Sonntag, 6. April 2008 13:45
Hexenwahn, Holocaust und Evolution
Die drei Geistesströmungen Hexenwahn, Holocaust und Evolution haben eine Gemeinsamkeit – nämlich ihre Offenkundigkeit. Von Johannes Lerle.
Hexen gibt es wirklich.
Hexen gibt es wirklich.
(kreuz.net) Woher wußte man, daß Hexen auf Besen durch die Lüfte fliegen können? Was für eine Frage! Man hatte von frühester Kindheit an ständig davon gehört.

Auch waren alle gelehrten Männer jener Zeit davon überzeugt. Außerdem wurde dies in zahlreichen Strafprozessen festgestellt. Somit galt es als offenkundig, daß Hexen auf Besen durch die Lüfte fliegen können.

Manch einer, der sich damals dem Hexenwahn widersetzte, wurde ebenfalls umgebracht.

Was soll da die Frage, aufgrund welcher Naturgesetze die Hexen auf Besen durch die Lüfte fliegen können! Es galt doch als offenkundig, daß dies geschieht.

Die Geschichtsschreibung gründet auf historischen Dokumenten, nicht auf Gerichtsurteilen.
Die Geschichtsschreibung gründet auf historischen Dokumenten, nicht auf Gerichtsurteilen.
Heutige Offenkundigkeiten

Heute gilt es als offenkundig, daß sechs Millionen „Juden“ vorwiegend in Gaskammern umgebracht wurden.

Das haben wir in der Schule gelernt. Das haben wir in vielen Fernsehsendungen erfahren. Daran erinnern uns Politiker bei verschienen Anlässen. Alle wissen es. Zwar gibt es Widerspruch.

Den gab es auch zur Zeit des Hexenwahns.

Aber wie unhaltbar dieser sei, zeigen uns Gerichte dadurch, daß sie Holocaust-Leugner bis zu fünf Jahren ins Gefängnis werfen.

Wenn der Gesetzgeber die Leugnung des Völkermordes an den „Juden“ unter Strafe stellt, wenn das deutsche Bundesverfassungsgericht die damit verbundene Einschränkung des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung für grundgesetzkonform erklärt (90, 241, Seite 252), wenn viele Filmemacher, Geschichtsprofessoren und auch Augenzeugen uns die Judenvernichtung bestätigen, wenn das in der Bevölkerung allgemein bekannt ist, dann muß es doch wohl so gewesen sein.

Gewiß gilt es als gerichtliche Tugend, Widersprüchen und Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen nachzugehen und die Vereinbarkeit mit den Naturgesetzen zu überprüfen.

Doch das gilt anscheinend nicht für das alleroffenkundigste Ereignis in der Menschheitsgeschichte.

Auch hier sind die gängigen Standards sauberer Gerichtsarbeit anzuwenden, wäre ja eine „Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes“, da das ja Zweifel an der behaupteten Aussage voraussetzen würde.

Zweifeln erlaubt – Zweifeln verboten
Doch bei dem alleroffenkundigsten Ereignis sind Zweifel unangebracht.

Denn der nationalsozialistische Völkermord darf nicht angezweifelt werden. Vielmehr haben wir uns besonders als Deutsche in der Gewißheit desselben ständig Asche auf unser Haupt zu streuen und wegen unserer besonderen Vergangenheit die finanziellen und militärischen Wünsche des Staates Israel zu erfüllen.

Alle anderen geschichtlichen Ereignisse darf man öffentlich anzweifeln und sogar leugnen, nur die Judenvernichtung nicht.

Denn mit diesem schrecklichen Geschehen wird die Sonderstellung des „jüdischen“ Volkes begründet, die zu dessen Machtfülle führt.

Durch ihre Machtfülle kann diese Minderheit nicht nur öffentliche Zweifler am politisch korrekten Geschichtsbild ins Gefängnis werfen lassen, sondern auch Geldströme zu „jüdischen“ Institutionen lenken.

Finanzielle Interessen spielten auch beim Hexenwahn eine Rolle. Diejenigen, die von den materiellen Gütern der Hingerichteten profitierten, sorgten schon dafür, daß der Bevölkerung die Gefahr bewußt blieb, die von der Hexerei ausging.

Der Autor, Dr. Johannes Lerle (55), ist ein bekannter Lebensschützer aus Erlangen. Im vergangenen Juni verurteilte ihn das Amtsgericht Erlangen wegen angeblicher Holocaust-Leugnung zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung.

Nächstes Mal: Es droht das Jüngste Gericht
Copyright © 2008 kreuz.net