Donnerstag, 3. April 2008 15:35
Der Papst hat den St. Pöltner Ex-Regens und seinen Stellvertreter für die Rolle bestraft, welche die beiden im Homo-Skandal spielten, der die Kirche in Österreich im Frühjahr 2004 zum Beben brachte.


Der Fall St. Pölten soll nun kirchenrechtlich abgeschlossen worden sein.
(kreuz.net) Der Fall St. Pölten ist für die beiden damaligen Leiter des diözesanen Priesterseminars –
Prälat Ulrich Küchl und
Hw. Wolfgang Rothe – auch von seiner kirchenrechtlichen Seite abgeschlossen.
Das berichtete der Forumsteilnehmer ‘Alexius’ am 26. März im für Außenstehende nicht zugänglichen
Teil des Forums des Linzer Nachrichtenportals ‘kath.net’.
Hinter dem Lesernamen ‘Alexius’ verbirgt sich
Hw. Alexander Pytlik (38). Der Geistliche ist Vizeoffizial sowie Kirchenrektor im Bistum Eichstätt und
Betreiber der Internetseite
‘padre.at’. Er gilt als Intim-Feind von Hw. Wolfgang Rothe.
In der Vergangenheit
ist er auch als Rechtsberater von Bischof Klaus Küng von St. Pölten aufgetreten.
Ex-Regens Küchl und
sein Subregens Rothe waren im Juli 2005 von ihren Ämtern zurückgetreten, nachdem hochkompromittierende
Photos an die Öffentlichkeit gelangt und um die Welt gegangen waren. Die Aufnahmen zeigten die beiden
in homo-unzüchtigen Posen.
Wörtlich schreibt ‘Alexius’ im Forum: „Nach allen zuverlässigen Quellen
ist der sogenannte »Fall St. Pölten« nun auch von seiner kirchenrechtlichen Seite her für die beiden
ehemaligen Priesterausbildner Prälat Küchl und Dr. Rothe abgeschlossen.“
‘Alexius’ geht davon aus,
daß darüber auch eine kurze Notiz im St. Pöltner Diözesanblatt erscheinen wird.
„Offenbar hat nun
sogar Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. selbst das ‘Decretum specificum’ unterzeichnet und dem Einspruch
der beiden genannten Priester gegen die von Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng verhängte Kirchenstrafe
nicht stattgegeben“ – erklärt ‘Alexius’:
„Es sieht danach aus, daß die Strafe in Rom sogar noch verschärft
worden ist, da angeblich die »unbefristete Suspendierung beider Priester« verhängt worden sei.“
Beide
müßten nun rechtskräftig außerhalb der Diözese St. Pölten wohnen, blieben jedoch suspendierte Diözesanpriester:
„Nach einer angemessenen Bußzeit ist eine teilweise Aufhebung der Suspendierung – zum Beispiel Genehmigung
der Meßzelebration oder ähnliches – denkbar.“
Damit sei 3,5 Jahre nach der Päpstlichen Visitation
definitiv geklärt, „daß die Arbeit des Visitators und heutigen Bischofs Küng [von Sankt Pölten] einwandfrei
abgelaufen war.“
Die „gesamte Lügenkampagne“ der österreichischen Monatszeitschrift ‘Der 13.’ mit dem
„Dauermärchen der Kardinalsintrige“ sei somit für immer gestorben.