäftigung eines Terroristen ist somit auch festzustellen, wie lange die anderen Straftäter von Fiala beschäftigt wurden, um Straftaten dieser Art zu verüben.

Sozialisten und Christdemokraten stehen hinter dem Abtreiber
Es sei in Erinnerung gerufen, daß die sozialistischen Abgeordnete Sybille Straubinger das „Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“, das der Abtreibungsklinik angeschlossen ist, als eine „äußerst begrüßenswerte Initiative eines engagierten Arztes“ bezeichnet hat.

Abtreiber Fiala kann dort die örtliche Schuljugend im Sinne seines Zieles indoktrinieren und die Abtreibungstötung eines Kindes als „ebenso gutes Ende“ einer Schwangerschaft hinstellen wie eine Geburt.

Die sozialistische Unterrichtsministerin Claudia Schmidt läßt diese angeblichen Lehrausgänge trotz Protestes weiterhin zu.

Die christdemokratische Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky bezeichnete Fialas Werbefolder für die Abtreibung als gesetzeskonform, obwohl darin fälschlicherweise behauptet wird, daß eine Kinderabtreibung „keine Spuren“ hinterlasse und „keinen Einfluß auf die Fruchtbarkeit“ habe.

Dagegen warnt die „dokumentierte Patientenaufklärung“ vor der Neigung zu Früh- und Fehlgeburten nach Abtreibung.

Einzige Alternative für Gläubige ist die Partei „Die Christen“
Die christdemokratische ÖVP und die sozialistische SPÖ, die auch die Fristenlösung befürworten und sich hinter den Abtreiber Fiala stellen sind daher für Christen auch in Hinblick auf die Niederösterreichische Landtagswahl unwählbar.

Das gleiche gilt für die Befürwortung der Fristenlösung durch die rechtsgerichteten Parteien FPÖ und BZÖ. Die Partei der „Grünen“ fordert sogar die Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafrecht, was die Straflosigkeit der Abtreibung bis zum Einsetzen der Wehen bedeutet.

Deshalb ist die Partei ‘Die Christen’, die allein für den Lebensschutz ab der Empfängnis eintritt, für gläubige Christen die einzige Alternative.

© Titelbild: Kimberly Ann, CC
Copyright © 2008 kreuz.net