Samstag, 8. März 2008 17:38
Kürzlich wurde Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen mit einer Drohbotschaft konfrontiert. Doch er blieb, wie es scheint, relativ unbeeindruckt.


Deutsche Briefmarke mit einem Bildnis der Anne Frank von 1979
(kreuz.net) Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen hat wieder einmal Post vom Rechtsanwalt bekommen.
Das berichtet er in einer jüngsten Mitteilung.
Beim Absender handelte es um Morten Petersenn (36) aus
Hamburg. Er arbeitet für die Anwaltsfirma ‘Lovells LLP’, die in England und Wales registriert ist.
Der
Grund für die Briefpost ist in Großbuchstaben angegeben: „Behauptungen der Fälschung der Tagebücher
der Anne Frank auf ihrer Webseite ‘kirchenlehre.com’“
Annelies Marie Frank († 1945) war ein von den Nationalsozialisten
verfolgtes deutsch-jüdisches Mädchen, das seine Erlebnisse und Gedanken im Untergrund niederschrieb.
Sie wurde 1944 entdeckt und starb im Konzentrationslager Bergen-Belsen – 65 Kilometer nordöstlich von
Hannover – an Typhus.


Statue der Anne Frank von 1959 in Utrecht
Zu Beginn seines Briefes stellt sich Petersenn als Vertreter des ‘Anne Frank House’
in Amsterdam und des ‘Anne Frank Fonds’ in Basel vor. Er versichert den Sedisvakantisten-Pater auch über
das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vollmacht.
Der ‘Anne Frank Fonds’ ist Inhaber der Urheberrechte
an dem „Tagebuch der Anne Frank“.
Das ‘Anne Frank House’ ist nach Petersenns Angaben eine Einrichtung,
welche „die Ideale, die Anne Frank uns und der Welt mit ihrem Tagebuch hinterlassen hat“, verbreitet.
Dann kommt der Rechtsanwalt zur Sache: Ihm sei kürzlich ein Text auf der
Webseite des Sedisvakantisten-Paters
zur Kenntnis gekommen:
„In dieser Kolumne ziehen Sie die Echtheit der Tagebücher von Anne Frank in Zweifel.“
Die Verneinung der Echtheit der Tagebücher sei ein strafbarer Akt im Sinne des deutschen Strafgesetzes.
Er beleidige und verleumde nicht nur das Andenken an Anne Frank, sondern setzte auch die Glaubwürdigkeit
des ‘Anne Frank House’ und des ‘Anne Frank Fonds’ herab.
Der Rechtsanwalt verweist auf zahlreiche deutsche
Gerichtsverfahren, die offenbar verboten haben, das Tagebuch der Anne Frank als Fälschung zu bezeichnen.
Deshalb wird Sedi-Pater Lingen aufgefordert, bis zum kommenden Dienstag eine beigefügte „strafbewehrte
Unterlassungserklärung“ abzugeben.


Anne-Frank-Haus in Amsterdam
Als Alternative verkündigt ihm Petersenn eine Drohbotschaft:
„Geht
die verlangte Unterlassungserklärung nicht oder nicht rechtzeitig ein, werden wir unseren Mandanten dringend
raten müssen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was mit weiteren erheblichen Kosten inklusive
Schadensersatzforderungen für Sie verbunden sein wird.“
In der von Petersenn zur Unterschrift beigelegten
Unterlassungserklärung soll Lingen folgenden Aussagen abschwören:
„ Beim »Tagebuch der Anne Frank«
sind festzustellen:
– fragwürdige Authentizität
– fragwürdige Werbeträger
– fragwürdiger Charakter
des Ich-Erzählers
– Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das »Tagebuch der Anne Frank«
gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, daß wir das »Tagebuch der Anne Frank« nicht guten
Gewissens empfehlen können.“Wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht, scheint Sedi-Pater Lingen keine
Lust auf eine Unterlassungserklärung zu haben:
„Über die weitere Vorgehensweise gegen das teuflische
Treiben des »Anne Frank Hauses« sowie seiner Schergen wegen Erpressung wird noch nachgedacht“ – schreibt
er:
„Man beachte bereits die Eingangslüge: »Behauptung der Fälschung der Tagebücher der Anne Frank«.“
Es sei „erst recht völlig unmöglich“, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben:
„Denn sämtliche
beanstandeten Aussagen sind nachgewiesenermaßen absolut wahr“ – so der Sedisvakantisten-Pater.
© Bild
Statue: Wikipedia-Benützer „brbbl“, GFDL
© Bild Anna-Frank House: Public Domain