Freitag, 4. April 2008 14:03
Halten Sie die Klappe!
Bei einem Beleidigungsprozeß gegen den Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen wurde die Richterin ausfällig. Dann erklärte sie den Angeklagten für paranoid und verurteilte ihn.
Geht es an den deutschen Gerichten um Gerechtigkeit?
Geht es an den deutschen Gerichten um Gerechtigkeit?
(kreuz.net) Am 1. April mußte Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen einen 45minütigen Strafprozeß über sich ergehen lassen. Schauplatz war das Amtsgericht Dorsten.

Dorsten ist eine 80.000-Seelen-Stadt im Regierungsbezirk Münster.

Hintergrund des Falles war eine Unterlassungserklärung mit Anwaltsgebühren von knapp 500 Euro. Dieser war vor fast zwei Jahren von der Speyrer Rechtsanwältin Yvonne Groß-Wetz gefordert worden.

Es ging dabei um ungebetene und unautorisierte Anhänge in der Webseite von Hw. Carsten Leinhäuser durch den Sedi-Pater sowie um Klagen wegen Beleidigung. Hw. Leinhäuser ist ein junger Priester der Diözese Speyer.

Während des Strafprozesses wurde unter anderem der von Lingen auf der Webseite ‘kreuz.net’ veröffentlichte Text „Verp*ss dich, du *rschloch“ vorgelesen.

Pater Rolf Hermann Lingen
Pater Rolf Hermann Lingen
Im Zusammenhang mit der Beleidigungsanklage forderte der Sedisvakantisten-Pater zusammen mit Anwesenden im Gerichtssaal die Richterin mehrfach auf, zu erklären, was eine „Beleidigung“ sei.

Schließlich rief die Richterin einer Anwesenden zu: „Halten Sie die Klappe!“ Die Anwesende meinte, daß das doch eine Beleidigung wäre.

Davon wollte die Richterin aber zunächst nichts wissen.

Dann rief Sedi-Pater Lingen dem Staatsanwalt zu: „Strafanzeige gegen Richterin wegen Beleidigung“. Darauf die Richterin kleinlaut: „Ich entschuldige mich“.

Lingen bezeichnet die Richterin in einem Prozeß-Bericht als „schizophrene Pöblerin“:

„Die Anonyme erklärte auf Frage nach ihrem Namen: »Das braucht Sie nicht zu interessieren«“ – so der Sedisvakantisten-Pater. Auf die Dame warte jetzt wegen der besonderen Schwere ihrer Beleidigung „mindestens eine Gefängnishaft von einem Jahr“.

Die „Hardcore-Pöblerin“ habe nicht nur eine ganze Orgie aus Schizophrenie abgefackelt, „sondern bestätigte zudem eindrücklich die Komplett-Schizophrenie der deutschen Justiz.“

Staatsanwalt Hoss, der bei der Verhandlung anwesend war, nennt Lingen einen „ahnungslosen Konzentrationsgestörten“:

„Hoss wirkte so erfrischend wie eine Überdosis Schlaftabletten. Schon bei Verlesung der Anklageschrift ließ er sich Zeit, vieeeel Zeit. Sein Schnarchtempo rettete ihn aber nicht“.

Obwohl der Text „jämmerlich niveaulos“ gewesen sei, habe sich Hoss so derbe und unaufhörlich verhaspelt, daß aus dem Zuschauerraum die Feststellung kam: „Lesen ist schon schwierig.“

Als Sachverständiger wurde der Psychiater Dieter Oswald von der Rheinischen Klinik Langenfeld im Regierungsbezirk Düsseldorf beigezogen.

Sedisvakantisten-Pater Lingen bezeichnet ihn als „fetten Grinser“:

„Oswald ist ein relativ kleiner, massiv übergewichtiger Mann mit sehr »legerer« Garderobe, ungepflegtem Schnauzbart, (anscheinend) katastrophaler Mundhygiene, einem vermutlich infolge Hypertonus rotem Gesicht, der praktisch permanent grinste und lachte.“

Lingen fährt weiter: „Auf meine Frage nach seiner Größe und Gewicht meinte er, er müsse das nicht sagen. Auf meinen Hinweis, daß seine Freßsucht eine psychologische Störung sei, und auf meine Frage, ob er in Behandlung sei, grinste er wieder nur.“

Wer den Spruch „Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper“ kenne, mache sich bezüglich Oswald bereits beim ersten Anblick seine Gedanken – sinniert der Sedisvakantisten-Pater.

Der psychologische Sachverständige bezeichnete den Sedi-Pater vor Gericht als „paranoid“.

In seinem Prozeßbericht gibt Lingen zu diesem Begriff einige Erläuterungen: Paranoia bedeute etymologisch ganz unspezifiziert „Verrücktheit“, „Wahnsinn“.

„Zur Behandlung von Paranoia kommen nicht nur Psychopharmaka, sondern auch Hirnoperationen in Betracht“ – so Lingen:

Umgangssprachlich sei mit Paranoia meistens der Verfolgungswahn gemeint, der zum Beispiel zu Vermutungen führe, daß die Totalüberwachung durch den Staat mit Kameras, Vorratsdatenspeicherung, Radiofrequenz-Identifikation negative Folgen haben könnte.

Lingens Kommentar: „Basierend auf nur 25 Minuten in einem Schmierentheater wurden also vierzig Jahre eindeutiger Anerkenntnis meiner geistigen Gesundheit mit einem Grinsen vom Tisch gewischt.“

Das Gericht folgte dem psychologischen Sachverständigen und erklärte den Sedisvakantisten-Pater für paranoid mit verminderter Schuldfähigkeit. Das Urteil: dreißig Tage Haft.

Kommentar des Sedisvakantisten-Paters: „Die mir angedichtete verminderte Schuldfähigkeit ist bereits gigantischer Rufmord“. Er habe sich stets bester geistiger Gesundheit erfreut:

„Abitur mit 1,6, Zweites-Vatikanum-»Diplom« mit »sehr gut«, diverse Arbeitszeugnisse, das Urteil des Landgerichtes Essen und die Bittschreiben seitens Dritter um die Bischofsweihe für Pater Rolf Hermann Lingen.“
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