Freitag, 4. April 2008 14:03


Geht es an den deutschen Gerichten um Gerechtigkeit?
(kreuz.net) Am 1. April mußte Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen einen 45minütigen Strafprozeß
über sich ergehen lassen. Schauplatz war das Amtsgericht Dorsten.
Dorsten ist eine 80.000-Seelen-Stadt
im Regierungsbezirk Münster.
Hintergrund des Falles war eine Unterlassungserklärung mit Anwaltsgebühren
von knapp 500 Euro. Dieser war vor fast zwei Jahren von der Speyrer Rechtsanwältin Yvonne Groß-Wetz
gefordert worden.
Es ging dabei um ungebetene und unautorisierte Anhänge in der
Webseite von Hw. Carsten
Leinhäuser durch den Sedi-Pater sowie um Klagen wegen Beleidigung. Hw. Leinhäuser ist ein junger Priester
der Diözese Speyer.
Während des Strafprozesses wurde unter anderem der von Lingen auf der Webseite
‘kreuz.net’ veröffentlichte Text
„Verp*ss dich, du *rschloch“ vorgelesen.


Pater Rolf Hermann Lingen
Im Zusammenhang mit der Beleidigungsanklage
forderte der Sedisvakantisten-Pater zusammen mit Anwesenden im Gerichtssaal die Richterin mehrfach auf,
zu erklären, was eine „Beleidigung“ sei.
Schließlich rief die Richterin einer Anwesenden zu: „Halten
Sie die Klappe!“ Die Anwesende meinte, daß das doch eine Beleidigung wäre.
Davon wollte die Richterin
aber zunächst nichts wissen.
Dann rief Sedi-Pater Lingen dem Staatsanwalt zu: „Strafanzeige gegen Richterin
wegen Beleidigung“. Darauf die Richterin kleinlaut: „Ich entschuldige mich“.
Lingen bezeichnet die Richterin
in einem Prozeß-Bericht als „schizophrene Pöblerin“:
„Die Anonyme erklärte auf Frage nach ihrem Namen:
»Das braucht Sie nicht zu interessieren«“ – so der Sedisvakantisten-Pater. Auf die Dame warte jetzt
wegen der besonderen Schwere ihrer Beleidigung „mindestens eine Gefängnishaft von einem Jahr“.
Die „Hardcore-Pöblerin“
habe nicht nur eine ganze Orgie aus Schizophrenie abgefackelt, „sondern bestätigte zudem eindrücklich
die Komplett-Schizophrenie der deutschen Justiz.“
Staatsanwalt Hoss, der bei der Verhandlung anwesend
war, nennt Lingen einen „ahnungslosen Konzentrationsgestörten“:
„Hoss wirkte so erfrischend wie eine
Überdosis Schlaftabletten. Schon bei Verlesung der Anklageschrift ließ er sich Zeit, vieeeel Zeit. Sein
Schnarchtempo rettete ihn aber nicht“.
Obwohl der Text „jämmerlich niveaulos“ gewesen sei, habe sich
Hoss so derbe und unaufhörlich verhaspelt, daß aus dem Zuschauerraum die Feststellung kam: „Lesen ist
schon schwierig.“
Als Sachverständiger wurde der Psychiater
Dieter Oswald von der Rheinischen Klinik
Langenfeld im Regierungsbezirk Düsseldorf beigezogen.
Sedisvakantisten-Pater Lingen bezeichnet ihn als
„fetten Grinser“:
„Oswald ist ein relativ kleiner, massiv übergewichtiger Mann mit sehr »legerer«
Garderobe, ungepflegtem Schnauzbart, (anscheinend) katastrophaler Mundhygiene, einem vermutlich infolge
Hypertonus rotem Gesicht, der praktisch permanent grinste und lachte.“
Lingen fährt weiter: „Auf meine
Frage nach seiner Größe und Gewicht meinte er, er müsse das nicht sagen. Auf meinen Hinweis, daß seine
Freßsucht eine psychologische Störung sei, und auf meine Frage, ob er in Behandlung sei, grinste er
wieder nur.“
Wer den Spruch „Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper“ kenne, mache sich bezüglich
Oswald bereits beim ersten Anblick seine Gedanken – sinniert der Sedisvakantisten-Pater.
Der psychologische
Sachverständige bezeichnete den Sedi-Pater vor Gericht als „paranoid“.
In seinem Prozeßbericht gibt
Lingen zu diesem Begriff einige Erläuterungen: Paranoia bedeute etymologisch ganz unspezifiziert „Verrücktheit“,
„Wahnsinn“.
„Zur Behandlung von Paranoia kommen nicht nur Psychopharmaka, sondern auch Hirnoperationen
in Betracht“ – so Lingen:
Umgangssprachlich sei mit Paranoia meistens der Verfolgungswahn gemeint, der
zum Beispiel zu Vermutungen führe, daß die Totalüberwachung durch den Staat mit Kameras, Vorratsdatenspeicherung,
Radiofrequenz-Identifikation negative Folgen haben könnte.
Lingens Kommentar: „Basierend auf nur 25
Minuten in einem Schmierentheater wurden also vierzig Jahre eindeutiger Anerkenntnis meiner geistigen
Gesundheit mit einem Grinsen vom Tisch gewischt.“
Das Gericht folgte dem psychologischen Sachverständigen
und erklärte den Sedisvakantisten-Pater für paranoid mit verminderter Schuldfähigkeit. Das Urteil:
dreißig Tage Haft.
Kommentar des Sedisvakantisten-Paters: „Die mir angedichtete verminderte Schuldfähigkeit
ist bereits gigantischer Rufmord“. Er habe sich stets bester geistiger Gesundheit erfreut:
„Abitur mit
1,6, Zweites-Vatikanum-»Diplom« mit »sehr gut«, diverse Arbeitszeugnisse, das Urteil des Landgerichtes
Essen und die Bittschreiben seitens Dritter um die Bischofsweihe für Pater Rolf Hermann Lingen.“