Sonntag, 20. Februar 2005 13:51
Das Homo-Konkubinat bedroht die Bürgerrechte
Der Präsident der kanadischen Bischofskonferenz wandte sich am Dienstag mit einem Offenen Brief an den Regierungschef seines Landes: „Das Homo-Konkubinat dient dem Gemeinwohl nicht und gefährdet die Gewissensfreiheit.“
Brendan M. O'Brien, Erzbischof von St. John's, Neufundland
Brendan M. O’Brien, Erzbischof von St. John’s, Neufundland
15. Februar 2005

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Die katholischen Bischöfe von Kanada widersetzen sich dem Gesetzesentwurf C-38, der unter dem Titel „Gesetz über die Rechtsfähigkeit zur Zivilehe“ steht. Unser Widerstand wurzelt in der Überzeugung, daß dieses Gesetz dem Gemeinwohl wegen der darin vorgeschlagenen Neudefinierung der Ehe nicht dienlich ist. Außerdem gibt das Gesetz Anlaß zu Befürchtungen bezüglich des Schutzes der Gewissens- und Religionfreiheit.

Wir Bischöfe werden darum die 13 Millionen kanadischen Katholiken weiterhin aufrufen, ihre Sorgen über das vorgeschlagene Gesetz gemeinsam mit Millionen von Bügern mit oder ohne Glauben kundzutun.

Trotz des Entscheides des Obersten kanadischen Gerichtshofes zur Ehe-Frage und trotz einer grundsätzlichen Anerkennung der Religions- und Gewissensfreiheit, ist die kanadische Regierung darin gescheitert:

1. die Ehe als Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau anzuerkennen, zu schützen und zu bestätigen, obwohl der Oberste Gerichtshof nicht erklärt hat, daß diese Ehe-Definition gegen grundlegende bürgerliche Freiheiten verstoße oder daß eine Neudefinierung der Ehe notwendig sei, um den bürgerlichen Freiheiten zu entsprechen.

2. zusammen mit den Lokalregierungen Gesetze zum Schutz der Gewissens- und Religionsfreiheit zu erlassen, damit kein Kanadier gezwungen wird, gegen sein Gewissen und seine Religion zu handeln.

3. zusammen mit den Lokalregierungen zu gewährleisten, daß Geistliche und Mitglieder von Glaubensgemeinschaften über Ehe und Homosexualität im Einklang mit ihrem Gewissen und ihrer Religion lehren und predigen dürfen.

4. zusammen mit den Lokalregierungen zu gewährleisten, daß Heilige Stätten und Einrichtungen, die im Besitz von Glaubensgemeinschaften sind oder von diesen gemietet werden, nicht gezwungen werden, Ehezeremonien zu beherbergen, die ihrem Glauben widersprechen.

5. zusammen mit den Lokalregierungen zu gewährleisten, daß Geistliche und staatliche Beamte, die in Kanada Ehen bezeugen, nirgends gezwungen werden, einer Eheschließung, die ihrem Gewissen oder ihrer Religion widerspricht, beiwohnen zu müssen.

6. Glaubensgemeinschaften, welche die vorgeschlagene Neudefinierung der Ehe nicht anerkennen, vor Einschränkungen ihres Gemeinnützigkeitsstatus zu schützen.

Die Ehe ist eine Liebesgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Sie ist auf die Fortpflanzung ausgerichtet und für das Überleben der Gesellschaft notwendig. Ihr Zweck ist das Wohl des Ehepaares und die Zeugung und Erziehung von Kindern.

Die Ehe als Verbindung eines Mannes und einer Frau ist eine einzigartige und unersetzbare Institution, die es verdient, von der Regierung geschützt und anerkannt zu werden.

Das staatliche Interesse an der Ehe bestand und besteht darin, daß die Geschlechter in einer idealen Gemeinschaft verbunden sind, wo Kinder geboren und erzogen werden, nicht nur zum Wohl der Kinder sondern der ganzen Gesellschaft.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung vernichtet dieses altehrwürdige Anliegen und ersetzt es durch eine vereinbarte Beziehung zwischen zwei Menschen. Wenn eine solche einmal zum Anliegen des Staates wird, ist die Ehe als soziale Institution bedeutungslos, weil auf plötzlich alle vereinbarten Beziehungen zwischen Erwachsenen den Anspruch erheben, gleich behandelt zu werden.

Warum stürzen wir uns in eine radikal neue Gesetzgebung, die so dramatische Langzeitfolgen für die Gesellschaft beinhaltet und das große Risiko in sich birgt, Kanada in Fragen der Gewissens- und Religionsfreiheit zu spalten?

Darum wiederholen wir, die Bischöfe der katholischen Kirche in Kanada, in Übereinstimmung mit dem jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes und auf Grundlage der Religions-und Gewissensfreiheit wie sie in der kanadischen „Charta der Rechte und Freiheiten“ niedergeschrieben sind, unseren Appell an Sie, Herr Ministerpräsident, und die anderen Anführer der politischen Parteien im kanadischen Parlament, sicherzustellen, daß alle Abgeordneten und auch die Mitglieder des Kabinetts, frei sein werden, in dieser Frage nach ihrem Gewissen abzustimmen.

Hochachtungsvoll,

Brendan M. O’Brien
Erzbischof von St. John’s, Neufundland
Präsident der kanadischen Bischofskonferenz
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