Samstag, 15. März 2008 11:05
Im Erzbistum Paderborn weigert sich eine Gemeindereferentin, ihrem Arbeitsvertrag nachzukommen und in der Gemeinde zu wohnen, wo sie angestellt ist. Zur Selbstrechtfertigung überzieht sie ihren Arbeitgeber in der Lokalpresse mit Vorwürfen.


Generalvikariat Paderborn
(kreuz.net) Die Tageszeitung ‘Neue Westfälische’ berichtete am 6. März 2008 von einer ungenannten 36jährigen
Gemeindereferentin im Erzbistum Paderborn, die nicht in der Gemeinde wohnen mag, wo sie als Gemeindereferentin
angestellt ist.
Die Rechtslage ist eindeutig und im Arbeitsvertrag festgelegt: Gemeindereferenten unterliegen
einer Residenzpflicht.
Eine Gemeindereferentin soll mit ihrer Familie das Leben in der Gemeinde teilen –
formuliert die Erzdiözese eine Binsenwahrheit: „Das ist eine Selbstverständlichkeit.“
Doch die Gemeindereferentin
will das nicht begreifen. Sie schiebt die Schuld vor der ‘Neuen Westfälischen’ ihrem Arbeitgeber in die
Schuhe und erklärt medienwirksam von diesem „bitter enttäuscht“ zu sein:
„Das, was Kirche hier tut,
paßt nicht zu dem, was sie sagt“ – behauptet sie.
Bis vor gut einem Jahr arbeitete die Gemeindereferentin
in Sande, einem Stadtteil im Nordwesten der Kreisstadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Dort wohnt sie
auch mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Eigenheim. Doch mit ihrer Stelle in Sande war sie nicht
zufrieden und bat die Erzdiözese um eine Versetzung.
Die Erzdiözese fand für sie eine neue Arbeit
als Gemeindereferentin im sechs Kilometer entfernten Pastoralverbund Paderborn Nord-Ost.
Um der nach
Arbeitsvertrag obligatorischen Residenzpflicht für Gemeindereferenten nachzukommen, meldete die Gemeindereferentin
dort – auf Vorschlag der Schiedsstelle des Paderborner Erzbistums – ihren zweiten Wohnsitz an.
Das ging
nicht gut, und die Erzdiözese ließ eine Abmahnung folgen.
Doch aus Sande will die Gemeindereferentin
nicht weg. Ihre Kinder würden dort zur Schule gehen und ihr Mann sei im Ort beruflich und freundschaftlich
verwurzelt – erklärt sie und zog vor das Paderborner Arbeitsgericht.
„Sie verlangen von mir, daß ich
mich von meiner Familie trenne? Als Kirche?“ – jammert sie dort vor dem Richter.
Die Forderung der Kirche
kollidiere mit dem Selbstverständnis und der Auffassung der Gemeindereferentin von Ehe und Familie –
sekundiert ihr Rechtsanwalt und unterschlägt, daß seine Mandantin ihren Beruf im vollen Wissen um dessen
gemeindegebundenen Charakter gewählt hat.
Im Mai wird sich ein Paderborner Arbeitsrichter erneut mit
dem Fall beschäftigen. Die Gemeindereferentin möchte, daß ihr Problem zu einem „Präzedenzfall“ wird.
Schützenhilfe bekam sie auch von der Journalistin Jutta Steinmetz, die den tendenziösen Artikel über
ihren Fall in der ‘Neuen Westfälische’ schrieb und dazu auch einen Kommentar verfaßte.
Darin bemüht
sie sich, den Fall als Konflikt zwischen den „ Männern im Generalvikariat“ und einer armen „Mitarbeiterin“
auszumalen:
„Schließlich geht es um sechs Kilometer und damit ums Prinzip“ – verfälscht die Journalistin
die Situation.
Die Tatsache, daß die Residenzpflicht eines Gemeindereferenten für dessen pastorale
Arbeit von grundlegender Bedeutung ist und erst eine sinnvolle Tätigkeit ermöglicht, unterschlägt sie.
Statt dessen beschwört Frau Steinmetz aus aktuellem Anlaß den „Weltfrauentag“ und unterstellt einen
angeblichen „Schlag ins Gesicht der vielen Katholikinnen, die sich für die Kirche engagieren, ihren Glauben
zum Beruf gemacht haben.“
Mehr als 75% der Gemeindereferenten seien weiblich. Auf diese Frauen sei die
katholische Kirche existentiell angewiesen – deklamiert die Journalistin, ohne zu erklärten, was diese
Feststellung mit der Residenzpflicht eines Gemeindereferenten zu tun hat.
Abschließend fordert sie –
als ob es das irgendwo gäbe – für Gemeindereferenten eine „problemlose“ Vereinbarung von Beruf und Familie.
© Titelbild: Wikipedia-User „ludger1961“, GFDL