Dienstag, 25. März 2008 08:48
Erinnerung an die Gefallenen + Kardinal verstorben + Gläubige vor dem Dom + Man darf sie nicht zeigen + Gescheitert
Erinnerung an die GefallenenVatikan. Nach dem Regina-Coeli-Gebet am Ostermontag erinnerte Papst Benedikt
XVI. an die im letzten Jahr ermordeten katholischen Missionare: „Sich an diese Brüder und Schwestern
zu erinnern und für sie zu beten, ist eine geschuldete Danksagung im Namen der ganzen Kirche.“
Kardinal
verstorbenMexiko. Am Samstag starb der ehemalige Erzbischof von Monterrey im Nordosten Mexikos, Adolfo
Antonio Kardinal Suarez Rivera, mit 81 Jahren. Schon im Jahr 2005 hatte er aus Gesundheitsgründen nicht
am Konklave teilnehmen können, das zur Wahl von Papst Benedikt XVI. führte.
Gläubige vor dem Dom
Deutschland. Am Ostermontag demonstrierten mehrere hundert Leute aus Kempen vor dem Aachener Dom gegen
die
Zwangsfusionierung ihrer Pfarrei. Sie erklärten: „Manni, laß’ die Kirche im Dorf“, „Christ sein
ist, was wir daraus machen“, „Wo soll hin die Jugend mit einem Bistum ohne Tugend“. Bischof Heinrich Mussinghoff
und sein Generalvikar Manfred von Holtum gingen unerwarteterweise auf die Demonstranten zu. Der Bischof
bat, auf den Gesprächstermin am 14. April zu warten.
Man darf sie nicht zeigenDeutschland. Am 14.
März organisierte die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Freiburg zum zehnten Mal ihre jährliche Demonstration
gegen die Kinderabtreibung. Die Gläubigen beteten, sangen und klagten die Gewalt gegen ungeborene Kinder
an. Die Polizei verbot ein Plakat, das eine Abtreibungsleiche zeigte. Die Begründung: „Kinder aus der
Stadt könnten dieses Bild sehen“.
GescheitertPolen. Am letzten Dienstag lehnte das polnische Parlament
ein Gesetz über die Ratifizierung des von der EU gewollten Vertrags von Lissabon ab. Die notwendige Zweidrittelmehrheit
scheiterte an der oppositionelle Partei ‘Pis’ – Recht und Gerechtigkeit –, welcher Staatspräsident Lech
Kaczynski angehört. Kaczynski erkärte im Fernsehen, daß dieser Vertrag durch die Hintertüre Kinderabtreibung
und die staatliche Anerkennung des Homo-Konkubinats einführt. Das Gesetz könnte noch mittels einer Volksabstimmung
verabschiedet werden. Allerdings müßte dazu die Wahlbeteiligung über 50 Prozent liegen.