Freitag, 18. Februar 2005 18:31
Theologische Rumpelkammer: Was der Katholik nicht glauben darf
Seiner berühmten Enzyklika „Quanta cura“ fügte der selige Papst Pius IX. († 1878) achzig Sätzen bei, die eine Sammlung übelster Irrtümer enthalten. Diese Sammlung wurde unter dem Namen „Syllabus“ bekannt. Im folgenden finden sich einige besonders abstoßende Ketzereien.
Es steht jedem Menschen frei, diejenige Religion anzunehmen und zu bekennen, die man, vom Lichte der Vernunft geführt, für wahr erachtet.

Die Menschen können im Kult jedweder Religion den Weg zum ewigen Heil finden und das ewige Heil erlangen.

Wenigstens muß man gute Hoffnung für das ewige Heil all jener hegen, die sich überhaupt nicht in der wahren Kirche Christi befinden.

Der Protestantismus ist nichts anderes als eine unterschiedliche Form derselben wahren christlichen Religion in der es ebenso wie in der katholischen Kirche möglich ist, Gott zu gefallen.

Die Kirche ist keine wahre und vollkommene Gesellschaft, die völlig frei ist. Sie verfügt auch nicht über ihre eigenen und beständigen Rechte, die ihr von ihrem göttlichen Gründer übertragen wurden, sondern es ist Aufgabe der bürgerlichen Gewalt, festzulegen, welches die Recht der Kirche und die Grenzen sind, innerhalb derer sie diese Rechte ausüben kann.

Die kirchliche Gewalt darf ihre Autorität nicht ohne die Erlaubnis und Zustimmung der bürgerlichen Regierung ausüben.

Die Kirche hat nicht die Vollmacht, dogmatisch zu definieren, daß die Religion der katholischen Kirche die einzig wahre Religion sei.

Die Lehre derer, die den Römischen Pontifex mit einem freien und in der gesamten Kirche handelnden Fürsten vergleichen, ist eine Lehre, die im Mittelalter vorherrschte.

Zur Teilung der Kirche in eine östliche und eine westliche haben allzu willkürliche Entscheidungen der Römischen Päpste beigetragen.

Die Lehre der katholischen Kirche widerstreitet dem Wohl und den Vorteilen der menschlichen Gesellschaft.

In einem Gesetzeskonflikt beider Gewalten hat das bürgerliche Recht Vorrang.

Von Katholiken kann jene Art von Jugendbildung gebilligt werden, die vom katholischen Glauben und von der Vollmacht der Kirche losgetrennt ist und die ihr Augenmerk lediglich oder auch nur in erster Linie auf die Naturwissenschaft und die Ziele des irdischen gesellschaftlichen Lebens richtet.

Die Kirche ist vom Staat und der Staat von der Kirche zu trennen.

Über die Vereinbarkeit der zeitlichen Herrschaft mit der geistlichen sind sich die Söhne der christlichen und katholischen Kirche uneins.

In unserer Zeit ist es nicht dienlich, die katholische Religion als die einzige Staatsreligion zu haben und alle übrigen Formen der Gottesverehrung auszuschließen.

Der Römische Pontifex kann und soll sich mit dem Fortschritt, mit dem Liberalismus und mit der modernen Kultur versöhnen und anfreunden.
Copyright © 2008 kreuz.net