Mittwoch, 23. April 2008 16:34
Nicht suspendiert
Alle von Prälat Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang Rothe beim Heiligen Stuhl eingebrachten Rekurse seien zurückgewiesen worden, ließ die Diözese St. Pölten kürzlich verlauten. Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Von Dr. Gabriele Waste, Klagenfurt. UPDATE
Stadtkern von Sankt Pölten
Stadtkern von Sankt Pölten
(kreuz.net, Vatikan) Als ehemalige Mitarbeiterin der Römischen Kurie erfaßte mich sofort ein ungutes Gefühl, als ich in den Medien hören oder lesen mußte, die ehemaligen Leiter des Sankt Pöltener Priesterseminars, Prälat Ulrich Küchl und Hw. Wolfgang Rothe, seien vom Priesteramt suspendiert worden.

Nach der Apostolischen Visitation des Sankt Pöltener Priesterseminars im Sommer 2004 hatte Diözesanbischof Klaus Küng bekanntlich eine Reihe von „Maßnahmen“ gegen die beiden Mitarbeiter seines Vorgängers Kurt Krenn getroffen.

Dagegen hatten sie sich mit den im Kirchenrecht vorgesehenen Rechtsmitteln zur Wehr gesetzt.

Alle diese sogenannten Rekurse, ließ nun die Diözese St. Pölten am 3. April in einer Presseerklärung verlauten, seien vom Heiligen Stuhl „zurückgewiesen“ worden, beide Priester „von jedem priesterlichen Dienst suspendiert“.

Papst Benedikt XVI. höchstpersönlich habe die Entscheidung approbiert, das heißt „sie zu seiner eigenen gemacht“.

Was mich stutzig machte, war zum einen der erneute, von der Sache her völlig unnötige und für die Kirche in jedem Fall schädliche Gang in die Öffentlichkeit, zum anderen die drastische und unfachliche Terminologie der Presseerklärung.

Beides entspricht nämlich nicht den Gepflogenheiten des Heiligen Stuhls.

Nachdem mein Interesse einmal geweckt war, fiel es mir aufgrund meiner kurialen Verbindungen nicht schwer, an eine Kopie des römischen Dekrets zu gelangen. Dekrete der Römischen Kurie werden zwar in der Regel – vor allem dann, wenn der gute Ruf der Betroffenen gefährdet werden könnte – mit größtmöglicher Diskretion behandelt.

Sie unterliegen aber, von begründeten Ausnahmen abgesehen, nicht dem Amtsgeheimnis.

Ich staunte nicht schlecht, als ich das von der Kongregation für den Klerus am 5. März 2008 erlassene Dekret schließlich im Wortlaut vor mir liegen hatte.

Dessen Inhalt hat nämlich mit der von der Diözese St. Pölten veröffentlichten Presseerklärung vom 3. April wenig gemeinsam.

Vielmehr entpuppt sich die diözesane Presseerklärung bei näherem Hinsehen als der wenig überzeugende Versuch, eine durch und durch ausgewogene Entscheidung des Heiligen Stuhls in einen Triumph des Bischofs umzumünzen.

Zunächst einmal wird im Dekret selbst der angebliche Sex-Skandal im Sankt Pöltener Priesterseminar überhaupt nicht erwähnt.

Im Mittelpunkt steht vielmehr der aufgetretene „Konflikt“ zwischen Bischof Küng und den beiden Mitarbeitern seines Vorgängers, den der Heilige Stuhl „endgültig zu beheben“ sucht. Zu einem Konflikt gehören aber bekanntlich immer zwei Parteien.

Darum sei es notwendig, heißt es im Dekret wörtlich, „daß alle Glieder der Diözese“ – also auch der Bischof – „zu einer von geistlicher Liebe inspirierten Harmonie zurückfinden“. Mit anderen Worten: In der Diözese St. Pölten muß wieder Ruhe einkehren.

Zu diesem Zweck soll den betroffenen Priestern „die für einen fruchtbaren Vollzug des eigenen priesterlichen Lebens notwendige innere Ruhe ermöglicht werden“.

Mit anderen Worten: Man soll die beiden endlich in Ruhe lassen.

Der Bischof selber soll „die eigene bischöfliche Autorität in der Diözese zum Wohl aller voll ausüben“ können.

Mit anderen Worten: Er soll Ruhe geben und seine Arbeit machen.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden alle bei der Kongregation für den Klerus anhängigen Rekurse von Prälat Küchl und Hw. Rothe – so die zentrale Aussage des Dekrets – „nicht angenommen“.

„Nicht angenommen“ ist aber etwas völlig anderes als „zurückgewiesen“ – das weiß jeder, der sich im kurialen Sprachgebrauch auch nur ein wenig auskennt. Ein Rekurs, der gar nicht erst angenommen wird, bleibt von der Sache her unentschieden.

Drei erfahrene Kirchenrechtler – darunter einer, der nach wie vor an der Kongregation für den Klerus tätig ist – haben mir bestätigt, daß die in der diözesanen Presseerklärung verbreitete Deutung des Dekrets dessen tatsächliche Aussage völlig verzerrt.

In Wirklichkeit wurden lediglich die vom Bischof gegenüber Prälat Küchl und Hw. Rothe getroffenen „Verfügungen“ – wohl um die Autorität des Bischofs nicht noch weiter zu beschädigen – „bestätigt“.

Auch den Begriff „Verfügungen“ hat der Heilige Stuhl sicher ganz bewußt gewählt. Eine Verfügung ist eine schlichte Anordnung, aber eben keine Strafe oder Strafmaßnahme.

Überhaupt ist im gesamten Dekret mit keiner Silbe von Schuldspruch, Verurteilung, Bestrafung oder gar Suspension die Rede. Die Behauptung, Prälat Küchl und Hw. Rothe seien vom priesterlichen Dienst suspendiert, entbehrt darum jeder Grundlage.

Dr. Gabriele Waste ist Philologin, Theologin und „sub auspiciis“ promovierte Philosophin. Sie arbeitete früher an der Römischen Kurie und lebt heute in Klagenfurt.

Dementi der Diözese St. Pölten
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