Sonntag, 27. April 2008 18:17
Ein Kirchenrechtler, der selber im überlieferten Ritus zelebriert, ist der Meinung, daß man sich bei der Alten Messe schon bald auf Ministrantinnen und auf die Handkommunion freuen kann.


Handkommunion in der Alten Messe?
(kreuz.net) „So lobenswert es ist, daß nach Möglichkeit die Mundkommunion gespendet wird und daß keine
Ministrantinnen eingesetzt werden, wenn die außerordentliche Form des Römischen Ritus zelebriert wird,
so wenig ist das Ganze jedoch rechtlich abgesichert.“
Das erklärte nach Angaben der altgläubigen theologischen
Zeitschrift ‘Una Voce Korrespondenz’ ein unter dem Lesernamen ‘turk’ agierender Kirchenrechtler in einer
am 28. Februar 2008 auf dem Nachrichtenportal ‘kreuz.net’ abgegebenen Stellungnahme.
Beide Formen des
Römischen Ritus’ unterstehen nach Leser ‘turk’ dem geltenden Gesetzbuch der lateinischen Kirche aus dem
Jahr 1983.


Der Artikel in der aktuellen Una Voce Korrespondenz
Wo aber aufgrund des Kirchenrechts sowohl die Praxis der Handkommunion als auch der Einsatz
von Ministrantinnen rechtmäßig eingeführt worden sei, gelte diese Erlaubnis grundsätzlich sowohl für
den Neuen als auch für den Alten Ritus.
Zwar könne man „aus pastoralen Gründen“ und mit Rücksicht
auf die Gläubigen auf den Einsatz von Ministrantinnen in der außerordentlichen Form verzichten.
Die
Kommunionspendung dürfe jedoch keinesfalls verweigert werden, wenn eine „regional zulässige und würdig
angedeutete Kommunionform“ praktiziert werde.
Die Konklusion von Leser ‘turk’: „Derzeit muß davon ausgegangen
werden, daß das Recht des Empfängers auch in der außerordentlichen Form erhalten bleibt, sodaß in
jenen Regionen, die rechtmäßig auch die Handkommunion kennen, diese auch nicht verweigert werden darf.“
Besonders scharf wendet sich ‘turk’ gegen „übereifrige“ Ministranten, die mancherorts „die Kommunionpatene
so hinknallen, daß sich die Handkommunion erübrigte“. Ein solches „unpastorale Verhalten“ sei „nicht
christlich“.
Die der traditionellen Liturgie verbundenen Gläubigen mahnt Leser ‘turk’, sowohl die Praxis
der Handkommunion als auch den Einsatz von Ministrantinnen „zu tolerieren“.
Die ‘Una Voce Korrespondenz’
erklärt, daß sich hinter dem Pseudonym ‘turk’ ein derzeit in Eichstätt tätiger Priester verberge,
der vom dortigen Diözesanbischof Gregor Maria Hanke mit der Umsetzung der im Motu proprio ‘Summorum Pontificum’
eröffneten Möglichkeiten betraut worden ist.
Die Zeitschrift sieht allerdings keinen unmittelbaren
Grund zur Sorge: „Da der geltende Codex Iuris Canonici weder Handkommunion noch Ministrantinnen generell
erlaubt und alle für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz geltenden Erlaubnisse vor der Veröffentlichung
von ‘Summorum Pontificum’ ergangen sind, ist Leser ‘turk’ mit seinen brisanten Behauptungen eindeutig
im Unrecht.“
Seit dem Erlaß von ‘Summorum Pontificum’ habe sich die Rechtslage grundlegend geändert.
Außerdem würden für die Feier der Alten Messe die im Missale Romanum von 1962 enthaltenen Rubriken
gelten, denen zufolge sowohl Ministrantinnen als auch Handkommunion zweifelsfrei ausgeschlossen seien:
„Dennoch wird man künftig genauer darauf achten müssen, daß die von Papst Benedikt XVI. angeregte
gegenseitige Befruchtung der beiden Formen des Römischen Ritus’ nicht von Karrieristen und Wichtigtuern
wie ‘turk’ dazu mißbraucht wird, Praktiken zu etablieren, die dem Geist der klassischen Liturgie ebenso
widersprechen wie den legitimen Bedürfnissen jener Gläubigen, die sich der klassischen Liturgie verbunden
fühlen“ – so die ‘Una Voce Korrespondenz’ abschließend.
© Titelbild: Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk