Freitag, 25. April 2008 14:25
Leider doch suspendiert
Die römische Nicht-Annahme der Rekurse der ehemaligen Leiter des St. Pöltner Priesterseminars bedeutet sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden. Beiden Priestern wurde die Besserungsstrafe legitimerweise auferlegt. Von Bischofssekretär Hw. Bernhard Augustin.
Webseite von Hw. Wolfgang Rothe.
Webseite von Hw. Wolfgang Rothe.
(kreuz.net) In ‘kreuz.net’ wurde am 23. April 2008 ein Artikel veröffentlicht, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008 entbehre jeder Grundlage und die Priester Prälat Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang Rothe seien nicht suspendiert.

Diese Behauptung ist ebenso unwahr wie die anderwärts zu lesende Darstellung, das Strafverfahren gegen die beiden genannten Priester sei „eingestellt“ worden.

Der Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den Normen des kanonischen Rechts durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung aller aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe weiterer Verfügungen getroffen.

Wenn sie zur Besinnung bereit sind, wird die Suspension abgemildert und zu einem späteren Zeitpunkt kann sie aufgehoben werden.

Gegen das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere Entscheidungen haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den Apostolischen Stuhl eingelegt.

Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.

Das brachte mit sich, daß die bischöflichen Entscheidungen in Kraft geblieben sind. Die „Nicht-Annahme“ der Rekurse bedeutet also sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden.

Das geht zudem klar aus dem Kontext dieser Formulierung hervor, zum Beispiel aus der Aussage, daß die vom Bischof getroffenen Verfügungen „endgültig bestätigt“ worden sind – darunter auch die Suspension, die mit Bischöflichem Dekret verhängt worden ist.

Konsequenterweise sprechen auch die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der „legitim auferlegten Besserungsstrafe“.

In der jetzigen Situation ist weder den betreffenden Priestern noch der Diözese St. Pölten noch der katholischen Kirche insgesamt mit Fehlinformationen und sophistischer Argumentation gedient.

Jeder sollte sich vielmehr darum bemühen, Streitigkeiten zu vermeiden, die der kirchlichen Gemeinschaft und dem geistlichen Wohl der Gläubigen abträglich sind.
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