Sonntag, 27. April 2008 18:17
Befruchtung – aber in welche Richtung?
Ein Kirchenrechtler, der selber im überlieferten Ritus zelebriert, ist der Meinung, daß man sich bei der Alten Messe schon bald auf Ministrantinnen und auf die Handkommunion freuen kann.
Handkommunion in der Alten Messe?
Handkommunion in der Alten Messe?
(kreuz.net) „So lobenswert es ist, daß nach Möglichkeit die Mundkommunion gespendet wird und daß keine Ministrantinnen eingesetzt werden, wenn die außerordentliche Form des Römischen Ritus zelebriert wird, so wenig ist das Ganze jedoch rechtlich abgesichert.“

Das erklärte nach Angaben der altgläubigen theologischen Zeitschrift ‘Una Voce Korrespondenz’ ein unter dem Lesernamen ‘turk’ agierender Kirchenrechtler in einer am 28. Februar 2008 auf dem Nachrichtenportal ‘kreuz.net’ abgegebenen Stellungnahme.

Beide Formen des Römischen Ritus’ unterstehen nach Leser ‘turk’ dem geltenden Gesetzbuch der lateinischen Kirche aus dem Jahr 1983.

Der Artikel in der aktuellen Una Voce Korrespondenz
Der Artikel in der aktuellen Una Voce Korrespondenz
Wo aber aufgrund des Kirchenrechts sowohl die Praxis der Handkommunion als auch der Einsatz von Ministrantinnen rechtmäßig eingeführt worden sei, gelte diese Erlaubnis grundsätzlich sowohl für den Neuen als auch für den Alten Ritus.

Zwar könne man „aus pastoralen Gründen“ und mit Rücksicht auf die Gläubigen auf den Einsatz von Ministrantinnen in der außerordentlichen Form verzichten.

Die Kommunionspendung dürfe jedoch keinesfalls verweigert werden, wenn eine „regional zulässige und würdig angedeutete Kommunionform“ praktiziert werde.

Die Konklusion von Leser ‘turk’: „Derzeit muß davon ausgegangen werden, daß das Recht des Empfängers auch in der außerordentlichen Form erhalten bleibt, sodaß in jenen Regionen, die rechtmäßig auch die Handkommunion kennen, diese auch nicht verweigert werden darf.“

Besonders scharf wendet sich ‘turk’ gegen „übereifrige“ Ministranten, die mancherorts „die Kommunionpatene so hinknallen, daß sich die Handkommunion erübrigte“. Ein solches „unpastorale Verhalten“ sei „nicht christlich“.

Die der traditionellen Liturgie verbundenen Gläubigen mahnt Leser ‘turk’, sowohl die Praxis der Handkommunion als auch den Einsatz von Ministrantinnen „zu tolerieren“.

Die ‘Una Voce Korrespondenz’ erklärt, daß sich hinter dem Pseudonym ‘turk’ ein derzeit in Eichstätt tätiger Priester verberge, der vom dortigen Diözesanbischof Gregor Maria Hanke mit der Umsetzung der im Motu proprio ‘Summorum Pontificum’ eröffneten Möglichkeiten betraut worden ist.

Die Zeitschrift sieht allerdings keinen unmittelbaren Grund zur Sorge: „Da der geltende Codex Iuris Canonici weder Handkommunion noch Ministrantinnen generell erlaubt und alle für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz geltenden Erlaubnisse vor der Veröffentlichung von ‘Summorum Pontificum’ ergangen sind, ist Leser ‘turk’ mit seinen brisanten Behauptungen eindeutig im Unrecht.“

Seit dem Erlaß von ‘Summorum Pontificum’ habe sich die Rechtslage grundlegend geändert.

Außerdem würden für die Feier der Alten Messe die im Missale Romanum von 1962 enthaltenen Rubriken gelten, denen zufolge sowohl Ministrantinnen als auch Handkommunion zweifelsfrei ausgeschlossen seien:

„Dennoch wird man künftig genauer darauf achten müssen, daß die von Papst Benedikt XVI. angeregte gegenseitige Befruchtung der beiden Formen des Römischen Ritus’ nicht von Karrieristen und Wichtigtuern wie ‘turk’ dazu mißbraucht wird, Praktiken zu etablieren, die dem Geist der klassischen Liturgie ebenso widersprechen wie den legitimen Bedürfnissen jener Gläubigen, die sich der klassischen Liturgie verbunden fühlen“ – so die ‘Una Voce Korrespondenz’ abschließend.

© Titelbild: Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk
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