Freitag, 28. März 2008 11:46
Das Bistum Chur hat eine Klarstellung zu einigen Presseartikeln veröffentlicht, die eine angeblich bevorstehende Ernennung von neuen Weihbischöfen betrafen.


Bistumswappen von Chur
(kreuz.net) Das Bischöfliche Ordinariat der Diözese Chur hat heute eine Stellungnahme publiziert.
Hintergrund
dafür sind zwei Artikel, die der kirchenfeindliche Journalist Michael Meier in der antikatholischen Züricher
Tageszeitung ‘Tages-Anzeiger’
veröffentlicht hat.
In seinen Hetz-Artikel zieht Meier zwei Priester durch
den Dreck, die offenbar als Weihbischöfe für das Bistum Chur vorgesehen sind.
In der Stellungnahme
erinnert die Diözese Chur daran, daß Bischof Vitus Huonder bereits am vergangenen 23. Februar in einem
Interview mit dem romanischsprechenden ‘Radio Romontsch’ erklärt hat, daß der Papst ihm zugestanden
habe zwei Weihbischöfe zu erbitten, die ihm bei seiner Amtsführung behilflich sein würden.
Die Diözese
verweist auf das Kichenrecht, Kanon 403 Paragraph 1, wo es zur Bestellung eines Weihbischofs heißt:
„Wenn die pastoralen Erfordernisse einer Diözese es anraten, können auf Ersuchen des Diözesanbischofs
ein oder mehrere Auxiliarbischöfe ernannt werden. Ein Auxiliarbischof besitzt nicht das Recht der Nachfolge“.
Dann folgt eine kurze Stellungnahme:
„Die Bestimmung der Person eines Weihbischofs, der gegebenenfalls
in Zukunft in Zürich tätig sein soll, steht derzeit nicht zur Diskussion.
Denn in der Person von Weihbischof
Dr. Paul Vollmar amtiert ein Weihbischof des Bistums Chur in Zürich.“
Heute hat sich auch der Pressesprecher
des Bistums Chur, Domherr Christoph Casetti, vor der Lokalpresse zu den Indiskretionen geäußert.
Es
blieb ihm nichts anderes übrig, als die Wunden zu lecken: „Sollte das Päpstliche Geheimnis ein weiteres
Mal nicht eingehalten worden sein, so wäre dies sehr bedauerlich.“