Mittwoch, 19. März 2008 17:48
Rückschlag für die Sabo-Sekte
Die Anhänger des abgefallenen Priesters Franz Sabo benützen schmutzige juristische Tricks, um die Unterwanderung katholischer Pfarreien durch ihren Kultführer zu forcieren.
Der abgefallene Priester Franz Sabo
Der abgefallene Priester Franz Sabo
(kreuz.net) Bereits im März 2005 entließ die Diözese Basel den inzwischen abgefallenen deutschen Priester Franz Sabo als Pfarradministrator von Röschenz im Nordschweizer Kanton Baselland.

Doch mit der kirchenrechtlich illegalen Rückendeckung seines Kirchenrates blieb der Entlassene weiterhin im Amt. Er riß sich sogar die Pfarrkirche unter den Nagel und baute dort gegenwärtig eine eigene, von den Lokalmedien unterstützte Sekte auf.

Im vergangenen Januar schien es sogar, daß die Sabo-Sekte auf den Nachbarort Kleinlützel übergreifen würde. Der abgefallene Priester begann, in der dortigen Pfarrkirche mit Erlaubnis des Kirchenrates illegale Messen zu lesen.

Kleinlützel gehört zum Kanton Solothurn.

Katholiken in Kleinlützel legten beim Regierungsrat – der Regierung des Kantons Solothurn – Beschwerde gegen die Anstellung des abgefallenen Priesters ein.

Doch diese Beschwerde hat sich jetzt nach Angaben der Tageszeitung ‘Solothurner Tagblatt’ von heute erledigt.

Der Sabo-hörige Kirchenrat von Kleinlützel ist nämlich der Entscheidung des Regierungsrates zuvorgekommen und hat den angefochtenen Beschluß über eine aushilfsweise Anstellung von Sabo aufgehoben.

Grund: Ein Rechtsgutachten des Zürcher Kanonikers Andreas Thier war vorher zum Schluß gekommen, daß das Handeln des Kirchenrates nicht nur dem Kirchenrecht, sondern auch der Solothurner Kantonsverfassung widersprach.

Somit waren die Chancen gleich Null, daß der Regierungsrat den Beschluß der Sabo-Anhänger von Kleinlützel gestützt hätte.

Dennoch wird der abgefallene Priester nach Angaben des Sabo-Anhängers und Präsidenten des Kirchenrates von Kleinlützel, Martin Staub, an Ostern „auf jeden Fall“ die Messe in Kleinlützel lesen.

Der aufgehobene Beschluß über die aushilfsweise Anstellung von Sabo sei nicht mit dessen Entlassung gleichzusetzen.

Im Gegenteil: Es habe sich beim angefochtenen Beschluß um eine formelle Wiedereinsetzung gehandelt, die angeblich gar nicht nötig gewesen wäre.

Sabo sei zwar eine Zeitlang nicht mehr beschäftigt worden, aber immer angestellt gewesen.

Das werde weiterhin so bleiben: „Wir werden ihn auch in Zukunft einladen, ein- bis zweimal im Monat einen Gottesdienst abzuhalten“ – so Sabo-Anhänger Staub.

Nach der „Schlitzohrigkeit“ – so das ‘Solothurner Tagblatt’ – der Sabo-Anhänger von Kleinlützel ist unklar, ob die staatliche Oberaufsicht über die Gemeindebehörden von sich aus aktiv wird.

Es ist auf jeden Fall wahrscheinlich, daß der Osterauftritt von Sabo in Kleinlützel zu einer neuen Aufsichtsbeschwerde führt und den Staat zum Handeln zwingt.

Dann sind Sabos Tage im Kanton Solothurn gezählt.

Solothurner Kirchgemeinden sind zwar frei, Priester anzustellen. Doch die weltliche Kantonsverfassung verlangt von ihnen, sich im Rahmen der innerkirchlichen Ordnung zu bewegen.

Der Entscheid des Sabo-hörigen Kirchenrates, den abgefallenen Priester in Kleinlützel Gottesdienste abhalten zu lassen, widerspricht demnach der Kantonsverfassung.

Beschäftigt die Kirchgemeinde Sabo trotzdem weiter, drohen im schlimmsten Fall die Absetzung des Kirchgemeinderats und eine Zwangsverwaltung.
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