Donnerstag, 10. April 2008 11:10
Der langen Rede kurzer Sinn
Ob man darf oder nicht darf, kann in verschrobenen vier Seiten oder in einem einzigen Satz gesagt werden. Das bittere Ende der bischöflichen Manipulationen an der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.
Bischof Franz Kamphaus
Bischof Franz Kamphaus
(kreuz.net) Hw. Albert Schechter (63) leitet die Pfarrei Sankt Anna in Ranstadt in Oberhessen. Die 5.000-Seelen-Gemeinde gehört zum Bistum Mainz.

Im Schriftenstand des Geistlichen liegt auch ein Hirtenwort des emeritierten Bischofs von Limburg, Mons. Franz Kamphaus (76), aus dem Jahre 1994 auf. Es steht unter dem Titel „Von der Kommunion ausgeschlossen??“.

Mons. Kamphaus benützt darin die bekannte nachkonziliäre Rhetorik, um in Todsünde lebende, wiederverheiratete Geschiedene dazu zu ermuntern, „auf ihr Gewissen zu hören“ und ungebeichtet und unbereut die Heilige Kommunion zu empfangen.

Er weist auf den „nach wie vor sehr bedenkenswerten“ Brief der Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz aus dem Jahr 1993. Das Schreiben wurde von den späteren Kardinälen Karl Lehmann und Walter Kasper sowie vom damaligen Erzbischof von Freiburg, Mons. Oskar Saier († 2008), unterschrieben.

Seinem Jubel für die drei Bischöfe läßt Mons. Kamphaus Tadel für die Antwort der Glaubenskongregation unter dem damaligen Präfekten, Joseph Kardinal Ratzinger, folgen: „Die Kongregation für die Glaubenslehre hat in den vergangenen Tagen darauf geantwortet. Das römische Dokument beantwortet nicht nur alle Fragen, es wirft neue Fragen auf.“

Einleitend bekräftigt Bischof Kamphaus mit eindeutigen, kompromißlosen Formulierungen das klare Jesuswort von der Unauflöslichkeit der Ehe – und stellt es sogleich in Frage: „Kann es im Einzelfall doch Ausnahmen geben?“

Mons. Kamphaus weist noch darauf hin, daß die Berufung auf das Gewissen heute vielfach gewissenlos sei. Die Stimme des Gewissens sei auch in der Bibel und Tradition der Kirche hörbar.

Doch dann benützt er die üblichen theologischen Hasensprünge, um auch das Gegenteil zu sagen: Es sei „beste katholische Tradition“, daß der einzelne Gläubige „nach reiflicher Prüfung seines an den Normen orientierten Gewissens auch zu einem vom Lehramt abweichenden Urteil“ kommen könne.

Im weiteren wird klar, daß die Aussagen von Bischof Kamphaus über Jesusworte, gewissensloses Gewissen, Evangelium und Tradition Wortmüll und Alibi-Übung waren.

Nachdem er – sogar mit Berufung auf den Heiligen Thomas von Aquin – dem Relativismus das Wort geredet hat, kommt Mons. Kamphaus zur Sache: „Ist eine Gewissensentscheidung nicht auch dann zu respektieren, wenn ein Katholik, der in einer kirchlich ungültigen Ehe lebt, die heilige Kommunion empfängt?“

Er weist auch auf die – unmoralische und unbiblische – Ehescheidungspraxis der Orthodoxen hin.

Dann fällt dem Bischof noch ein politisches Argument ein: Nichtkatholiken sei es schon lange erlaubt unter gewissen Umständen die Kommunion zu empfangen. Geschiedene und wiederverheiratete Katholiken sollten aber beim Kommunionempfang nicht schlechter gestellt werden als diese.

Nachdem der Bischof seine glatte Lösung serviert hat, heuchelt er, „daß es dort, wo Menschen scheitern keine glatten Lösungen“ gebe.

Pfarrer Schechter beweist, daß er die bischöflichen Verdrehungen ohne Wenn und Aber verstanden hat. Am Ende des in seinem Schriftenstand ausgelegten Hirtenwortes hat er selber hinzugefügt:

„In diesem Sinne sind in unserer Pfarrgemeinde wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion eingeladen!“

Die ursprüngliche Datumsangabe des Dokumentes „Advent 1994“ hat er handschriftlich mit „Advent 1994/2007“ ergänzt und mit seinem Namen unterschrieben.

Nachdem Bischof Kamphaus lange genug mit dem Finger herumgefuchtelt hat, muß er plötzlich feststellen, daß er ohne Arm dasteht.

© Bild: Moguntiner, CC-BY-SA/2.0
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