Freitag, 25. April 2008 14:25
Die römische Nicht-Annahme der Rekurse der ehemaligen Leiter des St. Pöltner Priesterseminars bedeutet sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden. Beiden Priestern wurde die Besserungsstrafe legitimerweise auferlegt. Von Bischofssekretär Hw. Bernhard Augustin.


Webseite von Hw. Wolfgang Rothe.
(kreuz.net) In ‘kreuz.net’ wurde am 23. April 2008
ein Artikel veröffentlicht, in dem die Behauptung
aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008 entbehre jeder Grundlage
und die Priester Prälat Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang Rothe seien nicht suspendiert.
Diese Behauptung
ist ebenso unwahr wie die anderwärts zu lesende Darstellung, das Strafverfahren gegen die beiden genannten
Priester sei „eingestellt“ worden.
Der Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den
Normen des kanonischen Rechts durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung
aller aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe weiterer Verfügungen getroffen.
Wenn sie zur Besinnung bereit sind, wird die Suspension abgemildert und zu einem späteren Zeitpunkt
kann sie aufgehoben werden.
Gegen das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere Entscheidungen
haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den Apostolischen Stuhl eingelegt.
Alle diese Rekurse wurden
von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach
gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.
Das brachte mit sich, daß die bischöflichen
Entscheidungen in Kraft geblieben sind. Die „Nicht-Annahme“ der Rekurse bedeutet also sehr wohl, daß
sie abgelehnt wurden.
Das geht zudem klar aus dem Kontext dieser Formulierung hervor, zum Beispiel aus
der Aussage, daß die vom Bischof getroffenen Verfügungen „endgültig bestätigt“ worden sind – darunter
auch die Suspension, die mit Bischöflichem Dekret verhängt worden ist.
Konsequenterweise sprechen auch
die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der „legitim
auferlegten Besserungsstrafe“.
In der jetzigen Situation ist weder den betreffenden Priestern noch der
Diözese St. Pölten noch der katholischen Kirche insgesamt mit Fehlinformationen und sophistischer Argumentation
gedient.
Jeder sollte sich vielmehr darum bemühen, Streitigkeiten zu vermeiden, die der kirchlichen
Gemeinschaft und dem geistlichen Wohl der Gläubigen abträglich sind.